- Zugangsvoraussetzung
- Ausbildungsförderung - BAföG
- Bewerbungsunterlagen
- Hinweise für Studierende der HBK
- Auswahlverfahren
- Studienschwerpunkt Narrative Environments
- Studienschwerpunkt Visuelle Argumentation
- Studienschwerpunkt Wissenskommunikation
- Bewertung Auswahlgespräch
- Online-Bewerbung
- Postanschrift
- Kontakt
- Nach der Bewerbung
Um einen Studienplatz im Masterstudiengang Communication Arts in einem der drei Schwerpunkte Narrative Environments, Visuelle Argumentation oder Wissenskommunikation an der HBK Braunschweig kann sich bewerben, wer an einer Hochschule der EU-Mitgliedstaaten und weiterer Länder im EU-Beitrittsverfahren einen Bachelor-Abschluss mit mindestens der Note 2,5 oder einen diesem gleichwertigen Abschluss in dem betreffenden Studiengang oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat, oder an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt.
Sofern bei Ablauf der Bewerbungsfrist der Studienabschluss noch nicht vorliegt, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Hochschule mit einer vorläufigen Durchschnittsnote (keine getrennten Noten Haupt- und Nebenfach!) und den Nachweis, dass Sie mind. 150 Leistungspunkte erbracht haben. Diese Note wird dann im weiteren Auswahlverfahren zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob später die tatsächliche Abschlussnote hiervon abweicht. Eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule muss der Bewerbung mit beigelegt werden. Das endgültige Bachelorzeugnis muss spätestens zur Rückmeldung zum nachfolgenden Semester vorgelegt werden.
Ebenso fügen Sie bitte eine Aufstellung bei, welche Prüfungs- und Studienleistungen noch ausstehen und wann Sie diese absolvieren. Das Studium muss vor Aufnahme des Masterstudiums beendet sein (31.03.2012).
Bitte erfragen Sie beim Studentenwerk OstNiedersachsen - Ausbildungsförderung - die genauen Förderungsvoraussetzungen für ein Masterstudium. Vor Aufnahme des Masterstudiums muss Ihr Bachelor-Studium abgeschlossen sein (Zeugnisdatum spät. 30.09.2012). Der Übergang vom Bachelor- in das Master-Studium soll möglichst nahtlos erfolgen.
- Bewerbungsformular mit Bewerbung für eine der drei Studienrichtungen
- Abschlusszeugnis des zugangsberechtigenden Studiengangs oder Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, Leistungspunkte und Durchschnittsnote, jeweils in beglaubigter Kopie. Bei ausländischen Bildungsnachweisen wird das Abschlusszeugnis für die Teilnahme am Auswahlverfahren jeweils beglaubigt sowohl im Original sowie in deutscher oder englischer Übersetzung benötigt
- Portfolio mit relevanten Arbeitsproben aus Ihrem bisherigen Studium und eventuell der bisherigen Berufspraxis. Wenn vorhanden, fügen Sie bitte Ihre Abschlussarbeit und vollständige Publikationen bei. Bitte nur Filme digital einreichen.
- Schriftliches Konzept (max. 3000 Zeichen) mit der Darlegung der Gründe für die Wahl eines der drei Schwerpunkte (Narrative Environments, Visuelle Argumentation, Wissenskommunikation) des Masterstudiengangs Communication Arts sowie der Beschreibung eines möglichen Themas für die Masterarbeit.
- ggf. weitere Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, wie z.B. Berufserfahrungen, Veröffentlichungen, Praktika, Teilnahme an Projekten, Auslandsaufenthalten
- von Bewerberinnen und Bewerbern, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch einen Studienabschluss in Deutschland erworben haben, Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, in der Regel nachzuweisen über DSH-Zeugnis (DSH-2) oder Test DAF-Bescheinigung (Test DAF-Niveaustufe 4 in allen Teilleistungen)
- ein tabellarischer Lebenslauf
- zwei Passbilder
- Briefmarken im Wert von 1,45 €
- eine frankierte und adressierte Postkarte, wenn Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung wünschen
Beratungstermin für Studierende der HBK
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrer Bewerbung mit Herrn Kuschminder per E-Mail ( j.kuschminder@hbk-bs.de ) einen Beratungstermin zur Klärung Ihres Leistungsstandes. Die Berechnung der vorläufigen Durchschnittsnote und die Bestätigung der Leistungspunkte erhält das Immatrikulationsamt dann direkt vom Prüfungsamt.
