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Bewerbung für das Wintersemester 2011/2012

Die allgemeinen Bewerbungsbedingungen

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen im Bewerbungsjahr 2011

  • eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen oder erwerben (Ausnahmeregelung nur für Freie Kunst / Diplom). Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.studieren-in-niedersachsen.de/
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • die Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vollständig einreichen.
     

Die Bewerbungsfrist

Die HBK nimmt Studierende im ersten Fachsemester nur zum Wintersemester auf. Das künstlerische Bewerbungsverfahren findet einmal jährlich im Frühjahr / Sommer statt. Die Bewerbungsfrist für die künstlerischen Aufnahmeverfahren 2011 endet am Freitag, den 18. März 2011. Bis zu diesem Tag muss Ihre Bewerbung vollständig bei der HBK eingegangen sein. Bitte beachten Sie unbedingt diese Bewerbungsfrist! Später eingereichte oder aufgegebene Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Sie können die Bewerbungsunterlagen

  • per Post zusenden. Achtung: Es zählt der fristgerechte Eingang am 18. März 2011 und nicht der Poststempel!
  • oder persönlich abgeben, und zwar von Mittwoch, 16. März 2011 bis Freitag, 18. März 2011, in der Montagehalle, Gebäude 18, jeweils in der Zeit von 11.00 – 17.00 Uhr. Bitte achten Sie auf die Ausschilderung vor Ort!

Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus den schriftlichen Bewerbungsunterlagen, und zwar

  • dem HBK-Antragsformular mit der Erklärung, dass die eingereichten Arbeiten von der Bewerberin bzw. dem Bewerber selbst angefertigt wurden (Formular bitte unbedingt lesbar und  vollständig ausfüllen; das Formular kann auch von der Homepage heruntergeladen werden).
  • einem Inhaltsverzeichnis zur Mappe (zweifach), das den Inhalt der Mappe gemäß Nummerierung der einzelnen Arbeiten lückenlos auflistet.
  • einem tabellarischen Lebenslauf mit aufgeklebtem Lichtbild.
  • einer unbeglaubigten Kopie der Hochschulzugangsberechtigung.

Sofern die Hochschulzugangsberechtigung erst in diesem Jahr erworben wird, bitte eine unbeglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses beifügen. Ausländische Bewerber und Bewerberinnen übersenden bitte die ausländischen Bildungsnachweise in Originalsprache und deutscher oder englischer Übersetzung.

und aus den künstlerischen Arbeiten (Mappe), für die folgende allgemeine Regeln gelten:

  • nur selbst gefertigte Originalarbeiten, also keine Kopien (Reproduktionen sind ausschließlich zur Dokumentation großformatiger Arbeiten zulässig, die wegen der Größenvorgaben nicht angenommen werden können).
  • Vorgaben für Anzahl und Formate der einzelnen Studiengänge beachten! (Näheres hierzu siehe unten bei den einzelnen Studiengängen!)
  • keine gerollten oder glasgerahmten Arbeiten.
  • sofern vorgesehen, die technischen Formate für Video-Arbeiten und computergestützte Arbeiten beachten!
  • Objekte transportfähig verpacken!
  • Mappe außen unten rechts deutlich lesbar mit Namen beschriften und darunter mit einem weißen unbeschrifteten Aufkleber (mind. 10 × 15 cm) versehen!
  • Alle Arbeiten auf der Rückseite mit Namen und Nummerierung gemäß Inhaltsverzeichnis beschriften!

Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer Mappe für mehrere Studiengänge zu bewerben. In diesem Fall müssen die schriftlichen Bewerbungsunterlagen für jeden Studiengang gesondert und vollständig eingereicht werden.

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig angelegt und besteht in allen Studiengängen jeweils aus

  • der Mappendurchsicht, die voraussichtlich bis Ende April / Anfang Mai abgeschlossen sein wird.
  • der künstlerischen Prüfung / Zugangsprüfung / dem Aufnahmegespräch, die voraussichtlich im Verlauf der Monate Mai und Juni durchgeführt werden.

