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Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Ausländische Bildungsnachweise

 

Im Bewerbungs- und Vergabeverfahren sind Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft deutschen Bewerberinnen und Bewerbern gleichgestellt. Gleiches gilt für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Wegen der erforderlichen Vergleichsnotenberechnung wird empfohlen, ausländische Bildungsnachweise rechtzeitig vor Bewerbungsschluss einzureichen.

Sonstige ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose mit einem anerkannten ausländischen Vorbildungsnachweis werden im Rahmen der Ausländerquote vorrangig nach dem Grad der Qualifikation ausgewählt.

Die ausländischen Bildungsnachweise sind als beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses sowie beglaubigte Kopie der deutschen oder englischen Übersetzung einzureichen.

Chinesische Studienibewerberinnen und Studienbewerbermüssen zusätzlich das Zertifikat bzw. die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) beigefügten.

Sprachkenntnisse

 

Alle ausländischen Bewerberinnen und Bewerber müssen spätestens bis zur Immatrikulation ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Als Nachweis ist einzureichen:

  • die Vorlage eines Zertifikats über das Bestehen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (Gesamtergebnis DSH-2) o d e r
  • der „Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber“ (TestDaF, mit einem Ergebnis, dass in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist).

Die HBK selbst bietet keine Sprachkurse an. Bitte nutzen Sie die Sprachangebote des Sprachenzentrums der Technischen Universität Braunschweig. Die Informationen finden Sie unter:
http://www.sz.tu-bs.de/deutsch/

Zuletzt bearbeitet von Astrid Wiethake am 04.07.2011

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