- Studierende, die ein oder mehrere Kinder bis zum 14. Lebensjahr betreuen (Nachweise: Geburtsurkunde, aktuelle Meldebescheinigung)
- Studierende, die einen nahen Angehörigen pflegen; Verwandtschaft mind. zweiten Grades: Ehegatte, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister (Nachweis: Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse, mind. Pflegestufe I)
- Doktorandinnen und Doktoranden
- Studierende des Aufbaustudiums Bildende Kunst (Meisterschüler)
- Ausländische Studierende mit einem Stipendium aus Fördermitteln (z.B. DAAD, ERASMUS)
- Ausländische Studierende im Rahmen von Partnerschaften
- Beurlaubte Studierende
- Studierende, die das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen und nicht beurlaubt sind (max. 2 Semester)
Die Ausnahmen bei Kinderbetreuung und Pflege naher Angehöriger beantragen Sie bitte formlos mit den entsprechenden Nachweisen im Immatrikulationsamt bei Frau Rabe.
Nach Einreichung der Unterlagen werden Ihnen ggfs. der bereits gezahlte Studienbeitrag/Langzeitstudiengebühr erstattet.
Im Falle der Kinderbetreuung muss bei jeder Rückmeldung eine aktuelle Meldebescheinigung als Nachweis der tatsächlichen Betreuung eingereicht werden. Die Fortsetzung der Pflege muss bei jeder Rückmeldung erklärt werden. Wenn Wiederholungsgutachten des medizinischen Dienstes erstellt werden, müssen diese im Immatrikulationsamt vorgelegt werden.
| Name | Fachgebiet | Raum | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
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Dagmar Rabe | Immatrikulationsangelegenheiten | 16 / 014 | 0531 391 - 9154 |
Anträge auf Erlass der Studienbeiträge oder Langzeitstudiengebühren können aufgrund unbilliger Härte gestellt werden, z. B. bei:
- studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung (Nachweis amtsärztliches Gutachten)
- studienzeitverlängernden Folgen als Opfer einer Straftat
Der Antrag auf Erlass muss spätestens einen Monat nach Vorlesungsende gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Frau Wiethake.
| Name | Fachgebiet | Raum | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
![]() |
Astrid Wiethake | Immatrikulations- und Studienangelegenheiten | 16 / 014 | 0531 391 - 9153 |