Für die Zulassung zur künstlerischen Aufnahmeprüfung ist die Annahme der Bewerbungsmappe durch die zuständige Aufnahmekommission Voraussetzung. Die eingereichten und die in der künstlerischen Prüfung angefertigten Arbeiten oder das Aufnahmegespräch werden anhand des Gesamteindrucks von der zuständigen Aufnahmekommission bewertet. Gesichtspunkte der Beurteilung sind das zum Ausdruck kommende Bildverständnis, Fähigkeiten der Realisation, die Intensität der Auseinandersetzung, Selbständigkeit und Originalität. Die nachgewiesene studiengangsbezogene künstlerische Befähigung gilt ausschließlich für die Immatrikulation zum Wintersemester 2011/12 und kann nur bei Nachweis triftiger Gründe (z. B. Ableistung einer Dienstzeit oder schwere Erkrankung) auf den nächstmöglichen Zulassungstermin übertragen werden. Im Falle einer Ablehnung nach der Vorauswahl oder nach der künstlerischen Prüfung ist eine Wiederbewerbung möglich.

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt am Ende des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage der im bestandenen künstlerischen Aufnahmeverfahren erreichten Punktzahl. Die Annahme des Studienplatzes muss innerhalb des von der Hochschule festgelegten Zeitraums erklärt werden. Nicht angenommene Studienplätze werden im unmittelbar anschließenden Nachrückverfahren vergeben.

Alle Studiengänge sind zulassungsbeschränkt!


Die studiengangsbezogenen Bewerbungsbedingungen

Freie Kunst

MAPPE
Mindestens 20, höchstens 30 selbst gefertigte künstlerische Arbeiten im Original aus frei wählbaren Bereichen wie Zeichnung, Malerei, Grafik, Plastik, Collage, Montage, Fotografie, Digitaldruck, Laser- oder Tintenstrahldruck (sofern die Drucke technischer Träger der künstlerischen Arbeit sind), Film / Video oder Klangskulptur / Klanginstallation. Bildsequenzen / Bildserien oder Skizzenbücher zählen als eine Arbeit. Zweidimensionale Arbeiten dürfen das Format DIN A0 (ca. 1,20 m × 0,90 m inklusive Passepartouts) nicht überschreiten. Plastiken, Objekte und Installationen bis zur Größe von 50 cm × 50 cm × 50 cm können im Original eingereicht werden. Besondere Bestimmungen bei Bewerbungsschwerpunkten:

  • Film / Video: mindestens ein bis drei Filme oder Videos (diese müssen mit Standardplayern wie QuickTime Player, Windows Media Player oder VLC Media file ohne Zusatzcodes abspielbar sein)
  • Klangskulptur / Klanginstallation: mindestens ein bis drei audiovisuelle Konzeptionen mit frei wählbarem medialen Schwerpunkt. Zusätzliches Ansichtsmaterial kann der Mappe in Form von Fotos oder Kopien von weiteren eigenen Originalarbeiten gesammelt in einem entsprechend gekennzeichneten Umschlag beigefügt werden. Dieses Material wird nicht bewertet.

Zusätzliche Unterlagen
Bei einer Bewerbung für Freie Kunst ohne Hochschulzugangsberechtigung ggf. eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses einer Berufsausbildung hinzufügen.

KÜNSTLERISCHE PRÜFUNG
Zweitägige Aufnahmeprüfung in der Montagehalle (Geb. 18, Raum 028, EG) der Hochschule mit integriertem Fachgespräch am zweiten Prüfungstag. Für die Bewerbungsschwerpunkte Film / Video und Klangskulptur / Klanginstallation gelten gesonderte Prüfungsbedingungen. Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung müssen in der Gesamtbewertung die ›überragende künstlerische Befähigung‹ durch Erreichen einer entsprechend hohen Wertungspunktzahl nachweisen.

Kunstvermittlung / Bachelor (Hauptfach)

Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Kunstvermittlung und der Zugang zum Studium erfolgt über den Diplomstudiengang Freie Kunst. Die Bewerbungsunterlagen und die Abläufe des Bewerbungsverfahrens sind identisch. Allerdings muss im Gegensatz zum Diplomstudiengang Freie Kunst eine Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden. Bewerberinnen und Bewerber, die die besondere künstlerische Befähigung nachweisen, immatrikulieren sich in den ersten beiden Semestern im Diplomstudiengang Freie Kunst.

Darstellendes Spiel

MAPPE
Dokumentationen ausgewählter theaterpraktischer / theaterpädagogischer Arbeiten. Diese Dokumentationen sollen erworbene Praxiserfahrungen in theaterpraktischer und / oder theaterpädagogischer Arbeit (Spiel- und / oder Anleitungspraxis) belegen. Derartige Nachweise können bestehen aus: Fotos, Programmheften oder Ähnlichem, Projektentwürfen, eigenen szenisch zu realisierenden Texten, Kritiken oder Video-Ausschnitten von insgesamt höchstens 5 Minuten Länge. Zusätzlich ist einzureichen: Die Schilderung eines für Sie markanten Momentes innerhalb eines Aufführungsbesuches (max. 1500 Zeichen)

Zusätzliche Unterlagen
Zusätzlicher ausführlicher Lebenslauf, der auch Auskunft über theaterpraktische Vorkenntnisse gibt.

