Kontaktstelle bei Verstößen gegen das Unionsrecht („sog. Whistleblower“)
Personen, die der Hochschule Verstöße gegen das Unionsrecht melden, haben entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. "EU-Whistleblowing-Richtlinie") Anspruch auf Schutz, sofern sie hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprechen und dass sie in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
In den Anwendungsbereich der EU-Whistleblowing-Richtlinie fallen:
- Verstöße, die folgende Bereiche betreffen:
i) öffentliches Auftragswesen,
ii) Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
iii) Produktsicherheit und -konformität,
iv) Verkehrssicherheit,
v) Umweltschutz,
vi) Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
vii) Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
viii) öffentliche Gesundheit,
ix) Verbraucherschutz,
x) Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
- Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen;
- Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
Kontakt
Claudia Colditz
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
Gebäude 16, Raum 112
Rechtliche Vorgaben sehen vor, dass in öffentlichen Einrichtungen bestimmte Aufgaben durch "Beauftragte" wahrgenommen werden. Die Beauftragten arbeiten nicht weisungsgebunden.
Verstöße gegen das Unionsrecht können wie folgt gemeldet werden:
- schriftlich: persönlich/vertraulich an Claudia Colditz, Hochschule für Bildende Künste Braunschweig, Johannes-Selenka-Platz 1, 38118 Braunschweig
- mündlich: per Telefon 0531 391 9172
- per E-Mail: EU-Verstoss@hbk-bs.de
- persönlich: bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Claudia Colditz entweder per E-Mail (EU-Verstoss@hbk-bs.de) oder per Telefon 0531 391 9172.
Nach der Meldung erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung. Ihre Angaben werden unter Wahrung der strikten Vertraulichkeit geprüft und Folgemaßnahmen ergriffen. Folgemaßnahmen können z. B. interne Nachforschungen, Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Maßnahmen zur (Wieder-)Einziehung von Mitteln oder der Abschluss des Verfahrens sein. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen.