Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen sind die Hochschulzugangsberechtigung nach niedersächsischem Hochschulgesetz und der Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung durch ein Aufnahmeverfahren. Zu den Bewerbungsunterlagen gehört eine Dokumentation der bisherigen theaterpraktischen und theaterpädagogischen Erfahrungen. Der Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester eines Hochschuljahres möglich.