ZUGANGSPRÜFUNG
Die Gesamtdauer der Zugangsprüfung beträgt je Prüfling ca. 30 Minuten und besteht aus drei Teilleistungen: Teilleistung 1: eine (vom Prüfling zur Prüfung) vorbereitete szenische Einzelpräsentation mit Reflexion Teilleistung 2: eine (vom Zulassungsausschuss) gegebene Aufgabe zur szenischen Gruppenarbeit mit Reflexion Teilleistung 3: ein abschließendes Gespräch, dessen Inhalt sich auf den Verlauf der vorgeführten Leistungen bezieht. Gegenstand des Gesprächs können u. a. auch Fragen zur zeitgenössischen Theaterszene, zum Schultheater, zu Regiekonzeptionen und zur Theatergeschichte sein

Kommunikationsdesign

MAPPE
Mindestens 20, jedoch höchstens 30 selbst gefertigte künstlerische Arbeiten im Original aus frei wählbaren künstlerisch-gestalterischen Bereichen, darunter eine sequentielle Arbeit, die anhand von Skizzen die Prozesshaftigkeit der Entwicklung der Arbeit dokumentiert und schriftlich kommentiert wird. Reproduktionstechniken sind nur insoweit zugelassen, als sie der Lösung einer Gestaltungsaufgabe dienen. Die Arbeitsproben dürfen das Format DIN A1 (Mappengröße ca. 70 cm × 100 cm inkl. Passepartouts) nicht überschreiten. Größere Arbeiten oder dreidimensionale Arbeiten bitte ausschließlich fotografisch dokumentieren. Bildsequenzen / Bildserien oder Skizzenbücher zählen als eine Arbeit. Bei Video-Arbeiten beträgt die maximal zugelassene Länge je Arbeit drei Minuten. Diese müssen mit Standardplayern wie QuickTime Player, Windows Media Player oder VLC Media file ohne Zusatzcodes abspielbar sein. Computergestützte Arbeiten (zulässige Formate: HTML, JPG, PDF, Standalone-Projektoren oder -Programme, z. B. von Flash, Director, Mediator. Andere Standalone-Projektoren müssen mit Standard-Windows- oder Mac OS-Betriebssystem konform und als selbstentpackende Installationangelegt sein.) sind auf CD-ROM einzureichen und zusätzlich in Form von Ausdrucken zu dokumentieren.

KÜNSTLERISCHE PRÜFUNG
Eintägige Aufnahmeprüfung in der Montagehalle (Geb. 18, Raum 028, EG) mit künstlerisch-gestalterischen Aufgaben sowie einem Fachgespräch, bei dem ggf. das Arbeitsergebnis einer zur Aufnahmeprüfung mitzubringenden Hausaufgabe erörtert werden kann.

Kommunikationsdesign / Bachelor (Nebenfach):

MAPPE
Wie beim Hauptfach Kommunikationsdesign.

AUFNAHMEGESPRÄCH
20-minütiges Aufnahmegespräch, das Bezug auf die eingereichten selbst gefertigten künstlerischen Arbeitsproben nimmt und bei dem ggf. das Arbeitsergebnis einer zum Aufnahmegespräch mitzubringenden Hausaufgabe erörtert werden kann.

Industrial Design

Id 4529

MAPPE
Mindestens 20, jedoch höchstens 30 selbst gefertigte künstlerische Arbeiten im Original aus frei wählbaren künstlerisch-gestalterischen Bereichen, darunter die Dokumentation einer eigenen Produktentwicklung. Zweidimensionale Arbeiten dürfen das Format DIN A1 (Mappengröße ca. 70 cm × 100 cm inkl. Passepartouts) nicht überschreiten. Bildsequenzen / Bildserien oder Skizzenbücher zählen als eine Arbeit. Werkstücke, Objekte und Modelle werden bis zu einer Größe von 50 cm × 50 cm × 50 cm im Original angenommen. Größere Arbeiten oder dreidimensionale Arbeiten bitte ausschließlich fotografisch dokumentieren. Bei Video-Arbeiten beträgt die maximal zugelassene Länge je Arbeit drei Minuten. Diese müssen mit Standardplayern wie QuickTime Player, Windows Media Player oder VLC Media file ohne Zusatzcodes abspielbar sein. Computergestützte Arbeiten (zulässige Formate: HTML, PDF, Standalone-Projektoren oder -Programme, z. B. von Flash, Director, Mediator. Andere Standalone- Projektoren müssen mit Standard-Windows- oder Mac OS-Betriebssystem konform und als selbstentpackende Installation angelegt sein.) sind auf CD-ROM einzureichen und zusätzlich in Form von Ausdrucken zu dokumentieren.

