FAQs

Informationen zum Coronavirus (COVID-19)

Aktuell sind die im Hygienekonzept beschriebenen Coronaschutzmaßnahmen als verpflichtende Vorgaben ausgesetzt. Mit Blick auf die weiterhin unsichere Entwicklung der Pandemie sind sie bis auf Weiteres als ruhende Option zu verstehen. Sie können so, sollte es die Pandemie erforderlich machen, kurzfristig wieder aufgegriffen werden. Die Beachtung, insbesondere das Tragen einer FFP2-Maske, wird vorerst weiterhin empfohlen.

Derzeit geltende Regelungen:

1.1 Was sieht der Pandemieplan der HBK vor?

Im Pandemieplan der HBK werden neben dem Regelbetrieb drei weitere Stufen für den eingeschränkten Betrieb definiert:

Stufe 0 (Normalbetrieb)
Stufe 1 (eingeschränkter Betrieb)
Stufe 2 (Notbetrieb)
Stufe 3 (Einstellung des Hochschulbetriebs)

Die HBK befindet sich im eingeschränkten Betrieb (Stufe 1).

1.2 Rahmenhygienekonzept und Verhaltensleitlinien der HBK Braunschweig

Um während des eingeschränkten Hochschulbetriebs das Risiko der Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren, wurde ein Rahmenhygienekonzept entwickelt, das zeitlich befristete Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 festlegt.

Das Rahmenhygienekonzept ist verbindlich und für alle Gebäudeteile der HBK gültig.

Die jeweils aktuelle Fassung wird hier veröffentlicht:
Rahmenhygienekonzept zum Schutz vor Infektionen durch SARS-CoV-2 (Stand: 28.03.2022)

1.3 Die fünf wichtigsten Verhaltensleitlinien sind:

1. Nur zur HBK kommen, wenn eines der 3-G Kriterien erfüllt ist (genesen, geimpft oder getestet) und keine Krankheitssymptome vorliegen.
2. Bei Ankunft Hände waschen und danach regelmäßig waschen oder die Desinfektionsmittel nutzen, die in den öffentlichen Bereichen bereit gestellt sind.
3. Eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen in allen öffentlichen Bereichen und Gemeinschaftsflächen und immer dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
4. Möglichst mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
5. Räume häufig, regelmäßig und großzügig lüften, um eine Ansteckung durch eine hohe Aerosol-Konzentration mit dem SARS-CoV-2 zu vermeiden.

1.4 Corona-Tests

  • Für an der HBK arbeitende Tarifbeschäftigte und Beamte stehen zweimal wöchentlich sogenannte „Selbsttests“ zur Verfügung. Selbsttests ersetzen nicht die Maßnahmen im Rahmenhygieneplan, sondern begleiten und unterstützen diese.
     
  • Etwaige Kosten können nicht von der Hochschule erstattet werden. Es gibt mindestens einmal pro Woche die Möglichkeiten, einen kostenlosen Bürgertest bei einem ►Testzentrum zu machen.

1.5 Wenn ich positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder Kontaktperson bin:

SARS-CoV-2 ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Krankheit und muss der Hochschule via E-Mail gemeldet werden:

- Beschäftigte beim Vorgesetzten und beim Personaldezernat
- Studierende im Dezernat Studium und Lehre

Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin müssen Erkrankte dem zuständigen Gesundheitsamt melden, das ein Tätigkeitsverbot bzw. eine ►Quarantäne anordnen kann.

Über das Vorgehen im Falle eines positiven Tests, beim Vorliegen eines Krankheitsverdachts oder als Kontaktpersonen informiert auf anschauliche Weise die Niedersächsische Corona-Absonderungsverordnung kompakt.

1.6 Impfung / Mobile Impfteams

Allgemein wird eine Impfung dringend empfohlen (vgl. auch https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html). Lassen Sie sich hierzu ggf. ärztlich beraten. Impfmöglichkeiten bieten niedergelassene Ärzte und mobile Impfteams.

Mobile Impfteams in Braunschweig

Die Stadt Braunschweig bietet bis auf Weiteres jeden Mittwoch in der Zeit von 9 bis 16 Uhr Impfungen an der HBK Braunschweig an. Die Impfungen finden im Veranstaltungsraum MOGI (Geb. 06, Pippelweg 77) statt.

Termine oder Anmeldungen sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind lediglich ein Identitätsnachweis sowie - wenn vorhanden - der Impfausweis.

Informationen zu den mobilen Impfteams der Stadt Braunschweig, Impfterminen und Standorten sowie verwendeteten Impfstoffen

2.1 Wie können die Gebäude der HBK betreten werden?

An der HBK Braunschweig gilt weiterhin die 3-G-Regel. Entsprechende Nachweise sind bei Nutzung der Gebäude stets mitzuführen.

Alle HBK-Angehörigen erhalten über ihre HBK-Card pauschal Zugang zu den Gebäuden der Hochschule. Es ist nicht erforderlich, dafür den 3-G-Nachweis vorab vorzulegen. Zum Schutz aller wird der 3G-Status stichprobenartig durch die Einzelverantwortlichen und durch beauftragte Personen der Hochschule geprüft.

