Die Beauftragte für Kapazitäts- und Zulassungsfragen ermittelt jährlich in Abstimmung mit dem Dezernat für Akademische Angelegenheiten sowie den Studiengangsbeauftragten der Lehr- und Forschungseinheiten die Aufnahmekapazitäten für alle Studiengänge der HBK Braunschweig. Grundlage für die Kapazitätsermittlung ist die bundesweit geltende Kapazitätsverordnung (KapVO), die eine vollständige Auslastung der Ausbildungskapazität der Hochschulen vorgibt.
Die KapVO regelt die Berechnung der Zulassungszahlen auf Basis des vorhandenen Lehrangebots je Lehreinheit abzüglich des Dienstleistungsexports für andere Lehreinheiten. Die Höhe der Lehrverpflichtung ist für alle Stellen des wissenschaftlichen Dienstes in den Lehrverpflichtungsverordnungen der Länder (LVVO) festgelegt. Für die Ermittlung der Lehrnachfrage wird der Curricularnormwert (CNW) je Studiengang herangezogen. Die ermittelte Anzahl an Studienanfängerplätzen (= Kapazität vor Schwund) wird um die aus den Studierendendaten errechnete Schwundquote korrigiert und in Studienplatzäquivalente umgerechnet.
| Name | Raum | Telefon | ||
|---|---|---|---|---|
![]() |
Renate Beutin | 16 / 117 | 0531 391 - 9140 | |

