Bewerben

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu dem Bewerbungsverfahren. Informationen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie hier.

Die Bewerbung

Die Aufnahme in das erste Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich.

Grundständige Studiengänge

Die Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig ist eine künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule. Sie ist den Universitäten gleichgestellt. Für die Aufnahme eines Studiums ist daher in allen grundständigen Studiengängen der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach den Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) erforderlich. Nur im Diplomstudiengang Freie Kunst kann auf eine HZB verzichtet werden, wenn im künstlerischen Aufnahmeverfahren eine "überragende künstlerische Befähigung" festgestellt wird.

Masterstudiengänge

Zugangsvoraussetzung für alle Masterstudiengänge an der HBK Braunschweig ist ein Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger Studienabschluss in einer Fachrichtung, die für den jeweiligen Masterstudiengang in einer Ordnung über den Zugang und die Zulassung festgelegt worden ist.

Sofern bei Ablauf der Bewerbungsfrist der Studienabschluss noch nicht vorliegt, wird die Bewerbung in das Auswahlverfahren einbezogen, wenn mindestens 150 Credit Points (in einem sechssemestrigen Studiengang) bzw. 180 Credit Points (in einem siebensemestrigen Studiengang) bzw. 200 Credit Points (in einem achtsemestrigen Studiengang) erbracht wurden. Die vorläufig ermittelte Abschlussnote wird dann im weiteren Auswahlverfahren zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob später die tatsächliche Abschlussnote hiervon abweicht. Eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule muss der Bewerbung mit beigelegt werden.

Postgradualer Studiengang Freie Kunst (Meisterschüler)

Freie Kunst (Meisterschüler)

Der Hochschulzugang in Niedersachsen aufgrund schulischer Abschlüsse

  • allgemeine Hochschulreife oder
  • fachlich passende Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife ermöglicht das Studium zwar für alle Studiengänge an Fachhochschulen, jedoch an der Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig nur für die Studiengänge, die der Fachrichtung der Fachhochschulreife entsprechen. Die HBK Braunschweig ist den Universitäten gleichgestellt.

Sofern der schulische Teil der Fachhochschulreife an einer allgemeinen Schulform (z. B. Gymnasium) erworben wurde, richtet sich die Fachbindung nach dem praktischen Teil (Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung). Bei einem Zwei-Fächer-Bachelor-Studium muss das Erstfach den Fachbezug erfüllen, das Zweitfach darf frei gewählt werden. Durch ein zusätzliches Praktikum mit der Dauer von einem Jahr kann der Fachbezug erweitert werden.

Beispiele für die passende Fachhochschulreife für alle Studiengänge an der HBK Braunschweig:

  • Abschluss der Fachoberschule Gestaltung
  • Berufsfachschule Gestaltungstechnische*r Assistent*in mit Zusatzprüfung zur Fachhochschulreife

Ausnahme Freie Kunst:
Bei überragender künstlerischer Eignung ist ein Studium auch ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich.

Studieren ohne Abitur - Offene Hochschule

Interessierte können an der Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig auch ohne Abitur studieren, sofern andere Voraussetzungen erfüllt werden:

Ein Fachschulabschluss oder ein Abschluss als Meister*in, Techniker*in oder Erzieher*in können nach § 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) zum Studium an einer Universität berechtigen. Darüber hinaus können auch diejenigen fachbezogen studieren, die eine, staatlich anerkannte, dreijährige Ausbildung abgeschlossen sowie mindestens drei Jahre Erfahrung in dem Ausbildungsberuf gesammelt haben.

Hochschulzugang in Niedersachsen aufgrund beruflicher Abschlüsse

Berufsabschlüsse, die grundsätzlich zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung an Universitäten berechtigen:

  • Meisterprüfung
  • staatlich geprüfte*r Techniker*in oder Betriebswirt*in
  • Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst
  • Fortbildungsabschluss nach einem Lehrgang von mindestens 400 Unterrichtsstunden: § 53 oder § 54 Berufsbildungsgesetz, § 42 oder § 42a Handwerksordnung, Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung, Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen und sozialpflegerische/-pädagogische Berufe
  • Fachschulabschluss nach der "Rahmenvereinbarung über Fachschulen" der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 (z. B. staatlich anerkannte*r Erzieher*in, staatlich geprüfte*r Gestalter*in, staatlich geprüfte*r hauswirtschaftliche*r Betriebsleiter*in, staatlich anerkannte*r Heilpädagoge*in, staatlich geprüfte*r Wirtschafter*in)

