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Studienbeiträge

Die niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung erheben seit dem Wintersemester 2006/2007 von ihren Studierenden in den grundständigen Studiengängen Studienbeiträge. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die Höhe des Studienbeitrags beträgt landesweit einheitlich 500 Euro pro Semester für die Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester.

Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen stehen den Hochschulen unmittelbar zur Verfügung. Sie sind für die Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen, insbesondere zur Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Studierenden und Lehrenden, für zusätzliche Tutorien und zur Verbesserung der Ausstattung von Bibliothek und Lehrräumen.
Durch die Studienbeiträge darf die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums nicht verhindert werden. Daher haben alle Studierenden einen Anspruch auf Gewährung eines einkommensunabhängigen, zinsgünstigen Studienbeitragsdarlehens, dessen Rückzahlung in Abhängigkeit von der Höhe des erzielten Einkommens zwei Jahre nach Beendigung des Studiums erfolgt.

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