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Künstlerförderung des Landes Niedersachsen an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig

07.04.2011

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Hinweis: Die Bewerbungsfristen für die Stipendien sind abgelaufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine weiteren Bewerbungen annehmen!

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Ausschreibung von Stipendien zur Nachwuchsförderung

Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig/University of Art ist eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Universität. Mit 1.200 Studierenden in den Bereichen Freie Kunst, Gestaltung und in den grundständigen Studiengängen Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört sie zu den größten Kunsthochschulen Europas.

Das Land Niedersachsen und die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) schreiben die nachfolgend aufgeführten Stipendien zur Vergabe im Jahr 2011 aus:

I. Künstlerförderung des Landes Niedersachsen an der HBK Braunschweig PROJECTS

  • a) 3 Stipendien im Bereich der Klangkunst
  • b) 5 Stipendien im Bereich der Bildenden Kunst

II. Dorothea-Erxleben-Programm zur Chancengleichheit

  • 3 Stipendien für Künstlerinnen in den Bereichen Rauminstallation oder Fotografie

Die Stipendien sind Bestandteil der künstlerischen Nachwuchsförderung der Hochschule und des Landes. Sie richten sich an Künstlerinnen und Künstler, die daran interessiert sind, projektbezogen im unmittelbaren Umfeld einer Kunsthochschule intensiv künstlerisch zu arbeiten. Die Einbindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten in die Lehre und Forschung der HBK Braunschweig ist wesentlicher Bestandteil der künstlerischen Nachwuchsförderung der Hochschule. Als Förderbeginn ist der 01.11.2011 vorgesehen.


Zu I. Künstlerförderung des Landes Niedersachsen an der HBK Braunschweig PROJECTS

 

a) 3 Stipendien im Bereich der Klangkunst

1. Die Förderung erfolgt durch Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.250,- Euro monatlich über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, von denen mindestens 3 Monate als Residenz an der HBK Braunschweig zu verbringen sind. Es wird projektabhängig ein Zuschuss für Sach- und Reisekosten in Höhe von bis zu 3.000,- Euro zur Verfügung gestellt.

2. Eine Wohnung und Atelier/Arbeitsraum wird mietfrei gegen Erstattung der Mietnebenkosten für die Zeit des Aufenthaltes an der HBK Braunschweig zur Verfügung gestellt.

3. Die Teilnahme an einem Mentorenprogramm und einem stipendiatenbezogenen Colloquium sind Bestandteil der Förderung.

4. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Regel nicht älter als 40 Jahre alt sein und ein Studium der Künste erfolgreich abgeschlossen haben. Der Projektvorschlag muss einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lassen.

5. Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn der/die Bewerber/in während des Förderzeitraumes regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält.

b) 5 Stipendien im Bereich der Bildenden Kunst

1. Die Förderung erfolgt durch Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.250,- Euro monatlich über einen Zeitraum von 12 Monaten, von denen mindestens 8 Monate als Residenz an der HBK Braunschweig zu verbringen sind. Es wird projektabhängig ein Zuschuss für Sach- und Reisekosten in Höhe von bis zu 8.000,- Euro zur Verfügung gestellt.

2. Eine Wohnung und Atelier/Arbeitsraum wird mietfrei gegen Erstattung der Mietnebenkosten für die Zeit des Aufenthaltes an der HBK Braunschweig zur Verfügung gestellt.

3. Die Teilnahme an einem Mentorenprogramm und einem stipendiatenbezogenen Colloquium sind Bestandteil der Förderung.

4. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Regel nicht älter als 40 Jahre alt sein und ein Studium der Künste erfolgreich abgeschlossen haben. Der Projektvorschlag muss einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lassen.

5. Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn der/die Bewerber/in während des Förderzeitraumes regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält.

Formular für Bewerbung (pdf)


Zu II. Dorothea-Erxleben-Programm zur Chancengleichheit

 

3 Stipendien für Künstlerinnen in den Bereichen
Rauminstallation oder Fotografie

1. Ziel ist die Qualifizierung von Künstlerinnen für eine Professur. Die Förderung erfolgt durch Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.300,- Euro monatlich über einen Zeitraum bis zu 2 Jahren zuzüglich 200,- Euro Sach- und Reisekostenzuschuss und einem Kinderzuschlag von 250,- Euro.

2. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr künstlerisches Studium (Meisterklasse oder entsprechende künstlerische Leistungen) abgeschlossen haben. Sie erhalten die Möglichkeit, sich durch selbstständige künstlerische Arbeit weiterzuqualifizieren und in der Lehre tätig zu werden.

3. Mit der Annahme des Stipendiums hat die Stipendiatin zugleich ihre Bereitschaft zu erklären, einen Lehrauftrag bis zu 2 Semesterwochenstunden anzunehmen, der gesondert vergütet wird.

Dorothea-Erxleben-Programm: Richtlinien zur Bewerbung (pdf)

Formular für Bewerbung (pdf)


Allgemeine Informationen

 

1. Bewerbungen sind unter Verwendung des Antragsvordruckes
mit konkreter Bezugnahme auf eines der oben ausgeschriebenen
Stipendien bis zum 5. Mai 2011 (Poststempel) zu richten an den

Präsidenten der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Kennwort: Künstlerförderung des Landes Niedersachsen an der HBK – Braunschweig PROJECTS, Klangkunst oder Bildende Kunst bzw. Dorothea-Erxleben-Programm, Johannes-Selenka-Platz 1, D-38118 Braunschweig

2. Die Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:
• Lebenslauf (Ausbildung/Beruf, Preise/Auszeichnungen/Stipendien,
Künstlerische Projekte/Ausstellungen)
• künstlerisches Oeuvre (Kataloge, Aufnahmen bzw. andere
Dokumentationen der künstlerischen Arbeit, KEINE ORIGINALE!)
• Beschreibung des künstlerischen Projektes (maximal 2 Seiten)
Für das Dorothea-Erxleben-Programm zusätzlich:
• Zusage der künstlerischen Betreuung mit Stellungnahme durch
eine/n hauptamtliche/n Hochschullehrer/in der HBK (Die Zusage der künstlerischen Betreuung wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Hochschule geregelt!)
• Referenz einer/eines weiteren Hochschullehrerin/-lehrers, die/der
nicht der HBK angehört

HINWEIS: Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Rücksendung Ihrer Unterlagen nur gegen Erstattung der Versandkosten erfolgen kann.

3. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet das Land
Niedersachsen jeweils auf Vorschlag einer hochrangig besetzten
Jury, der zugleich eine Vertreterin oder ein Vertreter des MWK mit
beratender Stimme angehört.

4. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet, nach
Abschluss des Stipendiums ihr künstlerisches Projekt in einer
Ausstellung/Aufführung oder einer anderen äquivalenten Form
vorzustellen.


Weitere Auskünfte erteilt bzw. das Antragsformular erhalten Sie
zu I. Künstlerförderung des Landes Niedersachsen
an der HBK Braunschweig PROJECTS
über E-Mail:
braunschweigprojects@hbk-bs.de
Lydia Grün: lydia.gruen@mwk.niedersachsen.de (Klangkunst)
Dr. Claudia Fritzsche: claudia.fritzsche@mwk.niedersachsen.de (Bildende Kunst)

zu II. Dorothea-Erxleben-Programm über E-Mail:
Ingrid Birkholz: i.birkholz@hbk-bs.de

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