Hochschulzugang in Niedersachsen mit beruflicher Vorbildung in bestimmter Fachrichtung

Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mindestens dreijährige Ausübung des erlernten Berufes. Die berufliche Qualifikation muss eine fachliche Nähe zum angestrebten Studium aufweisen. Bei einem Zwei-Fächer-Bachelor-Studium muss das Erstfach den Fachbezug erfüllen, das Zweitfach darf frei gewählt werden.

Beispielhafte dreijährige Ausbildungsberufe für die Studiengänge an der HBK Braunschweig

StudiengangAusbildungsberuf
Freie Kunstbei überragender künstlerischer Eignung ist ein Studium auch ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich
KunstpädagogikMediengestalter*in, Fotograf*in
Darstellendes SpielMediengestalter*in, Fotograf*in, Schauspieler*in, Bühnenbildner*in
Visuelle KommunikationBuchbinder*in, Florist*in, Fotograf*in, Mediengestalter*in, Modeschneider*in, Raumausstatter*in, Silberschmied*in, Steinmetz/Steinbildhauer*in
Design in der digitalen GesellschaftFlorist*in, Mediengestalter*in, Fotograf*in, Modeschneider*in, Raumausstatter*in, Silberschmied*in, Steinmetz/Steinbildhauer*in
KunstwissenschaftMediengestalter*in, Buchhändler*in, Fotograf*in, Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Archiv, Verlagskauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Marketingkommunikation
MedienwissenschaftenMediengestalter*in, Buchhändler*in, Fotograf*in, Kauffrau/-mann für Marketingkommunikation, Veranstaltungskauffrau/-mann, Journalist*in, Verlagskauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für audiovisuelle Medien, Werbekauffrau/-kaufmann, Kommunikationswirt*in


Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (Z-Prüfung)

Wenn zwar eine Studienberechtigung vorliegt, die Fachrichtung der Ausbildung aber nicht dem angestrebten Studiengang entspricht, kommt die Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (Z-Prüfung) in Betracht, mit der eine fachbezogene Studienberechtigung für den gewünschten Studiengang erlangt werden kann.

Weitere Informationen

Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen 

Broschüre Wege ins Studium

Die internationalen Zeugnisse werden auf Gleichwertigkeit nach den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz (KMK) geprüft.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber können die Datenbank des DAAD mit den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz einsehen.

Die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen - uni-assist - führt für die Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig die Vorprüfung der Zeugnisse durch und erstellt eine Vorprüfungsdokumentation (VPD). 

Die Bewertung der Zeugnisse ist ganzjährig bei uni-assist möglich, unabhängig von der Bewerbungsfrist an der HBK Braunschweig.

Allgemeine Informationen zu uni-assist und APS

Registrierung bei uni-assist

Checkliste uni-assist

Zur Bewerbung an der HBK Braunschweig sind innerhalb der Bewerbungsfrist im Online-Portal diese Bewerbungsunterlagen hochzuladen:

  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Hochschulabschlusses inkl. Notenübersicht
  • Lebenslauf
  • VPD von uni-assist
  • Nachweis der Sprachkenntnisse

Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen einen Sprachnachweis erbringen. Der Sprachnachweis ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Als Sprachnachweis wird eine der folgenden Sprachprüfungen anerkannt:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber "DSH" mit dem Gesamtergebnis DSH-2
  • Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber "TestDaF" mit einem Ergebnis, dass in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist
  • Zeugnis der Feststellungsprüfung am Studienkolleg
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe -
  • Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C2
  • Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"
  • Österreichisches Sprachdiplom C2

Ohne Sprachnachweis bis zum 15. Juli ist eine Zulassung und Immatrikulation nicht möglich. Eine erneute Bewerbung im Folgejahr ist notwendig. Für die Masterstudiengänge Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften muss der Sprachnachweis bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden.

