Nachwuchsförderung

Promovieren an der HBK Braunschweig

Die Promotion ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer wissenschaftlichen Karriere und der Nachweis der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Eine Promotion umfasst eine Dissertationsschrift und eine Disputation und findet mit der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ihren Abschluss. Die Dauer einer Promotion beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre, abhängig vom Forschungsgebiet und dem individuellen Arbeitsumfeld. An der HBK Braunschweig finden Promotionen in der Designforschung, in der Kunstpädagogik, in der Kunstwissenschaft und in den Medienwissenschaften statt.

Voraussetzung ist die Betreuungszusage von einem Mitglied der Hochschule im aktiven Hochschuldienst. Die Lehrenden, die als Betreuungspersonen in Frage kommen, sind auf den Seiten der jeweiligen Institute zu finden. Richten Sie Ihre Betreuungsanfrage direkt an die betreffende Person.

Kontakt

Immatrikulations- und Prüfungsamt
Promotionsausschuss
Katrin Grabke
Gebäude 16, Raum 013
+49 531 391 9124

Anschließend sind die nachfolgenden Verfahrensschritte notwendig. Bei allen Schritten ist der Promotionsausschuss das befindende und verfahrenssichernde Gremium. Genauere Hinweise zu Detailfragen liefert die Promotionsordnung.

Nach Erhalt der Betreuungszusage ist zunächst ein Antrag auf Annahme als Doktorand*in zu stellen. Mit dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. eine Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • die Betreuungszusage eines Mitglieds der Hochschule im aktiven Hochschuldienst
  • Nachweise zum abgeschlossenen Hochschulstudium.

Nach der erfolgreichen Annahme als Doktorand*in muss spätestens ein Jahr nach Annahme ein Exposé eingereicht werden und ein Antrag auf Aufnahme in das Doktorand*innenverzeichnis gestellt werden. Das Exposé ist vorab mit dem betreuenden Mitglied der Hochschule abzustimmen. Vor allem bei Promotionsprojekten, die auf der Basis fachlich oder inhaltlich nur bedingt kompatibler vorausgegangener Abschlüsse in Angriff genommen werden, kann der Promotionsausschuss Auflagen erteilen.

Zusammen mit einem formlosen Antrag auf Zulassung zur Promotion sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein aktueller Lebenslauf mit Angaben zum Ausbildungsgang sowie zu den beruflichen und wissenschaftlichen Tätigkeiten, ggf. ergänzt durch eine vollständige Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • ggf. Nachweise zum Promotionsstudium, sofern Auflagen erteilt worden sind
  • ein Vorschlag für eine*n Erstreferenten*in sowie eine*n Korreferenten*in
  • vier gleichlautende Exemplare der wissenschaftlichen Dissertation in druckfertigem Zustand.

Der Dissertation muss beigefügt sein:

  • die Erklärung darüber, dass die Dissertation selbstständig verfasst wurde
  • die Erklärung darüber, dass die benutzten Hilfsmittel vollständig angegeben sind
  • eine Erklärung darüber, ob bereits eine Promotionsprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule nicht bestanden wurde
  • Scan des Personalausweises

Der Promotionsausschuss setzt eine Prüfungskommission für die mündliche Prüfung in Form der Disputation an. In der Disputation wird die Dissertation hochschulöffentlich 30 Minuten lang verteidigt. Im Anschluss hat die Prüfungskommission 60 Minuten lang die Möglichkeit, Fragen zu stellen und einzelne Inhalte zu diskutieren. Im Anschluss entscheidet die Prüfungskommission über die Bewertung der Dissertation.

Nach bestandener Dissertation wird eine vorläufige Bescheinigung über die abgeschlossene Promotionsprüfung ausgestellt. Diese berechtigt jedoch nicht zur Führung des Doktorgrades.

Bevor die Promotion durch Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen werden kann, muss die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu zählt auch die Einreichung der Pflichtexemplare bei der Hochschule.

Die Veröffentlichung muss innerhalb von zwei Jahren nach der bestandenen Disputation erfolgt sein. Für die Veröffentlichung der Dissertation ist eine Druckerlaubnis erforderlich, die bei der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses über die/den Erstgutachter*in unter Vorlage der Druckfassung zu beantragen ist. Die/Der Erstgutachter*in prüft die Richtigkeit der Druckfassung und gibt die Dissertation zum Druck frei.

Sollte beabsichtigt werden, die Arbeit über das Hochschulnetz digital und im open access zu veröffentlichen, ist eine von der/dem Erstgutachter*in zu genehmigende kurze Zusammenfassung der Arbeit (Abstract) in deutscher und englischer Sprache einzureichen. Für weitere Fragen stehen auch die Mitarbeitenden der Bibliothek zur Verfügung.

Eine Förderung der Druckkosten für die Publikation der Dissertation durch die HBK Braunschweig ist leider nicht möglich. Die Publikationspflicht ist ein Bestandteil des Promotionsverfahrens und somit vom Doktoranden zu erbringen und zu finanzieren (§ 9 Niedersächsisches Hochschulgesetz).

Die Promotion wird durch Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen. Ab diesem Zeitpunkt besteht das Recht, den Doktorgrad (Dr. phil.) zu führen.

Der Promotionsausschuss tagt dreimal im Semester. Alle Antragsunterlagen müssen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses an der HBK Braunschweig eingetroffen sein und sind an folgende Anschrift (Poststelle der HBK Braunschweig) zu richten: HBK Braunschweig, Immatrikulations- und Prüfungsamt, Pippelweg 2, 38118 Braunschweig.

Promovierendenvertretung

Katharina Paula Gauß
Luciana Tamas

Graduiertenförderung

GradTUBS- Unterstützungsangebote für Promovierende

Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig und die Technische Universität Braunschweig kooperieren bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Doktorand*innen. Promovierende der HBK Braunschweig können alle überfachlichen Qualifizierungsangebote der Graduiertenakademie der TU Braunschweig (GradTUBS) nutzen. Als registrierte Nutzer*innen haben Promovierende die Auswahl zwischen etwa 150 Workshops, Netzwerkveranstaltungen (bspw. Kaminabende, Exkursionen, Vorträge), Schreibwerkstätten und einem individuellen Karriere-Coaching.

Die Veranstaltungen werden in Deutsch oder in Englisch angeboten und sind den Bereichen „Kommunikation“, „Karriere & Perspektive“, „Organisation & Management“ sowie „Wissenschaftliches Arbeiten & Tools“ zugeordnet.

GradTUBS

Graduiertenförderung für Künstlerinnen

Das Dorothea-Erxleben-Programm ist ein Gleichstellungsinstrument, das 1994 vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur entwickelt wurde. Zunächst für Wissenschaftlerinnen konzipiert, etablierte sich die Fördermaßnahme seit 2006 an den künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen des Landes. Die Dorothea-Erxleben-Stipendien dienen seither der Qualifizierung von Künstlerinnen für Professuren. Mit Anpassung der Stipendienmittel im Jahr 2016 an die Graduiertenförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG und einer Vergabe von Lehraufträgen sowie der Bereitstellung von Projektmitteln an die Stipendiatinnen forciert und konsolidiert dieses Programm nachhaltig künstlerische Karrierewege. 

Dorothea-Erxleben-Programm