Benutzungshinweise

HBK Angehörige (mit HBK-Card)

Um Ihre HBK-Card für die Benutzung der Bibliothek freizuschalten melden Sie sich bitte an der Ausleihtheke. Nach der Anerkennung der Benutzungsordnung und Datenschutzerklärung steht der Benutzung der Bibliothek nichts mehr im Wege.

Es besteht außerdem die Möglichkeit die HBK-Card für die Bibliothek freizuschalten, indem Sie einen Scan/ein Foto der Vorderseite Ihrer HBK-Card, sowie der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises (alternativ Reisepass und Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel oder ein ähnliches amtliches Dokument mit der gültigen Meldeadresse) per  E-Mail an die Bibliothek zu senden. Die Unterschriften zur Anerkennung der Benutzungsordnung und Datenschutzerklärung können Sie dann bei Ihrem nächsten Besuch in der Bibliothek leisten.

Nicht-Angehörige der HBK

Die Ausstellung des Bibliotheksausweises erfolgt zu den Öffnungszeiten an der Ausleihtheke im Erdgeschoss. Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgendes mit:

  • Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltstitel
  • 5 Euro für die Ausstellung des Bibliotheksausweises
  • Minderjährige benötigen zusätzlich die Einverständniserklärung [PDF, 22 kb, nicht barrierefrei] eines Erziehungsberechtigten. Bei der Anmeldung muss auch der Personalausweis oder eine Kopie des Personalausweises des unterschreibenden gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. 

Mit anschließenden Unterschriften erkennen Sie die Benutzungsordnung und Datenschutzerklärung der Bibliothek an.

Benutzungs- und Gebührenordnung der HBK

Benutzungsordnung [PDF, 141 kb, nicht barrierefrei]

Gebührenordnung [PDF, 23 kb, nicht barrierefrei]

Kontakt

Anmeldung und Ausleihe
+49 531 391 9244

Die HBK-Bibliothek ist eine Leihbibliothek. Ausleihberechtigt sind Studierende und Angehörige der Hochschulen in Braunschweig sowie Personen mit Wohnsitz in Braunschweig und Umgebung, die in der Bibliothek angemeldet sind und einen gültigen Bibliotheksausweis besitzen. Die Nutzung der Bibliothek und die Ausleihe sind gebührenfrei. Gebühren fallen nur bei der Anmeldung sowie für Fernleihen und bei Überschreitung der  Leihfristen an. Bei Vorlage dieses Ausweises können Publikationen des Ausleihbestandes für eine bestimmte Zeit nach Hause entliehen werden. Die Ausleihbedingungen der einzelnen Medien können der Übersicht über Standorte / Leihbedingungen entnommen werden.

Auf Beschädigungen der Medien ist bei der Ausleihe hinzuweisen.

Kurzausleihe

Die Medien des Präsenzbestandes (rote Signaturschilder) und der Semesterapparate sind verkürzt ausleihbar. Die Ausleihe erfolgt über Nacht oder über das Wochenende.

Die Medien können ab 3 Stunden vor Schließung der Ausleihe ausgeliehen werden. Die Rückgabe muss am nächsten Öffnungstag spätestens bis 11 Uhr erfolgen. Kurzausleihen, die am Freitag ausgeliehen werden, müssen am 1. Öffnungstag nach dem Wochenende bis spätestens 11 Uhr zurückgegeben werden.

Bei Nichteinhaltung der Frist entstehen Verzugsgebühren von 1 Euro pro Medium und Tag.

Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt während der Öffnungszeiten der Ausleihe an der Theke. Auf Wunsch kann eine Quittung über die Rückgabe ausgestellt werden. Bei überzogenen Leihfristen ist bei der Rückgabe die Mahngebühr / Verzugsgebühr zu entrichten.

Vormerkung

Zurzeit ausgeliehene Medien können Sie für sich vormerken. Sobald die Publikation, die Sie vorgemerkt haben zurückgegeben wurde, bekommen Sie eine Benachrichtigung per Mail, dass diese für Sie 7 Öffnungstage an der Ausleihtheke zur Abholung bereitsteht.

Diese Information finden Sie auch online in Ihrem Bibliothekskonto.

