Der Senat ist gemäß § 36 Absatz 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) ein zentrales Organ der Hochschule. Er beschließt die Ordnungen der Hochschule, die Entwicklungsplanung sowie den Gleichstellungsplan im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Angelegenheiten der akademischen Selbstverwaltung von grundsätzlicher Bedeutung Stellung und hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht. Zu allen Angelegenheiten der Selbstverwaltung ist das Präsidium in seiner Entscheidungszuständigkeit dem Senat rechenschaftspflichtig.
An den Sitzungen nehmen mit beratender Stimme in der Regel das Präsidium, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Mitglied des Personalrats teil. Den Vorsitz führt der*ie Präsident*in (ohne Stimmrecht).
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Senat Ausschüsse und Kommissionen bilden.
Die zweijährige Amtszeit des aktuellen Senats läuft vom 1.4.2019 bis 31.3.2021 (die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr).
Stimmberechtigte Mitglieder
Hochschullehrer*innen
- Michael Brynntrup (Institut FREIE KUNST)
- Wolfsgang Ellenrieder (Institut FREIE KUNST)
- Kerstin Kaczmar (Institut für Designforschung)
- Heike Klippel (Institut für Medienwissenschaft)
- Hartmut Neumann (Institut FREIE KUNST)
- Klaus Paul (Institut Visuelle Kommunikation)
- Corinna Schnitt (Institut FREIE KUNST)
Studierende
- Emil Heiligensetzer
- Thurid Manleitner
Zuletzt bearbeitet von Präsidialbüro/Kommunikation und Medien am 04.01.2021