- Rückmeldung WS 2010/11
- Exmatrikulation
- Beurlaubung
- Höhe des Rückmeldebeitrages
- Überweisung auf das Beitragskonto der HBK
- Übersichtspläne des DB SemesterTickets Niedersachsen/Bremen und der metronom
- Downloads
Zu jedem Semester muss die sogenannte Rückmeldung erfolgen.
Die Rückmeldefrist zum Wintersemester 2010/11 läuft vom 05. bis 23. Juli 2010.
Wer innerhalb der Rückmeldefrist die Semestergebühren zuzüglich Studienbeitrag oder Langzeitstudiengebühr/Seniorengebühr überweist, ist für das kommende Semester zurückgemeldet und erhält das Leporello mit dem Studienausweis übersandt.
Wer sich nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht rückmeldet oder die Beiträge nicht zahlt, ist mit Fristablauf zum Ende des Semesters exmatrikuliert.
Bitte beachten Sie, dass die Exmatrikulation kraft Gesetzes als unmitttelbare Rechtsfolge eintritt.
Neben der Zahlung der Beiträge ist von Ihnen außerdem jedes Semester die Erklärung zur Kenntnisnahme der Sicherheitsbestimmungen an das Dezernat für Betrieb, Bau und Sicherheit abzugeben. Bitte geben Sie die Erklärung entweder per E-Mail unter sicherheitserklaerung@hbk-bs.de ab, werfen die unterschriebene Erklärung in den Briefkasten im Eingangsfoyer des Gebäudes 16 ein oder senden Sie an Frau Bucher. Auf der Homepage finden Sie die Erklärung unter http://rzlpws50.hbk-bs.de/~vogt/sicherheit/
Den Antrag auf Exmatrikulation erhalten Sie im Immatrikulationsamt. Vor Exmatrikulation sind von Ihnen die Sichtvermerke der Hausmeisterei und der Bibliothek einzuholen. Bitte bringen Sie zur Exmatrikulation Ihr Studiennachweisheft sowie Ihr Leporello mit Semesterkarte mit.
Erfolgt die Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn (Fristende für das WS 2010/11 ist der 25. November 2010) werden - mit Ausnahme der Beiträge für die Tickets - die Semestergebühren und der Studienbeitrag bzw. die Langzeitstudiengebühren erstattet.
Anträge auf Beurlaubung zum Wintersemester 2010/11 können mit entsprechenden Nachweisen bis zum 30. November 2010 gestellt werden. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie im Immatrikulationsamt. Wer auch an der TU Braunschweig immatrikuliert ist, muss den Beurlaubungsantrag nicht mehr zusätzlich an der TU Braunschweig stellen!
Der Rückmeldebetrag setzt sich zusammen aus:
- den Semestergebühren 239,37 € und
- dem Studienbeitrag in Höhe von 500 € oder
- den gestaffelten Langzeitstudiengebühren von 600 bis 800 € oder
- der Seniorengebühr in Höhe von 800 €.
Die Studierenden, die erstmals langzeitstudiengebührenpflichtig werden, erhalten im Verlauf des Sommersemesters 2010 ein Anhörungsschreiben und einen Gebührenbescheid.
Ausnahmen von der Zahlung der Studienbeiträge oder Langzeitstudiengebühren (z. B. Kinderbetreuung) müssen schriftlich beantragt werden. Im Falle der Kinderbetreuung muss bei jeder Rückmeldung die Meldebescheinigung (Haushaltsnachweis) als Nachweis der tatsächlichen Betreuung eingereicht werden.
Bitte nehmen Sie die Überweisung nur auf das Beitragskonto der HBK Braunschweig vor. Bitte deutlich lesbar Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer angeben, damit Ihre Zahlung für Sie verbuchten werden kann!
NordLB Braunschweig
BLZ 250 500 00
Konto-Nr. 1 493 949
Bei Überweisung aus dem Ausland verwenden Sie bitte nachstehende Nummern: BIC-Nr. NOLADE2H, Iban-Nr. DE67250500000001493949.
Die Übersichtspläne erhalten Sie als Ausdrucke beim ASTA und werden in Kürze auch auf der Homepage des ASTA als Datei eingestellt.
- Rückmeldeinfo SS 2010 / PDF / 71 kB