Verlängerung der Leihfristen

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Leihfristen der von Ihnen entliehenen Publikationen in Ihrem Bibliothekskonto online zu verlängern, sofern diese nicht von anderen Nutzenden vorgemerkt sind. Die Leihfristen können so bis zu fünf Mal von Ihnen verlängert werden.
Nach der fünften Verlängerung müssen die entliehenen Medien zurückgegeben werden. Eine Verlängerung der Leihfrist von Kurzausleihen ist nicht möglich.

Mahnung

Gebührenpflichtige Mahnungen entstehen, wenn Sie Leihfristen überziehen. Sobald dies der Fall ist, werden automatisch Mahnschreiben erstellt und Ihnen zunächst per Post oder E-Mail, die dritte Mahnung dann per Einschreiben zugesandt. Sollten Sie die Publikation dann nicht innerhalb von 7 Werktagen zurückgeben, erfolgt die nächste Mahnung. Pro entliehener Medieneinheit werden folgende Gebühren fällig:

Erste Mahnung 2,- €
Zweite Mahnung 5,- € (plus 2,- € für die 1. Mahnung = 7,- €)
Dritte Mahnung 10,- € (plus 7,- € für die 1. und 2. Mahnung = 17,- €)

Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nach:
Gebührenordnung für Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken [PDF, 23 kb, nicht barrierefrei]

Gebührenverzeichnis [PDF, 227 kb, nicht barrierefrei]

Kontakt

Ausleihe
+49 531 391 9244

MedientypStandortLeihfristBemerkungen
Bücher / MonographienErdgeschoss bis 3. OG.4 Wochenmaximal 30 Publikationen entleihbar
ZeitschriftenUntergeschoss14 Tage, gebundene Jahrgängelaufender Jahrgang nicht entleihbar
ZeitungenLesebereich im Erdgeschossnicht entleihbar 
CD-ROMErdgeschoss bis 3. OG.14 TageLeerhüllen im Freihandbereich, Ausgabe der Datenträger an der Ausleihtheke
DiaUntergeschoss14 Tagez. T. nur ausleihbar für Zwecke von Forschung und Lehre an Hochschulangehörige der HBK
VHS-VideoUntergeschoss14 Tagemaximal 5 Videos entleihbar*
DVD / Blu-RayAusleihtheke14 Tagemaximal 2 DVDs entleihbar
Hochschulangehörige der HBK: 5 DVD
PräsenzbestandErdgeschoss bis 3. OG.Kurzausleihe nur über Nacht und über das Wochenende entleihbar 
SemesterapparateErdgeschossKurzausleihe nur über Nacht und über das Wochenende entleihbarVon den Lehrenden für die aktuellen Lehrveranstaltungen empfohlene Literatur und Medien.
MagazinbestandMagazinentleihbarer Bestand
4 Wochen
Lesesaalnutzung, teilweise entleihbar, bitte wenden Sie sich an die Ausleihtheke

* Ausleihe von Fernsehmitschnitten nur für Zwecke von Forschung und Lehre an Hochschulangehörige der HBK

Fernleihe

Angemeldete Benutzer*innen der HBK Bibliothek können Publikationen, die in keiner Bibliothek in Braunschweig vorhanden sind, per Fernleihe bestellen. Hierzu ist die Einrichtung eines Fernleihkontos notwendig, die Einrichtung erfolgt an der Ausleihe der Bibliothek. 

Die Kosten pro Fernleihbestellung betragen 1,50€ und sind im Vorraus auf das Fernleihkonto einzuzahlen (Einzahlung an der Ausleihe), die Kosten fallen auch bei Nichterfüllung der Bestellung an und können nicht erstattet werden. 

Die Bestellung von Fernleihen erfolgt über den Gemeinsamen Verbundkatalog (GVK). Sobald die Fernleihe in der HBK-Bibliothek eingetroffen ist, erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung an die im Bibliothekskonto angegebene E-Mail Adresse. Die Medien können dann an der Ausleihtheke abgeholt werden.

Die Ausleihfrist beträgt in der Regel vier Wochen und ist nicht verlängerbar.