Das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske sowie die Einhaltung der bekannten Hygienemaßnahmen (siehe 1.3) wird zur Gesundheitsfürsorge für alle beibehalten.

Die Öffentlichkeit hat keinen Zugang zu den Gebäuden der HBK Braunschweig. Die Ausgabe der Gastkarten und die Kontrolle des 3G-Status der Externen erfolgt über die Geschäftsstellen oder die einladende Einrichtung. Es ist untersagt, Externen mit der eigenen HBK-Card Zugang zu verschaffen.

Die bisherige Kontaktnachverfolgung entfällt. Optional steht die Benutzung der Corona-Warn-App zur Verfügung. Dies wird empfohlen.

Öffnungszeiten und Nutzungszeiten

Ab dem 19. April 2022 gelten die Öffnungs- und Nutzungszeiten sowie die Überlassungsbedingungen für die Nutzung studentischer Arbeitsräume wie vor der Pandemie:

  • Öffnungszeiten: Mo – Do: 7 – 21 Uhr; Fr. 7 – 19 Uhr;
  • Nutzungszeiten für Berechtigte an allen Tagen bis 24 Uhr; Sa, So: 10 – 24 Uhr.

Bibliothek

Weitere Hinweise zur Nutzung der Bibliothek (auch für externe Bibliotheksnutzende)


Dezernat IT

Weitere Hinweise zur Nutzung der Poolräume und des Service-Desks


Mensa

Aktuelle Informationen des Studentenwerks

Wir erwarten einen Betrieb der Mensa zu Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester 2022.

2.2 Wie sind die Beschäftigten der HBK zu erreichen?

Die Beschäftigten sind wieder im Büro vor Ort.

2.3 Erreichbarkeit der Service-Einrichtungen des Studentenwerkes

Aktuelle Informationen zu den Sprechzeiten des Studentenwerkes, wie die der Sozialberatung, der Psychologisch-Therapeutischen Beratungsstelle, oder Infos zum BAföG, Wohnen, und Kinderbetreuung finden Sie unter:

https://www.stw-on.de/braunschweig/
und
https://www.stw-on.de/corona

Weitere Informationen bietet u.U. der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts. Die Telefonseelsorge erreichen Sie telefonisch unter: (05 31) 08 00-1 11 01 11 oder 08 00-1 11 02 22.

3.1 Was bedeutet es, wenn ich vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt werde?

Hier sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden:

  • Sie sind erkrankt und in Quarantäne: Sie erhalten eine Krankschreibung. Es gelten die aktuellen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
     
  • Sie sind nicht erkrankt und Quarantäne wird vorsorglich angeordnet: Die Absprache über Möglichkeiten des Arbeitens im Homeoffice erfolgt mit Ihrem Vorgesetzten bzw. Ihrer Vorgesetzten.

    Seit dem 11. Oktober 2021 gilt: Ist keine Arbeit im Homeoffice möglich, findet § 56 Abs. 1 Satz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Anwendung. Danach erfolgt eine Lohnfortzahlung nur, wenn die Anordnung der Quarantäne nicht vermeidbar war. Als vermeidbar gilt die Quarantäne zum Schutz vor der Verbreitung von SARS-CoV-2, wenn Sie gegen SARS-CoV-2 nicht geimpft sind. Betroffene Mitarbeitende müssen deshalb seit dem 11. Oktober 2021 gegenüber dem Personaldezernat Auskunft über ihren Impfstatus geben und ggfs. das Vorliegen medizinischer Gründe gegen eine Impfung bestätigen.

In jedem Fall ist der Arbeitgeber über die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne zu informieren.

3.2 Darf ich Dienstreisen antreten?

Dienstreisen können stattfinden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jolanta Matys.

3.3 Urlaub

Bezüglich geplanter Auslandsreisen werden Beschäftigte gebeten, unbedingt das Rundschreiben PERS (6/2020) - Tarif- bzw. Beamtenrechtliche Hinweise zum Umgang mit dem Corona-Virus zu beachten.

4.1 Finden im aktuellen Semester an der HBK Lehrveranstaltungen statt?

Ja. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen gilt aktuell die '3-G-Regelung'. Sie sieht vor, dass Teilnehmende nachweislich getestet, geimpft oder genesen sind.

4.2 HBK-Karte: Validieren und Aufladen

Um die Validierung der HBK-Karte zu ermöglichen, wurde eine Validierungsstation in der Poststelle aufgebaut. Durch das geöffnete Fenster ist die Validierung zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
  • Freitag 9 bis 12 Uhr

Das Aufladen ist an der Ladestation vor der Mensa (Gebäude 06) möglich oder innerhalb der Öffnungszeiten bei der Poststelle.

Weitere Informationen zu HBK-Card und Semesterticket

4.3 Finden Exkursionen statt?

Exkursionen können stattfinden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Regelungen vor Ort. Achten Sie bitte auch auf flexible Stornierungsbedingungen bei Reisebuchungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte anJolanta Matys.