Rückmeldung zum Wintersemester 2012/13
Bitte nehmen Sie die Rückmeldung erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides für das Masterstudium vor.
Zum Wintersemester 2012/13 werden voraussichtlich 15 Studienplätze vergeben.
Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze in den Studienschwerpunkten des Masterstudiengangs Communication Arts jeweils auf der Grundlage des Ergebnisses der Feststellung der besonderen künstlerischen Befähigung vergeben.
Die Feststellungsausschüsse sichten die eingereichten Bewerbungsunterlagen und entscheiden über die Einladung zum Auswahlgespräch. Zum Auswahlgespräch werden nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, die auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen für den gewählten Studienschwerpunkt die Aussicht haben, die besondere künstlerische Befähigung nachzuweisen.
Kriterien hierfür sind insbesondere die Qualität des Portfolio mit den selbst gefertigten Arbeitsproben, berufspraktische Erfahrungen, Auslandsstudienaufenthalte sowie die Stimmigkeit des unterbreiteten schriftlichen Konzepts für die Studienwahlentscheidung und das mögliche Thema der Masterarbeit.
Die Termine für die Auswahlgespräche wurden noch nicht festgelegt. Die Einladungen hierfür erfolgen schriftlich ca. eine Woche vor dem Auswahlgespräch. Sie werden mit der Auswahlkommission als Einzelgespräch mit einer Dauer von ca. 20 Minuten in deutscher Sprache geführt. Das persönliche Auswahlgespräch soll die Eignungsprognose überprüfen und ggf. verifizieren, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den gewählten Studiengang in künstlerischer Hinsicht besonders geeignet ist. Das Gespräch erstreckt sich auf das eingereichte Portfolio mit den selbst gefertigten Arbeitsproben, auf das schriftliche Konzept mit der Darlegung der Gründe für die Studiengangswahl sowie auf die perspektivische Beschreibung eines Themas für die Masterarbeit. Es berücksichtigt die bisherigen Studienerfahrungen und eventuelle berufspraktische Tätigkeiten.
Der Feststellungsausschuss setzt sich jeweils aus zwei Professorinnen oder Professoren sowie einem Mitglied der Mitarbeitergruppe zusammen.
Maßgeblich für die Feststellung der besonderen künstlerischen Befähigung ist der Gesamteindruck im Auswahlgespräch. Gesichtspunkte der Beurteilung sind die nachstehend genannten Kriterien entsprechend des gewählten Schwerpunktes.
