Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung
Zugangsvoraussetzung ist neben der allgemeinen Hochschulreife der Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung. Diese wird in der künstlerischen Aufnahmeprüfung nachgewiesen, für die zunächst eine Mappe mit selbstgefertigten Arbeiten einzureichen ist. Wer nicht über die schulischen Zugangsvoraussetzungen verfügt, kann dies durch besonders gute Leistungen im künstlerischen Aufnahmeverfahren (Nachweis einer überragenden künstlerischen Befähigung) ausgleichen.
Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie unter:
Auskunft über das Zulassungsverfahren geben:
Es werden keine Mappenberatungstermine mehr bis zum Bewerbungsschluss angeboten.
