Für die Studienaufnahme muss neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einer gleichwertigen Vorbildung die künstlerische Eignung für das erfolgreiche Studium der Freien Kunst durch Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung in einem künstlerischen Aufnahmeverfahren (Feststellungsverfahren) unter Beweis gestellt werden. Wer nicht über die schulischen Zugangsvoraussetzungen verfügt, kann dies durch besonders gute Leistungen im künstlerischen Aufnahmverfahren ausgleichen (Nachweis einer überragenden künstlerischen Befähigung).
Der Studiengang Freie Kunst ist zulassungsbeschränkt. Der Studienbeginn im ersten Fachsemester ist jeweils nur zum Wintersemester möglich.
Frühstart Kunst 2012
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zum Frühstart Kunst.
Die Bewerbungsfrist für das künstlerische Aufnahmeverfahren für die Studienaufnahme zum Wintersemester 2012/13 endet am 15. März 2012 (Ausschlussfrist!)
Die Bewerberinformationen finden Sie unter Künstlerisches Aufnahmeverfahren.
Bei einem angestrebten Hochschulwechsel kann die Befreiung vom Feststellungsverfahren beantragt werden. Der Hochschulwechsel ist nur in das 7. Fachsemester in die vierte Studienstufe möglich.
Telefonsprechstunde für Hochschulwechsler
Bitte erkundigen Sie sich vorher im Rahmen der Telefonsprechstunde mittwochs von 9 bis 10 Uhr unter 0531/391-9153, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Telefon: 0531/391-9127
montags bis mittwochs 10 bis 12 Uhr, donnerstags 10 bis 16 Uhr
Zuletzt bearbeitet von Astrid Wiethake am 16.01.2012
