- Rückmeldung
- Wechsel in einen Masterstudiengang
- Exmatrikulation
- Beurlaubung
- Höhe des Rückmeldebeitrages
- Überweisung auf das Beitragskonto der HBK
- Übersichtspläne des DB SemesterTickets Niedersachsen/Bremen, der NordWestBahn sowie der metronom
Zu jedem Semester muss die sogenannte Rückmeldung erfolgen. Wer innerhalb der Rückmeldefrist die Semestergebühren zuzüglich Studienbeitrag oder Langzeitstudiengebühren/Seniorengebühr überweist, ist für das kommende Semester zurückgemeldet und erhält das Leporello mit dem Studentenausweis übersandt.
Die Rückmeldung zum Wintersemester 2012/13 muss vom 09.07. - 27.07. 2012 vorgenommen werden.
Wer sich nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht rückmeldet oder die Beiträge nicht zahlt, ist mit Fristablauf zum Ende des Semesters exmatrikuliert.
Bitte beachten Sie, dass die Exmatrikulation kraft Gesetzes als unmitttelbare Rechtsfolge eintritt.
Neben der Zahlung der Beiträge ist von Ihnen außerdem jedes Semester die Erklärung zur Kenntnisnahme der Sicherheitsbestimmungen an das Dezernat für Betrieb, Bau und Sicherheit abzugeben. Bitte geben Sie die Erklärung entweder per E-Mail unter sicherheitserklaerung@hbk-bs.de ab, werfen die unterschriebene Erklärung in den Briefkasten im Eingangsfoyer des Gebäudes 16 ein oder geben Sie diese bei Herrn Schnelle, Gebäude 16 / Raum 009 ab. Auf der Homepage finden Sie die Erklärung unter http://rzlpws50.hbk-bs.de/~vogt/sicherheit/
Hinweis für die Rückmeldung für Bachelorstudierende mit einem Nebenfach bzw. Hauptfach an der TU Braunschweig:
Nebenfach an der TU Braunschweig
Sie müssen die Rückmeldung an der HBK vornehmen. Das Leporello der TU wird Ihnen zusammen mit dem Leporello der HBK übersandt.
Hauptfach an der TU Braunschweig
Sie müssen die Rückmeldung an der TU vornehmen. Bitte holen Sie das Leporello der HBK nach erfolgter Rückmeldung an der TU unter Vorlage der aktuellen Studienbescheinigung im Immatrikulationsamt der HBK ab.
Bitte nehmen Sie die Rückmeldung erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides für das Masterstudium vor.
Im Falle einer Zulassung zu einem Masterstudium an der TU Braunschweig müssen Sie zukünftig an der TU Braunschweig die Beiträge entrichten. Wir benötigen von Ihnen eine Kopie des Zulassungsbescheides.
Den Antrag auf Exmatrikulation erhalten Sie im Immatrikulationsamt, Gebäude 16 / Raum 013. montags bis donnerstags von 10 bis 12 Uhr. Vor Exmatrikulation sind von Ihnen die Sichtvermerke von Herrn Vogt (Dezernat V, Schlüsselausgabe und Chipkartenfreischaltung) und der Bibliothek einzuholen. Bitte bringen Sie zur Exmatrikulation Ihr Studiennachweisheft sowie Ihr Leporello mit Semesterkarte mit.
Erfolgt die Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn (Fristende für das SS 2012 ist der 10. Mai 2012), werden - mit Ausnahme der Beiträge für die Tickets - die Semestergebühren und der Studienbeitrag bzw. die Langzeitstudiengebühren erstattet.
Anträge auf Beurlaubung zum Sommersemester 2012 können mit entsprechenden Nachweisen bis zum 31. Mai 2012 gestellt werden. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie im Immatrikulationsamt, Frau Rabe, Gebäude 16 / Raum 014. Wer auch an der TU Braunschweig immatrikuliert ist, muss den Beurlaubungsantrag nicht zusätzlich an der TU Braunschweig stellen!
Der Rückmeldebetrag setzt sich zusammen aus:
- den Semestergebühren und
- dem Studienbeitrag in Höhe von 500 € oder
- den gestaffelten Langzeitstudiengebühren von 600 bis 800 € oder
- der Seniorengebühr in Höhe von 800 €.
Die Studierenden, die erstmals Langzeitstudiengebühren entrichten müssen, erhalten im Verlauf des Sommersemesters 2012 ein Anhörungsschreiben und anschließend einen Gebührenbescheid.
Ausnahmen von der Zahlung der Studienbeiträge oder Langzeitstudiengebühren (z. B. Kinderbetreuung) müssen schriftlich beantragt werden. Im Falle der Kinderbetreuung übersenden Sie bitte nach der Geburt Ihres Kindes eine Meldebescheinigung (Haushaltsnachweis des Einwohnermeldeamtes, dass Sie mit Ihrem Kind gemeinsam wohnen) sowie eine Kopie der Geburtsurkunde. Nach Einreichung der Unterlagen werden Ihnen ggfs. der bereits gezahlte Studienbeitrag/Langzeitstudiengebühr erstattet. Anschließend muss bei jeder Rückmeldung eine aktuelle Meldebescheinigung als Nachweis der tatsächlichen Betreuung eingereicht werden.
Bitte nehmen Sie die Überweisung nur auf das Beitragskonto der HBK Braunschweig vor. Bitte deutlich lesbar Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer angeben, damit Ihre Zahlung für Sie verbucht werden kann!
NordLB Braunschweig
BLZ 250 500 00
Konto-Nr. 1 493 949
Bei Überweisung aus dem Ausland verwenden Sie bitte nachstehende Nummern: BIC-Nr. NOLADE2H, Iban-Nr. DE67250500000001493949.
Die Übersichtspläne erhalten Sie als Ausdrucke beim ASTA und sind als Datei auf der Homepage des ASTA eingestellt.
Zuletzt bearbeitet von Astrid Wiethake am 30.04.2012