KÜNSTLERISCHE PRÜFUNG
Eintägige Aufnahmeprüfung in der Montagehalle (Geb. 18, Raum 028, EG) mit künstlerisch-gestalterischen Aufgaben sowie einem Fachgespräch.

Industrial Design / Bachelor (Nebenfach):

MAPPE
Wie beim Hauptfach Industrial Design.

AUFNAHMEGESPRÄCH
20-minütiges Aufnahmegespräch, das Bezug auf die eingereichten selbst gefertigten künstlerischen Arbeitsproben nimmt.



Was man sonst noch wissen sollte:

Mappenberatungen

Für die inhaltliche Gestaltung der Bewerbungsmappe gibt es keine thematischen Vorgaben. Die Zusammenstellung der eingereichten Arbeiten ist ausschließlich den Bewerberinnen und Bewerbern überlassen. Entscheidungshilfen, welche Arbeiten in die Mappe hinein sollen, erhalten Sie bei der Mappenberatung der HBK. Die Teilnahme an einer Mappenberatung ist freiwillig. Sie bietet zwar keine Gewähr für eine erfolgreiche Bewerbung, vermittelt jedoch von fachkundiger Seite Korrekturhilfen, dient der Orientierung und bietet die Möglichkeit, sich mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern auszutauschen. Informieren Sie sich bitte bei der Studienberatung, wann Mappenberatungstermine angeboten werden.

Allgemeine Studienberatung der HBK
Die Allgemeine Studienberatung steht allen Studieninteressierten und Studierenden der HBK gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie berät u. a. bei Fragen zum Studienangebot der HBK, der Studienwahl und des Hochschulzugangs, bei Studienschwierigkeiten oder auch bei persönlichen Problemen im Studium.

Immatrikulationsamt

Ihre Fragen zu Bewerbungsbedingungen und zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens beantwortet Ihnen das Immatrikulationsamt.

Tel. (0531) 391- 9127 · Fax (0531) 391- 9259 · E-Mail I-Amt @hbk- bs.de
Sprechstunde montags – mittwochs 10.00 – 12.00 Uhr, donnerstags 10.00 – 16.00 Uhr
Telefonische Sprechstunde mittwochs 9.00 – 10.00 Uhr


Mappenrückgabe

Bei Einladung zur künstlerischen Prüfung / Zugangsprüfung / zum Aufnahmegespräch bleibt die Mappe bis zum Prüfungstermin bei der HBK. Wer nicht zur Prüfung zugelassen wurde, kann die Mappe zu mehreren Terminen nach Zugang des Bescheides gegen Rechtsmittelverzicht zurückerhalten oder sie sich gegen Entrichtung der Versandkostenpauschale zurücksenden lassen. Auf Wunsch werden im Anschluss an die Prüfung die Bewerbungsmappen ausgehändigt. Auch die postalische Rücksendung ist möglich. Die Termine zur Mappenrückgabe werden im Laufe des Frühjahrs hier bekannt gegeben.
 

Bewerbungen für ein höheres Fachsemester

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie über anrechenbare Studienleistungen aus einem Bachelorstudiengang verfügen und freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Im Studiengang Freie Kunst ist die Zusage über die Aufnahme in eine Fachklasse nachzuweisen. Bitte erkundigen Sie sich vorher im Rahmen der telefonischen Sprechstunde mittwochs von 9.00 – 10.00 Uhr bei Frau Wiethake unter (0531) 391- 9153, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Dann wird im zweiten Schritt mit dem Prüfungsamt geklärt, welche Studienleistungen angerechnet werden können.

Bewerbungen für die Bachelorhauptfächer Kunstwissenschaft oder Medienwissenschaften oder einem TU-Hauptfach mit künstlerischem Nebenfach
Beachten Sie bitte zusätzlich die Bewerbungsbedingungen und -fristen für diese Fächer.