- Kontakt
- Modulbescheinigungen Kunstvermittlung
- Anmeldung zur Bachelorarbeit Kunstvermittlung
- Praktika
- Prüfungsleistungen und -protokolle
- Professionalierungsbereich
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Prüfungsmodalitäten im BA-Studienfach Kunstvermittlung.
Zudem finden Sie hier die Modulbescheinigungen und die Meldeformulare für die Bachelorarbeit.
| Name | Sprechzeiten | Raum | Telefon | ||
|---|---|---|---|---|---|
![]() |
Nicole Jockheck | Mo bis Do 10-12 | 16 / 005 | 0531 391 - 9118 | |
Die Modulbescheinigungen finden Sie in der untenstehenden PDF-Datei.
Die Meldeformulare für die künstlerische Zwischenprüfung und die Studienstufenpräsentationen finden Sie hier.
- Modulbescheinigungen Kunstvermittlung / PDF / 479 kB
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist jederzeit unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen möglich.
Die Zulassung erfolgt nach Antragsstellung schriftlich durch das Prüfungsamt.
- Anmeldeformular Bachelorarbeit Kunstvermittlung / PDF / 45 kB
- Meldung zum fachpraktischen Prüfungsteil / PDF / 48 kB
- Protokoll zum fachpraktischen Prüfungsteil / PDF / 43 kB
Hinweis:
Das Praktikum muss nicht angemeldet werden. Sinnvoll ist allerdings ein Vorgespräch mit der/dem Modulbeauftragten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Praktikum".
Den entsprechenden Scheinvordruck finden Sie oben im PDF mit den Modulbescheinigungen.
Ab dem WS 10/11 werden die Modulprüfungen bei den jeweiligen Prüfenden angemeldet, die die Anmeldelisten an das Prüfungsamt weiterleiten.
Durch die Eintragung in die Liste gilt die Modulprüfung als angemeldet.
Bitte wählen Sie das Protokollformular entsprechend Ihrer Anmeldung im nachstehenden PDF aus und drucken Sie es aus.
Das Formular geben Sie zusammen mit Ihrer Prüfungsleistung der bzw. dem Prüfenden.
Hinweis:
Für jede Modulprüfung ist ein eigenes Protokollformular auszufüllen.
- Protokollformulare Kunstvermittlung / PDF / 327 kB
Die Bachelorarbeit muss weiterhin im Prüfungsamt angemeldet werden!
Modulprüfungen im fachnahen und im überfachlichen Professionalierungsbereich werden nicht angemeldet.
Falls Sie eine Prüfungsleistung erbringen müssen, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Dozenten und sprechen die Art der Prüfungsleistung ab.
Überfachlich:
Die Regelungen der HBK Braunschweig zum Überfachlichen Professionalisierungsbereich gelten für alle Bachelorstudierenden, die an der HBK ihr BA-Hauptfach belegen.
Nähere Erläuterungen finden Sie hier.
Zuletzt bearbeitet von Jens Kuschminder am 25.01.2012

