Für die Studienaufnahme muss neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einer gleichwertigen Vorbildung die künstlerische Eignung für das erfolgreiche Studium der Freien Kunst durch Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung in einem künstlerischen Aufnahmeverfahren (Feststellungsverfahren) unter Beweis gestellt werden. Wer nicht über die schulischen Zugangsvoraussetzungen verfügt, kann dies durch besonders gute Leistungen im künstlerischen Aufnahmverfahren ausgleichen (Nachweis einer überragenden künstlerischen Befähigung).
Der Studiengang Freie Kunst ist zulassungsbeschränkt. Der Studienbeginn im ersten Fachsemester ist jeweils nur zum Wintersemester möglich.
Die Bewerbungsfrist für das künstlerische Aufnahmeverfahren für die Studienaufnahme zum Wintersemester 2012/13 ist abgelaufen.
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit besteht erst wieder zum Wintersemester 2013/14. Die Bewerbungsinformationen für das nächste Bewerbungsverfahren werden aktualisiert und stehen dann voraussichtlich Ende des Jahres als Downloads zur Verfügung.
Allgemeine Bewerberinformationen finden Sie unter Künstlerisches Aufnahmeverfahren.
Bei einem angestrebten Hochschulwechsel kann die Befreiung vom Feststellungsverfahren beantragt werden. Der Hochschulwechsel ist nur in das 7. Fachsemester in die vierte Studienstufe möglich.
Telefonsprechstunde für Hochschulwechsler
Bitte erkundigen Sie sich vorher im Rahmen der Telefonsprechstunde mittwochs von 9 bis 10 Uhr unter 0531/391-9153, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Das Immatrikulationsamt ist telefonisch unter 0531/391-9127 montags, dienstags, donnerstags von 9-15 Uhr und mittwochs und freitags von 9-12 Uhr zu erreichen.
Zuletzt bearbeitet von Astrid Wiethake am 16.03.2012
