Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Meisterschülerstudium an der HBK Braunschweig
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Jens Kuschminder | Mo bis Mi 10-12, Do 10-16 | 16 / 016 | 0531 391 - 9129 | |
Ordnung zur Ernennung von Meisterschülerinnen und Meisterschüler an der HBK Braunschweig vom 13.06.2007
- Meisterschüler-Ordnung / PDF / 37 kB
Für die Zulassung zum Meisterschülerstudium ist eine an der HBK Braunschweig im Studiengang Freie Kunst bestandene Diplomprüfung notwendig.
Die Diplomprüfung muss mit folgenden Noten bestanden sein:
Studienaufnahme des Diplomstudiums VOR dem Wintersemester 2006/2007
( Abschluss gemäß der Diplomprüfungsordnung in der Fassung vom 07.11.1994):
- Präsentation der künstlerischen Arbeiten : mit Auszeichnung bestanden,
- Kolloquium : mindestens mit gut bestanden,
- Diplomarbeit : mit Auszeichnung bestanden
Studienaufnahme des Diplomstudiums ab dem Wintersemester 2006/2007
(Abschluss gemäß der (reformierten) Diplomprüfungsordnung in der Fassung v. 31.10.2007):
- das Gesamtergebnis : Notendurchschnitt bis einschließlich 1,0 „sehr gut“ und
- die künstlerischen Prüfungsteile der Diplomprüfung müssen „mit Auszeichnung bestanden“ bewertet sein.
Hinweis:
Die Meisterschülerkommission kann in Ausnahmefällen Absolventinnen und Absolventen eines fachlich einschlägigen Studiengangs bei nachgewiesenen gleichwertigen künstlerischen Leistungen zum Studium zulassen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber mindestens zwei Semester bei der Professorin bzw. dem Professor erfolgreich studiert hat, die bzw. der die Aufnahme in das Meisterschülerstudium befürwortet und die Betreuung zusichert (§ 6 Abs. 1 a);
Neben der bestandenen Diplomprüfung ist eine Betreuungszusage gemäß § 5 Abs. 2 der Professorin oder des Professors als Fachklassenlehrerin bzw. als Fachklassenlehrer, bei der oder bei dem die Diplomprüfung Freie Kunst abgelegt wurde.
Die Meisterschülerkommission kann in begründeten Ausnahmefällen auch die Betreuungszusage einer anderen Professorin oder eines anderen Professors akzeptieren, insbesondere wenn die bisherige Fachklassenlehrerin oder der bisherige Fachklassenlehrer für eine Betreuung während des Meisterschülerstudiums nicht mehr zur Verfügung steht oder dem Wechsel in der Betreuung ausdrücklich zustimmt (§ 6 Abs. 1 b).
Anmeldeschluss für das Meisterschülerstudium ab WS 2011/12 ist am Donnerstag, 30.06.2011 (Ausschlussfrist).
Bitte geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular im Prüfungsamt ab.
Zuletzt bearbeitet von Jens Kuschminder am 06.06.2011

