Forschungsförderung
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Forschung und künstlerischer Entwicklung an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK Braunschweig), VK 1/2022 vom 06.01.2022, können Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrenden, künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Verwalter*innen von Professuren der HBK Braunschweig Anträge einreichen. Die Forschungskommission prüft die eingegangenen Anträge und spricht gegenüber dem Präsidium Empfehlungen aus.
Zur Verfügung stehen in den Programmteilen 1 bis 4 (PT1-4)
- 35.000 Euro Projektmittel (Förderdauer 12 Monate) in PT1
- 10.000 Euro Hilfskraftmittel (Förderdauer 3 Semester) in PT2
- 10.000 Euro Mittel für Genderprojekte und/oder für Projekte mit intersektionalen Perspektiven (Dauer 3 Semester) in PT3
- 20.000 Euro Projektmittel für Zuschüsse für Veröffentlichungen (Förderdauer 12 Monate) in PT4
Der Antrag ist elektronisch (mit Unterschrift) bis zum 17.03.2023 über vpf@hbk-bs.de dem Präsidium einzureichen.
Antragsformular