Datenschutz

Nach Art. 37 der Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) benennt die Behörde eine*n Datenschutzbeauftragte*n. Ihre bzw. seine Aufgaben ergeben sich im Wesentlichen aus § 39 DSGVO:

  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien zum Schutz personenbezogener Daten;
  • Unterrichtung, Sensibilisierung und Beratung von Verantwortlichen und Beschäftigten, die Datenverarbeitungen durchführen – ggf. auch im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung;
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Bei der Erfüllung seiner Aufgabe trägt der Datenschutzbeauftragte dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.

Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und bzgl. Fragen, die mit der Wahrnehmung ihrer Rechte nach der DSGVO im Zusammenhang stehen, zu Rate ziehen (vgl. Art. 38 Abs. 4 DSGVO).

Der Datenschutzbeauftragte ist nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedsstaaten bei der Erfüllung seiner Aufgaben an die Wahrung der Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit gebunden (Art. 38 Abs. 5 DSGVO).

Kontakt

Prof. Dr. Ulrich Klages

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
+49 5331 939-31500

Rechtliche Vorgaben sehen vor, dass in öffentlichen Einrichtungen bestimmte Aufgaben durch "Beauftragte" wahrgenommen werden. Die Beauftragten arbeiten nicht weisungsgebunden.