Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Personen, die die Hochschule auf Verstöße hinweisen, werden durch EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie) und das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ergänzt (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) vor Benachteiligungen geschützt. Diese Regelungen geben Rechtssicherheit.

Weiterführende Informationen:

Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Hinweisgeberschutzgesetz

Zur Umsetzung der Richtlinie und des Gesetzes hat die HBK Braunschweig die interne Meldestelle Hinweisgeberschutz eingerichtet. Die Meldestelle steht Ihnen beispielsweise offen, wenn Sie bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit der HBK Braunschweig in Kontakt stehen.

 

Kontakt

Justiziariat

Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
Gebäude 16, Raum 112
+49 531 391 9172

Sie können Hinweise

  • telefonisch (+49 531 391 9172),
  • per E-Mail (Hinweisgeberschutz@hbk-bs.de) oder
  • schriftlich (Meldestelle Hinweisgeberschutz an der HBK Braunschweig, Johannes-Selenka-Platz 1, 38118 Braunschweig)

abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG geregelt.

Nach der Meldung erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung. Ihre Angaben werden geprüft und angemessene Folgemaßnahmen ergriffen. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen soweit interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand  einer  Meldung  sind  oder  die  in  der  Meldung  genannt  werden,  nicht  beeinträchtigt werden.

Alternativ können Sie sich an die externe Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen mit der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html