Zur Navigation - Metanavigation überspringen |
Zum Inhalt - Navigation überspringen |
Zur Marginalspalte - Inhalt überspringen |

Ausnahmen

Ausnahmen

 

Von der Entrichtung von Studienbeiträgen oder Langzeitstudiengebühren sind ausgenommen:

  • Studierende, die ein oder mehrere Kinder bis zum 14. Lebensjahr betreuen (Nachweise: Geburtsurkunde, aktuelle Meldebescheinigung)
  • Studierende, die einen nahen Angehörigen pflegen; Verwandtschaft mind. zweiten Grades: Ehegatte, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister (Nachweis: Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse, mind. Pflegestufe I)
  • Doktorandinnen und Doktoranden
  • Studierende des Aufbaustudiums Bildende Kunst (Meisterschüler)
  • Ausländische Studierende mit einem Stipendium aus Fördermitteln (z.B. DAAD, ERASMUS)
  • Ausländische Studierende im Rahmen von Partnerschaften
  • Beurlaubte Studierende
  • Studierende, die das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen und nicht beurlaubt sind (max. 2 Semester)

Die Ausnahmen bei Kinderbetreuung und Pflege naher Angehöriger beantragen Sie bitte formlos mit den entsprechenden Nachweisen im Immatrikulationsamt bei Frau Rabe.

Nach Einreichung der Unterlagen werden Ihnen ggfs. der bereits gezahlte Studienbeitrag/Langzeitstudiengebühr erstattet.

Im Falle der Kinderbetreuung muss bei jeder Rückmeldung eine aktuelle Meldebescheinigung als Nachweis der tatsächlichen Betreuung eingereicht werden. Die Fortsetzung der Pflege muss bei jeder Rückmeldung erklärt werden. Wenn Wiederholungsgutachten des medizinischen Dienstes erstellt werden, müssen diese im Immatrikulationsamt vorgelegt werden.

Name Fachgebiet Raum Telefon
Dagmar Rabe Immatrikulationsangelegenheiten 16 / 014 0531 391 - 9154

Erlass

 

Anträge auf Erlass der Studienbeiträge oder Langzeitstudiengebühren können aufgrund unbilliger Härte gestellt werden, z. B. bei:

  • studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung (Nachweis amtsärztliches Gutachten)
  • studienzeitverlängernden Folgen als Opfer einer Straftat

Der Antrag auf Erlass muss spätestens einen Monat nach Vorlesungsende gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Frau Wiethake.

Name Fachgebiet Raum Telefon
Astrid Wiethake Immatrikulations- und Studienangelegenheiten 16 / 014 0531 391 - 9153

Veranstaltungskalender