Weitere Informationen finden Sie in der Leihverkehrsordnung [PDF, 1,60 MB, nicht barrierefrei].

Direktlieferdienst subito

subito ist ein kostenpflichtiger Direktlieferdienst für Dokumente aus teilnehmenden Bibliotheken. Bestellungen werden nicht an die Bibliothek, sondern direkt an Endnutzer*innen gesendet. Die Lieferung von Aufsatzkopien erfolgt innerhalb von 72, bei Eilbestellung (mit zusätzlichen Kosten) innerhalb von 24 Stunden.

Die Kosten für Bestellungen richten sich nach der sogenannten "Nutzergruppe".

Aktuelle Preislisten finden Sie hier (Stand 04/2022)

Die Registrierung beim subito Direktlieferdienst finden Sie hier

Kontakt

Fernleihe:
Andrea Washausen
+49 531 391 9277

Scanner

Im Untergeschoss der Bibliothek steht Ihnen ein leistungsfähiger Farb-Aufsichtsscanner zur Verfügung. Sie können Vorlagen in den Formaten A6 bis A2, farbig, bitonal oder in Graustufen scannen. Die Scans können in den Formaten PDF, JPG und TIF auf USB-Stick gespeichert werden.

Beachten Sie, dass Sie Reproduktionen (Scans) nur im engen Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts anfertigen und verwenden dürfen, d.h. ausschließlich zum privaten und wissenschaftlichen Gebrauch. Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich.

Kopierer / Drucker

Kopierer/Drucker befinden sich im Erd- und Untergeschoss der Bibliothek und stehen nur Hochschulangehörigen mit HBK-Card zur Verfügung. Ausdrucke können in der Bibliothek in den Formaten A3 und A4 erstellt werden. Für großformatige Ausdrucke stehen Ihnen die Werkstätten zur Verfügung.

Kopien und Ausdrucke werden über die HBK-Card abgerechnet.

Ausführliche Informationen zum Copy-Print-System der HBK finden Sie auf den Seiten der Dezernats IT und im RZWiki.

Beachten Sie, dass Sie Reproduktionen (Scans und Kopien) nur im engen Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts anfertigen und verwenden dürfen, d.h. ausschließlich zum privaten und wissenschaftlichen Gebrauch. Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich.

PC-Arbeitsplätze

In jeder Etage der Bibliothek stehen Ihnen PC-Arbeitsplätze zur Verfügung, die mit der Zugangskennung des Dezernats IT genutzt werden können. Mit diesen Rechnern kann in Katalogen oder im Internet recherchiert werden. Darüber hinaus sind verschiedene Office-Anwendungen nutzbar. Von diesen Rechnern können Sie Druckaufträge an das Copy-Print-System der Hochschule schicken.

Internetzugang / WLAN (eduroam)

In der HBK-Bibliothek haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um auf das Internet zugreifen zu können.

Sie können einen der PC-Arbeitsplätze dazu nutzen, um im Internet zu recherchieren. Hierfür benötigen Sie eine Nutzerkennung des Dezernats IT, um sich an einem solchen Rechner anzumelden.

Die Bibliothek ist mit WLAN ausgestattet, über das Hochschulangehörige der HBK und anderer an eduroam-teilnehmenden Institutionen mit einem eigenen Rechner online gehen können.

Ausführliche Informationen zu den weiteren Nutzungsvoraussetzungen des WLAN finden Sie im RZWiki.

Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung regelt die Aufgaben der Bibliothek, die Benutzung mit allen Modalitäten sowie Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer. Als Bibliotheksnutzer*in erkennen Sie diese Benutzungsordnung mit Ihrer Anmeldung an.

Benutzungsordnung [PDF, 141 kb, nicht barrierefrei]

Gebührenordnung

Die Benutzung der Bibliothek und die Ausleihe sind gebührenfrei.
Gebühren fallen an für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises, bei Überschreitung von Leihfristen sowie für Sonderleistungen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen.

Gebührenordnung [PDF, 23 kb, nicht barrierefrei]

Gebührenverzeichnis [PDF, 227 kb, nicht barrierefrei]

Leihverkehrsordnung

Die Leihverkehrsordnung regelt den Leihverkehr zwischen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland.