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Bewerbung Medienwissenschaften

Zugangsvoraussetzung

 

Die bewerbungsfrist zum Wintersemester 2010/11 ist abgelaufen.

Um einen Studienplatz im Masterstudiengang Medienwissenschaften an der HBK Braunschweig kann sich bewerben, wer an einer Hochschule der EU-Mitgliedsstaaten und weiterer Länder im EU-Beitrittsverfahren einen Bachelor-Abschluss oder einen mindestens gleichwertigen Studienabschluss im Studiengang Medienwissenschaften mit mind. der Note 2,5 erworben hat. Zum Auswahlverfahren können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die einen gleichwertigen Studienabschluss

  • in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben haben und deren Abschlussarbeit (i.d.R. die Bachelorarbeit) schwerpunktmäßig kunstwissenschaftliche Bezüge ausweist oder
  • in einem eng verwandten Studiengang an einer anderen ausländischen Hochschule erworben haben und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Sofern bei Ablauf der Bewerbungsfrist der Studienabschluss noch nicht vorliegt, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Hochschule mit einer vorläufigen Durchschnittsnote (keine getrennten Noten Haupt- und Nebenfach!) und den Nachweis, dass Sie mind. 150 Leistungspunkte erbracht haben. Diese Note wird dann im weiteren Auswahlverfahren zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob später die tatsächliche Abschlussnote hiervon abweicht. Eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule muss der Bewerbung mit beigelegt werden. Das endgültige Bachelorzeugnis muss spätestens zur Rückmeldung zum nachfolgenden Semester vorgelegt werden.

Ausbildungsförderung - BAföG

 

Bitte erfragen Sie beim Studentenwerk Braunschweig - Ausbildungsförderung - die genauen Förderungsvoraussetzungen für ein Masterstudium. Vor Aufnahme des Masterstudiums muss Ihr Bachelor-Studium abgeschlossen sein (Zeugnisdatum spät. 30.09.2010). Der Übergang vom Bachelor- in das Master-Studium soll möglichst nahtlos erfolgen.

Bewerbungsunterlagen

 

Bei Bewerbung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Abschlusszeugnis des zugangsberechtigenden Studiengangs oder Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, Leistungspunkte und Durchschnittsnote, jeweils in beglaubigter Kopie. Bei ausländischen Bildungsnachweisen wird das Abschlusszeugnis für die Teilnahme am Auswahlverfahren jeweils beglaubigt sowohl im Original sowie in deutscher oder englischer Übersetzung benötigt
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben und zweiseitiges Abstract zur Abschlussarbeit des Erststudiums
  • ggf. weitere Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, wie z.B. Berufserfahrungen, Veröffentlichungen, Praktika, Teilnahme an Projekten, Auslandsaufenthalten
  • von Bewerberinnen und Bewerbern, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch einen Studienabschluss in Deutschland erworben haben, Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, in der Regel nachzuweisen über DSH-Zeugnis (DSH-2) oder Test DAF-Bescheinigung (Test DAF-Niveaustufe 4 in allen Teilleistungen)
  • zwei Passbilder
  • Briefmarken im Wert von 1,45 €
  • ggfs. frankierte und adressierte Postkarte für eine Eingangsbestätigung

Auswahlverfahren

 

Zum Wintersemester 2010/11 werden voraussichtlich ca. 20 Studienplätze zur Verfügung stehen. Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze im Zulassungsverfahren nach dem Ergebnis eines hochschulinternen Auswahlverfahrens vergeben.

  • 80 % der Studienplätze werden nach der Abschluss- bzw. Durchschnittsnote vergeben. Es wird eine Rangfolge gebildet. Bei Ranggleichheit wird die Rangfolge auf der Grundlage der Bewertung der einzureichenden Unterlagen ermittelt.
  • 20 % der Studienplätze werden aufgrund einer Kombination der Abschluss- bzw. Durchschnittsnote, der Bewertung der Unterlagen sowie dem Ergebnis eines Auswahlgespräches vergeben. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Auswahlgespräch ist auf 10 beschränkt. Für die zu bildende Rangliste wird eine Punktzahl ermittelt, die jeweils zur Hälfte aus der Bewertung des jeweils gleich gewichteten Ergebnisses der Abschlussprüfung und des Ergebnisses der Bewertung der Unterlagen besteht (1,00 bis 1,10 = 15 Punkte bis 2,41 bis 2,50 = 1 Punkt). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die Zulassung zum Auswahlgespräch besteht. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach den Auswahlgesprächen nach dem bereits ermittelten Durchschnittswert Abschlussnote / eingereichte Unterlagen sowie das Ergebnis der Bewertung des Auswahlgespräches zu jeweils gleich gewichteten Anteilen.

Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich Mitte September 2010 statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sie werden mit der Auswahlkommission als Einzelgespräch mit einer Dauer von ca. 30 Minuten geführt. Die Einladungen hierfür erfolgen schriftlich ca. eine Woche vor dem Auswahlgespräch. Das Gespräch thematisiert die Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers, überprüft die Fähigkeit zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise und dient dem Nachweis sicherer Kenntnisse der wissenschaftlichen Grundlagen des Faches Medienwissenschaften bzw. Basiswissen aus dem Erststudium in den medientheoretischen und medienkulturellen Fächern.

Die Auswahlkommission setzt sich aus zwei Professorinnen oder Professoren sowie einem Mitglied der Mitarbeitergruppe zusammen.
Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung erhalten haben, müssen den angebotenen Studienplatz innerhalb von 10 Tagen annehmen. Andernfalls verfällt die Studienplatzzusage und der Studienplatz wird im Nachrück- oder Losverfahren vergeben.

Falls Sie zum Bewerbungsverfahren noch Fragen haben sollten, erhalten Sie unter den Durchwahlnummern 0531/391-9153 oder-9128 Rat.

Informationen über die Studieninhalte erhalten Sie auf den Seiten der Allgemeinen Studienberatung und unter dem Studiengang Medienwissenschaften.
 

Nur für Bewerber mit HBK-Abschluss - Beratungstermin

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrer Bewerbung mit Frau Wloch per E-Mail ( a.wloch@hbk-bs.de ) einen Beratungstermin  zur Klärung Ihres Leistungsstandes. Die Berechnung der vorläufigen Durchschnittsnote und die Bestätigung der Leistungspunkte erhält das Immatrikulationsamt dann direkt vom Prüfungsamt.

Postanschrift

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig


Sprechzeiten Immatrikulationsamt:

montags bis mittwochs 10 bis 12 Uhr, donnerstags 10 bis 16 Uhr, freitags geschlossen

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Bewerbung!

 

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