- solide Gestaltungskompetenz in den Bereichen Foto, Typografie, und zeichnerischer Entwurf
- erzählerisches, dramaturgisches und musikalisch/choreografisches Talent
- sichere Beherrschung der grundlegenden Gestaltungstechniken am Computer
- Bereitschaft zum Erwerb komplexer Technikkompetenz in den Bereichen Videoaufnahme und Computerbearbeitung einschließlich der Beherrschung grundlegenden Progammiertechniken
- Projekterfahrung / Teamfähigkeit
- sehr gute Kenntnisse und Fähigkeiten in fotografisch/illustrativ-bildhafter Darstellung sowie der Bildherstellung und in der Nutzung einschlägiger Software
- Überblickswissen in Kunst-, Fotografie und Designgeschichte
- Analytische und konzeptionelle Fähigkeiten
- Fähigkeiten zur (selbst-)kritischen Reflexion
- Projekterfahrung / Teamfähigkeit
- Künstlerisch-gestalterische Fähigkeiten und Kompetenzen im zwei und/oder dreidimensionalen Bereich
- Gute Kenntnisse und Fertigkeiten in der Konzepterstellung und im künstlerisch-gestalterischen Entwurf
- Berufsqualifizierende Grundlagen medialer Gestaltungskenntnisse und –fähigkeiten in den relevanten Layout- und Bildbearbeitungsprogrammen (z.B. InDesign, Illustrator, Photoshop)
- Solide Kenntnisse und Interesse an historischen und aktuellen Entwicklungen in Kunst und Design
- Ausgeprägtes Interesse und Offenheit für historische, soziokulturelle, gesellschaftliche und wissenschaftliche Fragestellungen und Kontexte sowie deren Vermittlung
- Vorkenntnisse bzw. vertieftes Interesse an räumlichen Kommunikationsformen und Themeninszenierungen
- Fähigkeiten zur Recherche, Analyse und Aufbereitung komplexer Sachverhalte; Analysefähigkeit von Texten und verbales Ausdrucksvermögen
Die Bewertung des Auswahlgesprächs wird auf der Grundlage einer ansteigenden Skala von 1 bis 100 Punkten vorgenommen. Das Gesamtergebnis errechnet sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen der Mitglieder des Feststellungsausschusses. Nur Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gesamtwertung mindestens 66 Punkte erreichen, haben die besondere künstlerische Befähigung für den gewählten Studiengang nachgewiesen.
Der Grad der im Feststellungsverfahren nachgewiesenen künstlerischen Befähigung bestimmt die Rangfolge der Bewerbungen für die Studienschwerpunkte des Masterstudiengangs Communication Arts bei der Vergabe der Studienplätze.
Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung erhalten haben, müssen den angebotenen Studienplatz innerhalb von 10 Tagen annehmen. Andernfalls verfällt die Studienplatzzusage und der Studienplatz wird im Nachrück- oder Losverfahren vergeben.
Falls Sie zum Bewerbungsverfahren noch Fragen haben sollten, erhalten Sie unter den Durchwahlnummern 0531/391-9153 Rat.
Informationen über die Studieninhalte erhalten Sie hier
Die Bewerbungsfrist beginnt am 01. Juni 2012 und endet am 15. Juli 2012.
Hinweise zur nächsten Bewerbung:
Für die Onlinebewerbung benötigen Sie einen Internet Browser und einen Drucker. Die Bewerbung ist in zwei Schritten vorzunehmen. Zunächst füllen Sie bitte das Onlineformular am Rechner aus. Am Ende der Online-Eingabe drucken Sie bitte ein Antragsformular aus. Im zweiten Schritt müssen Sie die Antragsunterlagen an die HBK Braunschweig auf dem Postweg übersenden oder persönlich abgeben. Ihre Unterlagen müssen spätestens mit Ende der Bewerbungsfrist in der HBK Braunschweig eingetroffen sein.
Da es sich hierbei um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, hat das Versäumen dieses Termines den Ausschluss von der Vergabe der Studienplätze zur Folge.
Wenn Sie eine Sicherheitsabfrage erhalten, muss diese von Ihnen vor Öffnung des Online-Formulares bestätigt werden.
Sollten technische Probleme bei der Online-Bewerbung auftreten oder Sie beim Ausfüllen Fehler bemerken, so schreiben Sie bitte eine E-Mail an
Der Link zur Onlinebewerbung steht wieder zu Beginn des nächsten Bewerbungsfrist zur Verfügung.
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
Wenn Sie Ihre Bewerbung persönlich abgeben möchten, so kommen Sie im Rahmen der Sprechzeiten in das Immatrikulationsamt (Gebäude 16, Raum 013):
Montags und dienstags 10 bis 12 Uhr, donnerstags 10 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen.
Das Immatrikulationsamt ist telefonisch unter 0531/391-9127 montags, dienstags, donnerstags von 9 - 15 Uhr und mittwochs und freitags von 9 - 12 Uhr erreichbar.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Immatrikulationsamt:
Frau Sonntag und Frau Loos
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Bewerbung!
Wie es mit Ihrer Bewerbung weiter geht, erfahren Sie hier
Zuletzt bearbeitet von Astrid Wiethake am 22.05.2012
