- Zugangsvoraussetzung
- Ausbildungsförderung - BAföG
- Bewerbungsunterlagen
- Nur für Bewerber mit HBK-Abschluss - Beratungstermin
- Auswahlverfahren
Die Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2010/11 ist abgelaufen.
Um einen Studienplatz im Masterstudiengang Kunstwissenschaft an der HBK Braunschweig kann sich bewerben, wer an einer Hochschule der EU-Mitgliedsstaaten und weiterer Länder im EU-Beitrittsverfahren einen Bachelor-Abschluss oder einen mindestens gleichwertigen Studienabschluss im Studiengang Kunstwissenschaft mit mind. der Note 2,5 erworben hat. Zum Auswahlverfahren können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die einen gleichwertigenStudienabschluss
- in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben haben und deren Abschlussarbeit (i.d.R. die Bachelorarbeit) schwerpunktmäßig kunstwissenschaftliche Bezüge ausweist oder
- in einem eng verwandten Studiengang an einer anderen ausländischen Hochschule erworben haben und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Sofern bei Ablauf der Bewerbungsfrist der Studienabschluss noch nicht vorliegt, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Hochschule (keine getrennten Noten Haupt- und Nebenfach!) und den Nachweis, dass Sie mind. 150 Leistungspunkte erbracht haben. Diese Note wird dann im weiteren Auswahlverfahren zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob später die tatsächliche Abschlussnote hiervon abweicht. Eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule muss der Bewerbung mit beigelegt werden. Das endgültige Bachelorzeugnis muss spätestens zur Rückmeldung zum nachfolgenden Semester vorgelegt werden.
Bitte erfragen Sie beim Studentenwerk Braunschweig - Ausbildungsförderung - die genauen Förderungsvoraussetzungen für ein Masterstudium. Vor Aufnahme des Masterstudiums muss Ihr Bachelorstudium abgeschlossen sein (Zeugnisdatum spät. 30.09.2010). Der Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium soll möglichst nahtlos erfolgen.
Bei Bewerbung müssen folgende Unterlagen schriftlich eingereicht werden:
- Abschlusszeugnis des zugangsberechtigenden Studiengangs oder Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, Leistungspunkte und Durchschnittsnote, jeweils in beglaubigter Kopie. Bei ausländischen Bildungsnachweisen wird das Abschlusszeugnis für die Teilnahme am Auswahlverfahren jeweils beglaubigt sowohl im Original sowie in deutscher oder englischer Übersetzung benötigt
- ein tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben in deutscher Sprache im Umfang von maximal 5 DIN A 4-Seiten
- ggf. weitere Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, wie z.B. Berufserfahrungen, Veröffentlichungen, Praktika, Teilnahme an Projekten, Auslandsaufenthalten
- von Bewerberinnen und Bewerbern, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch einen Studienabschluss in Deutschland erworben haben, Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, in der Regel nachzuweisen über DSH-Zeugnis (DSH-2) oder Test DAF-Bescheinigung (Test DAF-Niveaustufe 4 in allen Teilleistungen)
- ggfs. Nachweise über anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen aus einem gleichwertigen Studiengang
- zwei Passbilder
- Briefmarken im Wert von 1,45 €
- ggfs. frankierte und adressierte Postkarte für eine Eingangsbestätigung
Bitte vereinbaren Sie mit Frau Pfeiler per E-Mail ( d.pfeiler@hbk-bs.de ) einen Beratungstermin zur Klärung Ihres Leistungsstandes. Die Berechnung der vorläufigen Durchschnittsnote und die Bestätigung der Leistungspunkte erhält das Immatrikulationsamt dann direkt vom Prüfungsamt.
Zum Wintersemester 2010/11 werden voraussichtlich ca. 15 Studienplätze vergeben. Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze im Zulassungsverfahren nach dem Ergebnis eines hochschulinternen Auswahlverfahrens vergeben. Falls dies nicht der Fall sein sollte, findet kein Auswahlverfahren statt.
Die Auswahlentscheidung wird auf der Basis des Ergebnisses der Abschlussprüfung sowie eines Auswahlgesprächs geführt, dass eine von der Hochschule eingesetzte Auswahlkommission mit denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern führt, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Haben mehr als 30 Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen, kann die Auswahlkommission die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Auswahlgespräch begrenzen. Grundlage für die Begrenzung ist die Gesamtnote des Studienabschlusses.
Für die zu bildende Rangliste wird eine Punktzahl ermittelt, die jeweils zur Hälfte
- aus der Bewertung der Gesamtnote des Studienabschlusses (1,00 bis 1,10 = 15 Punkte bis 2,41 bis 2,50 = 1 Punkt)
- aus der Bewertung des Auswahlgesprächs (Besonders geeignet = 15 Punkte; eher ungeeignet = 1 Punkt) besteht.
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich Mitte September 2010 statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig auf der Homepage bekannt gegeben. Sie werden mit der Auswahlkommission als Einzelgespräch mit einer Dauer von ca. 30 Minuten geführt. Die Einladungen hierfür erfolgen schriftlich ca. eine Woche vor dem Auswahlgespräch. Das Gespräch thematisiert die Studienmotivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers, überprüft die Fähigkeit zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise und dient dem Nachweis sicherer Kenntnisse der wissenschaftlichen Grundlagen des Faches Kunstwissenschaft bzw. von fundiertem Wissen aus dem Erststudium.
Die Auswahlkommission setzt sich aus zwei Professorinnen oder Professoren sowie einem Mitglied der Mitarbeitergruppe zusammen. Ein Mitglied der Studierendengruppe aus dem Masterstudiengang Kunstwissenschaft kann beratend am Auswahlgespräch teilnehmen.
Die Zulassungsbescheide werden voraussichtlich in der letzten Septemberwoche versandt.
Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung erhalten haben, müssen den angebotenen Studienplatz innerhalb von 10 Tagen annehmen. Andernfalls verfällt die Studienplatzzusage und der Studienplatz wird im Nachrück- oder Losverfahren vergeben.
Falls Sie zum Bewerbungsverfahren noch Fragen haben sollten, erhalten Sie mittwochs in einer telefonischen Sprechstunde von 9 bis 10 Uhr unter den Durchwahlnummern 0531/391-9153 oder-9128 Rat.
Postanschrift
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
Sprechzeiten Immatrikulationsamt:
montags bis mittwochs 10 bis 12 Uhr, donnerstags 10 bis 16 Uhr, freitags geschlossen
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Bewerbung!
