- Programmteil 1 - Teilzeitstellen (Mittelbau)
- Programmteil 2 - Hilfskraftmittel
- Programmteil 3 - Projektmittel für Genderforschung
- Programmteil 4 - Projektmittel für Publikationszuschüsse
Die Hochschule für Bildende Künste richtet für drei Jahre aus einem sog. Forschungspool pro Jahr eine Teilzeitstelle (0,6 / E 13) zum Zwecke der wissenschaftlichen Unterstützung ein. Die Förderungsdauer beträgt drei Jahre und kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Die erste Stelle wird zum 01.04.2003, die zweite zum 01.04.2004 und die dritte zum 01.10.2006 bereitgestellt. Nach Ablauf der Förderungsdauer fallen die eingerichteten Stellen nach ihrem individuellen Freiwerden wieder in den Mittelbau-Pool zurück und können nach Ausschreibung neu vergeben werden.
Zur Förderung des künstlerisch-wissenschaftlichen Nachwuchses richtet die HBK Braunschweig zwei weitere Teilzeitstellen (0,6 / E 13) ein. Die vierte Stelle wird zum 01.10.2007, die fünfte Stelle zum 01.10.2008 für jeweils drei Jahre bereit gestellt. Eine individuelle Verlängerung um bis zu weitere drei Jahre (Ausschöpfung der Befristungsregelung gemäß § 57b HRG) kann auf Antrag gewährt werden. Danach fallen die eingerichteten Stellen nach ihrem individuellen Freiwerden wieder in den Mittelbau-Pool zurück und können nach Ausschreibung neu vergeben werden.
Die Hochschule für Bildende Künste stellt Hilfskraftmittel im Umfang von 10.000 Euro pro Jahr in den Forschungspool ein.
Die Hochschule für Bildende Künste stellt im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Kommission für Frauenförderung und Gleichstellung Mittel für Genderforschung im Umfang von 10.000 Euro pro Jahr in den Forschungspool ein.
Die Hochschule für Bildende Künste stellt Projektmittel für Publikationskostenzuschüsse im Umfang von 10.000 Euro pro Jahr in den Forschungspool ein. Die Vergabe dieser Mittel ist an die Bedingung geknüpft, dass die geplante Publikation bereits durch andere Drittmittel anfinanziert ist. Die Höhe der Anfinanzierung soll mindestens 50% betragen. Die geplante Publikation muss mit einem Forschungsprojekt in Zusammenhang stehen.
Die Forschungsfördermittel (Programmteil 1, Programmteil 2, Programmteil 3, Programmteil 4) werden im Rahmen eines hochschulinternen Antragsverfahrens im Rahmen spezieller Ausschreibungen vergeben. Über die Zuweisung der Teilzeitstellen, der Hilfskraftmittel, der Mittel für Genderforschung und der Projektmittel für Publikationskostenzuschüsse entscheidet das Präsidium auf der Grundlage einer Empfehlung der Forschungskommission.
