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Informationen für Outgoings

Annahme des Studienplatzes und Partnerhochschule

 

Nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen und Zusage für ein ERASMUS-Stipendium von Seiten der HBK, werden die Bewerbungsunterlagen an die Gasthochschule geschickt. Dafür ist es ggf. nötig, Bewerbungsformulare der jeweiligen Gasthochschule auszufüllen.

Einige Gasthochschulen treten schnell in Kontakt mit den ERASMUS-Studierenden, um sie über Aufnahme bzw. Ablehnung als ERASMUS-Student zu informieren. Ggf. ist es ratsam, sich selbständig dort zu melden.

Wer die Zusage zum ERASMUS-Stipendium von Seiten der HBK und der Gasthochschule erhalten hat, muss die sog. Annahmeerklärung ausfüllen, um zu dokumentieren, dass das Stipendium und damit den Studienplatz angenommen wird und Rechte und Pflichten geklärt sind.

Einige Partnerhochschulen vermitteln Wohnraum in Studentenwohnheimen oder geben hilfreiche Tipps bei der Wohnungssuche. Nehmen Sie auch Kontakt zu Studierenden auf, die bereits an der gewünschten Partnerhochschule ein Semester studiert haben. Kontakte vermittelt das International Office. Zudem können Sie im International Office Erfahungsberichte ehemaliger ERASMUS-Stipendiaten einsehen.

Beurlaubung

 

Es wird empfohlen, sich für den Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen. Sie zahlen weniger oder keine Studienbeiträge und es entfallen die Studiengebühren.
Denken Sie daran, dass Sie sich ggf. aus dem Ausland rückmelden müssen. Auskünfte erteilt das I-Amt.
Für die Beurlaubung benötigen Sie u.a. eine Bestätigung des geplanten Auslandssemesters, die Sie im International Office ehalten.

Anrechnung der Studienleistungen

 

Um Probleme bei der Anrechnung der Studienleistungen auszuschließen, sprechen Sie ihr Auslandssemester mit dem/der Studiengangskoordinator/in bzw. einem Dozenten durch und versuchen Sie sich so früh wie möglich einen Studienplan zu erarbeiten. Sie müssen mit der HBK und der Gasthochschule ein sog. Learning Agreement vereinbaren, in dem aufgelistet wird, welche Veranstaltungen sie an der Gasthochschule belegen wollen. Dieses Agreement muss vom jeweiligen Fachbereich der HBK, der Gasthochschule, den International Offices und Ihnen unterzeichnet werden. Es ist veränderbar.


Am Ende des Auslandsemesters lassen Sie sich von der Gasthochschule ein Transcript of Records aushändigen, das Sie dem Prüfungsamt der HBK vorlegen, um dort alle weiteren Schritte für die Anrechnung der Studienleistungen abzusprechen.
Nach der Rückkehr besprechen Sie wiederum den Studienverlauf mit dem/der Studiengangskoordinator/in bzw. einem Dozenten.

Studienförderung

 

Von der ERASMUS-Studienförderung erhalten Sie eine erste Rate zeitnah zum Beginn des Studienaufenthalts im Ausland. Eine zweite Rate, erhalten Sie zum Ende des akademischen Jahres, wenn die nötigen Formalitäten erledigt sind. Die Unterstützung beträgt bis zu 300 Euro pro im Ausland verbrachten Monat. Die tatsächliche Höhe hängt von den verfügbaren Mitteln und der Anzahl der ERASMUS-Stipendiaten ab.
Sie sind verpflichtet, nach der Rückkehr das Arrival & Departue Form, den Letter of Confirmation, den DAAD-Studienbericht und einen bis zu 3-seitigen Erfahrungsbericht abzugeben. Sollte eines dieser Dokumente fehlen oder unvollständig sein, ist die HBK berechtigt, die Studienförderung zurückzufordern bzw. die 2. Rate einzubehalten.
Liegen die Studienleistungen unter dem Richtwert von 30 Credits, ist die HBK jedoch nicht berechtigt, die Förderung zu kürzen. Dies gilt auch für Magister- oder Diplom-Studierende, die sich keine Credits bestätigen lassen, sondern nur allgemein die Studienleistungen.
Studierende, die bereits Föderungen aus anderen Quellen erhalten, wie der Studienstiftung, politischen Stiftungen oder des DFH etc., können auf Grund der Richtlinien des Zuwendungsvertrages keine finanzielle Förderung aus ERASMUS-Mitteln erhalten. Sie erhalten dennoch den Status eines ERASMUS-Stipendiaten und genießen alle anderen Vorteile des Programms.

Versicherungsschutz

 

Denken Sie unbedingt daran, im Ausland für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Trotz der Beurlaubung sind Sie weiterhin an der HBK immatrikuliert, der Versicherungsschutz ihrer deutschen Krankenkasse bleibt bestehen. Erkundigen Sie sich aber, ob der Schutz ausreicht oder Sie eine zusätzliche Versicherung für sinnvoll erachten.
Denken Sie daran, zu klären, wie weit ihre Haftpflichversicherung reicht. Der DAAD bietet eine Gruppenversicherung an.

Auslandsbafög

Bitte denken Sie auch daran rechtzeitig Auslandsbafög zu beantragen. Wenn Sie Inlands-Bafög bekommen, bekommen Sie sicher(!) Auslandsbafög. Wenn Sie kein Inlands-Bafög bekommen, sollten Sie sich trotzdem für Auslandsbafög bewerben - durch die höheren Kosten im Ausland wird Auslandsbafög anders berechnet.

Weiter Informationen erhaltet Sie hier.

Finis

 

Bleiben Sie während des Aufenthalt regelmäßig in Kontakt mit den Studiengangskoordinatoren/einem Dozenten und dem International Office. Bei Problemen zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten!

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