Besonderheit für die Bewerbung im künstlerischen Aufnahmeverfahren

Im künstlerischen Aufnahmeverfahren ist die Bewerbung möglich, wenn mindestens Deutschkurs B2.2 (Mittelstufe) nachgewiesen wird. Hierfür ist mindestens eine Teilnahmebescheinigung am Deutschkurs B2.2 bis 15. März im Online-Bewerbungs-Portal mit der Bewerbung hochzuladen. Für die Zulassung und Immatrikulation ist der Nachweis einer der oben genannten Sprachprüfungen bis spätestens 15. Juli einzureichen.

Die HBK Braunschweig selbst bietet keine Sprachkurse an. Es gibt aber Sprachangebote des Sprachenzentrums der Technischen Universität Braunschweig

Visum zur Sprachvorbereitung

Falls für die Beantragung eines Visums zur Sprachvorbereitung eine Bewerberbestätigung benötigt wird, müssen an der HBK Braunschweig eingereicht werden:

Außerhalb der Bewerbungsverfahren muss eine vierwöchige Bearbeitungszeit eingeplant werden. Für die Ausstellung einer Bewerberbestätigung und die Bewertung der Bildungsnachweise wird ein Entgelt in Höhe von 30 Euro erhoben.

Weitere Informationen

Visum, Krankenversicherung für Internationale Bewerber*innen (wird zurzeit überarbeitet)

Ausländerbehörde Stadt Braunschweig

Arbeitskreis Ausländische Studierende

Gültigkeit

Der Nachweis der künstlerischen Befähigung an der HBK Braunschweig gilt:

  • für drei auf das künstlerische Aufnahmeverfahren folgende Immatrikulationstermine
  • nur für den Studiengang, in dem die Befähigung nachgewiesen wurde.

Der Bescheid über das Ergebnis des künstlerischen Aufnahmeverfahrens einschließlich der Anlage ist aufzubewahren.

Im Falle einer Zulassung zum Studium gilt die Zulassung nur für den im Bescheid angegebenen Zeitraum.

Beginn des Studiums zu einem späteren Immatrikulationstermin

Soll das Studium zu einem späteren Immatrikulationstermin begonnen werden, ist eine erneute Online-Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist vom 01. Februar bis zum 15. März zwingend erforderlich. Bei der erneuten Bewerbung müssen die erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) und der Bescheid über das Ergebnis des künstlerischen Aufnahmeverfahrens der HBK Braunschweig einschließlich der Anlage hochgeladen werden.

Die Bewerbung ist mit und ohne erneute Mappenabgabe möglich:

Ohne erneute Mappenabgabe genügt die Online-Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen, und es entfällt die Teilnahme am künstlerischen Aufnahmeverfahren. Die Einsortierung in die Rangliste zum folgenden Immatrikulationstermin erfolgt dann anhand der im vorangegangenen Bewerbungsverfahren erreichten Punktzahl.

Mit erneuter Mappenabgabe ist das künstlerische Aufnahmeverfahren nochmals zu durchlaufen, das heißt, neben der oben genannten Online-Bewerbung ist die erneute Teilnahme am Aufnahmegespräch, der künstlerischen Prüfung oder der Zugangsprüfung erforderlich. Die Mappe ist bis zum 15. März einzureichen. Bei der Einsortierung in die Rangliste zum folgenden Immatrikulationstermin wird die bessere Punktzahl berücksichtigt. Eine Verschlechterung ist nicht möglich.

In beiden Fällen wird eine Zulassung ausgesprochen, wenn aufgrund des erreichten Rangplatzes ein Studienplatz vergeben werden kann.

Nach der Bewerbung

Die Frist für die Studienplatzannahme wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Die Studienplatzannahme erfolgt über das Bewerbungsportal. Nicht angenommene Studienplätze verfallen und werden im Nachrückverfahren weiter vergeben.

Die Informationen zur Immatrikulation zum Wintersemester stehen jährlich ab Mitte Juli zur Verfügung.

Das Studium beginnt für die Erstsemesterstudierenden mit der Einführungswoche.

Über den nachfolgenden Link geht es zu weiteren Informationen zu Vorkursen und zur Einführungswoche .

Kontakt

Immatrikulations- und Prüfungsamt