4.4 Gibt es für Studierende Härtefall-Regelungen?

Die Niedersächsische Verordnung zur weiteren Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vom 9. Juni 2021 wurde am 13.01.2022 wie folgt geändert:
Für Studierende, die im Zeitraum vom Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/22 immatrikuliert waren, gilt eine um vier Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. § 72 Absatz 16 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) gilt entsprechend.
Die verlängerte Regelstudienzeit ist abhängig von der Anzahl der Semester, in denen die Studierenden im genannten Zeitraum immatrikuliert waren und gilt daher entsprechend für ein, zwei, drei oder vier Semester.

Semester, in denen Studierende beurlaubt waren, werden bei der Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit nicht berücksichtigt. Studierende, die vor dem Studium an der HBK Braunschweig bereits in einem anderen Bundesland eine Verlängerung erhalten haben, werden bei der verlängerten individuellen Regelstudienzeit nicht oder nur anteilig berücksichtigt.

Individuelle Regelstudienzeit:
Auf den Immatrikulationsbescheinigungen und den BAföG-Bescheinigungen wird die sogenannte „individuelle Regelstudienzeit“ ausgewiesen; diese Bescheinigungen stehen im Studienportal zum Ausdrucken zur Verfügung.

4.5 Gibt es zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden?

Ja, es gibt eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende, Kunst- und Kulturschaffende, von denen wir im Folgenden einige vorstellen:

  • Corona-Hilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende, die durch die Corona-Pandemie dringend und unverschuldet finanzielle Unterstützung benötigen:

    - KfW-Studienkredit:
    Es besteht die Möglichkeit, einen Förderkredit der KfW von bis zu 650 Euro monatlich zu erhalten.
    Weitere Informationen
     
  • Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich dann, wenn Studierende dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben (§ 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz) (Mehr dazu)

Außerdem können Studierende sich über dieSozialberatung des Studentenwerks OstNiedersachsen insbesondere zu folgenden Punkten beraten lassen:

  • Hilfestellung und Information zur finanziellen Absicherung des Studiums
    (z. B. über Stipendien, Studienkredite sowie Liquiditätshilfen wie das Aussetzen von Mietzahlungen oder Zahlungsaufschübe bei den Krankenkassen etc.).
  • Beratung zu Wohnen, Behörden und Versicherungsfragen
  • Beratung bei Schwangerschaft und zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Viele weitere Informationen gibt es im FAQ des deutschen Studentenwerks zum Thema Studieren und Finanzieren in der Pandemie

4.6 Gasthörer*innen

Gasthörer*innen erhalten nach ihrer Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen eine Gasthörerkarte vom Immatrikulations- und Prüfungsamt, für die ein Pfand in Höhe von 20 Euro erhoben wird. Die Karte wird zusammen mit der Rechnung versandt und nach Eingang der Pfandgebühr für die Vorlesungszeit freigeschaltet.

Studierende einer anderen niedersächsischen Hochschule, die dort nicht beurlaubt sind, entrichten nur das Pfandgeld. Das Pfandgeld wird bei Rückgabe der Gasthörerkarte im Immatrikulations- und Prüfungsamt am Ende der Veranstaltungszeit per Banküberweisung erstattet.

Sofern es in den Werkstätten zu einer zugespitzten Platzsituation kommt, müssen Nutzungsanfragen von Gasthörer*innen abgelehnt werden. Oberste Prämisse ist es, den aktiven Studierenden und Stipendiat*innen die Möglichkeit zu bieten, innerhalb der Regelstudienzeit ihre Leistungen zu erbringen.

Aktuelle Informationen zu den Ausstellungen und Veranstaltungen der HBK Braunschweig

Fragen hierzu beantwortet das Ausstellungs- und Veranstaltungsmanagement.

Aktuell gibt es weder pandemiebedingte Reisewarnungen noch pandemiebedingte Einreisebeschränkungen des Auswärtigen Amtes.

Bei Fragen wenden sie sich bitte an das International Office:
int.office@hbk-bs.de

Haftungsausschluss

Alle Informationen dieser FAQ-Seite wurden mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass sich keine rechtlichen Ansprüche hieraus ableiten lassen.

Letzte Aktualisierungen

28.03.2022
aktuelles Rahmenhygienekonzept (1.2)
Exkursionen (4.3)

25.03.2022
grundlegende Aktualisierung zum SS 2022

Kontakt

Erstberatung für Studierende: Zentrale Studienberatung
+49 (531) 391 92 69

Kontakt

Notfallkontakte

Städtisches Klinikum Braunschweig
Psychiatrische Ambulanz (24-Stunden-Bereitschaft)
Salzdahlumer Str. 90
38126 Braunschweig

Psychosozialer Krisendienst Braunschweig
+49 531 470 77 77
Fr & Sa 15 – 22 Uhr, sonn- & feiertags 15 – 20 Uhr

Telefonseelsorge Braunschweig
+49 800 111 0 111
+49 800 111 0 222