Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig ist eine künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule. Sie ist den Universitäten gleichgestellt. Für die Aufnahme eines Studiums ist daher in allen Studiengängen mit Ausnahme des Diplomstudiengangs Freie Kunst der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach den Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) erforderlich. Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf den Seiten der Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen.
Sie haben kein Abitur, aber eine Berufsausbildung und Berufserfahrung? Hier finden Sie weitere Informationen.
Die Aufnahme von Studienanfängern erfolgt immer nur zum Wintersemester!
Künstlerisches Aufnahmeverfahren
In Studiengängen mit künstlerischen oder gestalterischen Studienanteilen (Freie Kunst/Diplom, Bachelorstudiengänge Darstellendes Spiel, KUNST.Lehramt, Kommunikationsdesign, Industrial Design) ist vor Studienaufnahme studiengangsbezogen die besondere künstlerische Befähigung in einem künstlerischen Aufnahmeverfahren nachzuweisen. Ausgenommen sind hiervon die Kunstwissenschaft und die Medienwissenschaften. Das künstlerische Aufnahmeverfahren ist zweistufig angelegt und besteht aus der Durchsicht der von der Bewerberin bzw. dem Bewerber eingereichten selbstgefertigten künstlerischen Arbeiten (Mappendurchsicht durch die zuständige Aufnahmekommission) und der künstlerischen Aufnahmeprüfung. Für die Zulassung zur künstlerischen Aufnahmeprüfung ist die Annahme der Bewerbungsmappe in der Mappendurchsicht Voraussetzung.
Die Bewerbungsfrist für die Studienaufnahme zum Wintersemester 2012/13 endet am 15. März 2012 (Ausschlussfrist).
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten Künstlerisches Aufnahmeverfahren.
Bewerbungsverfahren der wissenschaftlichen Bachelorfächer und Masterstudiengänge
Die Bewerbung erfolgt online mit anschließender Übersendung der Bewerbungsunterlagen.
Informationen zu den Studiengängen sowie weitere Beratungsangebote finden Sie auf den Seiten der
Die Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen bis Fristende bei der HBK Braunschweig eingegangen sein.
| für das gemeinsame künstlerische Aufnahmeverfahren - Diplomstudiengang Freie Kunst, Bachelor KUNST.Lehramt Bachelor-Studiengänge (Bachelor of Arts) - Darstellendes Spiel - Kommunikationsdesign - Industrial Design |
15. März 2012 |
| für die Bachelor-Studiengänge (Bachelor of Arts) - Kunstwissenschaft - Medienwissenschaften |
15. Juli 2012 |
| für den Master of Education Lehramt an Gymnasien - Darstellendes Spiel - Kunst |
15. Juli 2012 |
| für den Master-Studiengang (Master of Arts) - Industrial Design / Transportation Design |
15. Juli 2012 |
| für den Master-Studiengang (Master of Arts) - Kunstwissenschaft - Medienwissenschaften |
15. August 2012 |
| für den Master-Studiengang (Master of Arts) - Communication Arts |
Der Bewerbungstermin zum Wintersemester 2012/13 ist noch nicht festgelegt! |
Zuletzt bearbeitet von Astrid Wiethake am 01.02.2012
