- Wer kann sich bewerben?
- Wie sieht die Bewerbung aus?
- Wie sieht die finanzielle Förderung aus?
- Sind Sprachzeugnisse erforderlich?
- Werden Studienleistungen angerechnet?
- In welchem Semester sollte man gehen?
- Bewerbungsunterlagen
- Liste mit den freien Plätzen für das Sommersemester 2011
Bewerben kann sich jeder an der HBK vollimmatrikulierte deutsche Studierende, Staatsangehörige aller am Programm teilnehmenden Länder, sowie Staatsangehörige von Drittstaaten, der/die ein vollständiges Studium an der HBK durchführt - mit Ausnahme Staatsangehöriger aus der Schweiz.
Alle Bewerber sind aufgefordert, einen Lebenslauf, eine Motivation und eine vom Prüfungsamt abgezeichnete Auflistung der bisherigen Studienleistungen ("Official Transcript") in deutscher und englischer Sprache zu verfassen. In der Motivation legen Sie bitte die Gründe für einen Auslandsaufenthalt unter Berücksichtigung studienrelevanter Aspekte dar.
Studierende der Freien Kunst, des Darstellenden Spiels, der Kunstvermittlungs und des Designs fügen der Bewerbung etwa 10 Arbeitsproben in gedruckter Form, auf Fotos oder auf einer CD bei (zu einer CD sollten mindest ein Ausdruck dazugelegt werden).
Das Antragsformular und die Stellungnahme einer Dozentin / eines Dozenten vervollständigt die Bewerbung.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für das Winter- und das Sommersemester eines akademischen Jahres immer im Frühjahr davor endet. Es gibt also für beide Semester nur einmal pro Jahr eine reguläre Bewerbungsfrist!
Die ERASMUS-Förderung beträgt zurzeit bis zu 300 Euro pro Monat, der im Ausland studiert wird. Die Stipendiaten erhalten eine Rate zu Reiseantritt und einen weitere Rate am Ende des akademischen Jahres. Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus den Mitteln der EU, die der HBK zur Verfügung stehen und der Anzahl der ERASMUS-Studierenden.
Da die Förderung die Kosten in der Regel nicht deckt, ist eine zusätzliche Förderung vielleicht notwendig. Eine Möglichkeit ist das Auslands-BaföG oder der sog. Bildungskredit
Die Studiengebühren an den Gasthochschulen entfallen für ERASMUS-Stipendiaten.
Ein Sprachzeugnis ist für die Bewerbung an der HBK nicht notwendig. Studierende, die beabsichtigen Auslands-Bafög zu beantragen, müssen davon ausgehen, dass die Bafög-Ämter Sprachzeugnisse der jeweiligen Landessprache fordern.
Dies können sein: Das Abiturzeugnis, wenn daraus hervorgeht, dass die geforderte Sprache mindestens 6 Jahre kontinuierlich gelernt wurde, ein Sprachzeugnis einer Sprachschule oder eines Sprachenzentrums z. B. der TU Braunschweig oder eine Anmeldung zu einem Sprachkurs. Der Sprachnachweis muss dann nachgereicht werden.
Die BaföG-Ämter verlangen in der Regel einen Sprachnachweis der Landessprache, auch dann, wenn der Unterricht auf Englisch stattfindet!
Erkundigen sich bei dem jeweils zuständigen BaföG-Amt nach den konkreten Anforderungen, Änderungen sind möglich.
Für besonders kleine Sprachen, die nicht überall gelehrt werden, bietet das ERASMUS-Programm die ERASMUS Intensive Language Courses (EILC) an, die den Spracherwerb im Zielland vor der Aufnahme des Studium ermöglichen sollen.
Auch wenn von Seiten der HBK kein Sprachzeugnis gefordert wird, werden alle Bewerber (auch nicht BaföG-Empfänger) aufgefordert, sich um den Spracherwerb zu kümmern, da ein erfolgreiches Studium an die Sprache gebunden ist. Bitte lernen Sie die Sprache nicht erst am Studienort, sondern erwerben Sie mindestens Grundkenntnisse vor der Abreise.
Die im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts im Ausland erbrachten Studienleistungen sind an der HBK anrechenbar. Um die Anrechnung zu gewährleisten müssen Sie ein sog. Learning Agreement ausfüllen, in dem die an der Partnerhochschule zu besuchenden Veranstaltungen aufgeführt sind. Das Learning Agreement ist von Ihnen, den jeweiligen Fachbereichkoordinatoren an der HBK, der Gasthochschule und der ERASMUS-Koordinatorin im International Office zu unterschrieben und gibt Ihnen eine Übersicht und Sicherheit, was bei erfolgreichem Studium angerechnet wird. Das Agreement ist auch nach Studienbeginn an der Gasthochschule veränderbar. Es wird nach dem ERASMUS-Studium durch ein Transcript of Records der Gasthochschule ergänzt, in dem ihre Studienleistungen im einzelnen aufgeführt sind. Die Anrechnung der Studienleisten erfolgt an der HBK über das Prüfungsamt und den oder die Studiengangskoordinator/in.
Sollten Sie nicht das gesamte im Learning Agreement vereinbarte Studienprogramm im Ausland absolvieren, hat es keine Auswirkungen auf die finanzielle Förderung, bedeutet aber eine nur eingeschränkte Anrechnung der Studienleistung und ggf. eine Verlängerung ihrer Studienzeiten.
Eine ERASMUS-Förderung ist nach dem 1. Studienjahr möglich.
Es wird empfohlen den Zeitraum für das Auslandssemester mit dem jeweiligen Fachkklassenlehrer/In oder den Fachbereichskoordinatoren zu besprechen.
In der Regel findet das Auslandssemster im 3. oder 4. Semster statt.
Dafür ist ein Bewerbung bereits nach dem 1. Fachsemester nötig.
Eine ERASMUS-Förderung im Master ist während des ersten Studienjahrs nur in Ausnahmefällen möglich. In der Regel findet das Auslandssemester im 3. Semester statt.
Hier finden Sie die Bewerbungsinformationen und das Antragsformular für die freigebliebenen ERASMUS-Plätze im Sommersemester 2011 als PDF-Datei zum Download.
Bei Fragen zu den Unterlagen wenden Sie sich bitte an das International Office.
Hier finden Sie eine Liste der frei gebliebenen ERASMUS-Plätze für das Sommersemester 2011, auf die Sie sich bis zum 14. Oktober bewerben können.
- Official Transcript / RTF / 12 MB
