Allgemeines
Das hochschulinterne Auswahlverfahren gilt nur für das Erststudium und für Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder einem Zeugnis aus einem Mitgliedstaat der EU.
Im hochschulinternen Auswahlverfahren werden die Studienplätze zu 75 % nach einer Verfahrensnote vergeben und zu 25 % nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in Kombination mit der besonderen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber vergeben.
Auswahl nach Verfahrensnote
Die Verfahrensnote setzt sich wie folgt zusammen:
- zu 70 % aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, also in der Regel des Abiturzeugnisses
- zu jeweils 15 % aus den Einzelnoten in jeweils zwei Unterrichtsfächern des letzten Halbjahres des letzten Schuljahres in der Reihenfolge der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, künstlerisches / musisches Fach. Es werden also in der Regel die Fachnoten in Deutsch (oder Muttersprache) und Englisch in die Berechnung einbezogen. Sollte im Ausnahmefall nur eines der vier Unterrichtsfächer im Zeugnis ausgewiesen sein, wird dieses zu 30 % einberechnet.
Auf der Grundlage dieser Verfahrensnote und der sich daraus ergebenden Rangfolge werden die Studienplätze in dieser Quote vergeben. Bei gleicher Verfahrensnote entscheidet das Los.
Die restlichen 25 % der zu vergebenden Studienplätze im hochschulinternen Auswahlverfahren werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in Kombination mit der besonderen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber vergeben.
Die besondere Eignung für ein medienwissenschaftliches Studium wird anhand der medienrelevanten Vorerfahrungen beurteilt.
Besonders geeignet für das Studium der Medienwissenschaften sind demnach Bewerberinnen und Bewerber, die in medienrelevanten Bereichen und außerhalb schulischer Verpflichtungen bereits
- beruflich tätig waren; hierzu zählen auch Zeiten der Berufsausbildung
- Praxiserfahrungen gesammelt haben, in der Regel nachzuweisen durch Praktikumsbescheinigung
- sonstige studienrelevante außerschulische Vorerfahrungen nachweisen können, z.B. durch Ausübung von Ehrenämtern.
Die eignungsrelevanten Erfahrungen werden auf der Grundlage entsprechender Nachweise beurteilt, die mit dem Zulassungsantrag als unbeglaubigte Fotokopie eingereicht werden müssen. Jeweils sechs Monate anerkannter Vorerfahrungen werden mit einem Leistungspunkt bewertet. Es werden höchstens 15 Leistungspunkte vergeben. Die erreichten Leistungspunkte werden mit der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu einer Verfahrensnote verrechnet, die dann die Basis für die zu ermittelnde Rangfolge und die Studienplatzvergabe bietet.
Berücksichtigt werden vollberufliche Tätigkeiten ab drei Monaten, ehrenamtliche Tätigkeiten von einer Dauer von mindestens 6 Monaten und einem Stundenumfang von mindestens 500 Stunden. Mehrere Tätigkeiten mit geringem Umfang werden zusammengezählt. Tätigkeiten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bleiben unberücksichtigt.
Bitte reichen Sie entsprechende Nachweise ein: z. B. Arbeitsverträge, Bestätigung ehrenamtlicher Tätigkeiten mit Stundenangaben und verwenden die als Download zur Verfügung stehende Aufstellung, in der Sie Ihre Tätigkeiten eintragen.
- Aufstellung Medienrelevante Vorerfahrungen / PDF / 39 kB
