Freie Kunst

Im Mittelpunkt des Studiums der Freien Kunst an der HBK Braunschweig steht das freie und weitestgehend selbständige Arbeiten in einer der 17 künstlerischen Klassen der Hochschule. Diese decken das gesamte Spektrum der Bildenden Kunst und angrenzender künstlerischer Ausdrucksformen ab: Malerei, Grafik/Druckgrafik, Bildhauerei/Installation, Fotografie, Film/Video, Klangkunst und Raumkonzepte.

Kontakt

Für die Bewerbung:
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Jens Kuschminder
Persönliche Sprechzeiten:
Geb. 16 / Raum 007
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
+49 531-391-9129

Diplom

Bewerbungsfrist

1. Februar – 15. März (jährlich)

Das Diplomstudium der Freien Kunst eröffnet beste Möglichkeiten für eine individuelle künstlerische Entwicklung. Es wird als persönlicher Entwicklungsraum verstanden und basiert auf dem intensiven Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden.

Nach zwei Semestern und erfolgreich bestandener künstlerischer Zwischenprüfung wird das Studium der Freien Kunst an der HBK in den Fachklassen fortgesetzt.

Im regelmäßigen Klassen-­Plenum werden die Ergebnisse des künstlerischen Studiums vorgestellt und besprochen sowie in Einzelkorrekturen vertieft. Bei der Verwirklichung künstlerischer Ideen stehen die zahlreichen, vielfältig ausgestatteten Werkstätten der Hochschule zur Verfü­gung. Exkursionen, Ausstellungsbesuche, Vorträge und klassenbezogene Projekte sowie kunst­ und medienwissenschaftliche Lehrveranstaltungen ergänzen das Studium.

Kurzinformation

Abschluss:Diplom für Bildende Künste
Regelstudienzeit:10 Semester
Nebenfächer:./.
Künstlerisches Studium in Grund- und Fachklassen:Malerei, Grafik/Druckgrafik, Bildhauerei/Installation, Experimentelles Zeichnen, Fotografie, Film/Video, Klangkunst und Raumkonzepte
Pflichtmodule:Kunst im Diskurs, Wissenschaften I, Wissenschaften II, Professionalisierungsbereich
Zusatzangebot:Kunstvermittlung
Unterrichtssprache:Deutsch
Studienform:Vollzeitstudium
Studienbeginn:Wintersemester
Bewerbungsfrist:jährlich 1. Februar – 15. März
Zulassungsbeschränkung:ja

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife Gestaltung oder Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung
  • Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Studienbewerber*innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland benötigen einen Sprachnachweis. Internationale Zeugnisse müssen vor der Bewerbung von uni-assist bewertet werden

Wer nicht über die schulischen Zugangsvoraussetzungen zum Studium verfügt, kann dies durch besonders gute Leistungen im künstlerischen Aufnahmeverfahren ausgleichen (Nachweis einer überragenden künstlerischen Befähigung).

Allgemeine Informationen zu uni-assist

Registrierung bei uni-assist

Checkliste uni-assist

Die Bewerbung an der HBK Braunschweig erfolgt in mehreren Schritten, in deren Verlauf Studienbewerber*innen die "besondere künstlerische Befähigung" nachweisen. Dies geschieht durch die Bewerbung mit einer Mappe und die erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmegespräch. Für das Bewerbungsverfahren mit Mappe sind folgende Schritte nötig:

1. Online-Bewerbung über die Website der HBK Braunschweig bis 15. März einschließlich Upload der schriftlichen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal.
2. Abgabe der Mappe bis 31. März: nach Überprüfung der Online-Bewerbung auf Vollständigkeit erhalten die Bewerber*innen per E-Mail einen Link zum Upload über Powerfolder.

Folgende Informationen sollen die Durchführung der Bewerbung erleichtern:

Die nachfolgenden Informationen für die Durchführung der Bewerbung zum Wintersemester 2023/24 wurden aktualisiert.

Checkliste digitale Bewerbungsmappe

Informationen rund um das künstlerische Aufnahmeverfahren

Anleitung zur Online-Bewerbung

Für die Bewerbung zum Wintersemester muss eine Mappe vorliegen, die nachstehende Arbeiten enthält. Die Mappe im Original muss zum Aufnahmegespräch mitgebracht werden.

  • 20 - 30 selbst gefertigte künstlerische Arbeiten im Original (max. DIN A 0) aus frei wählbaren Bereichen wie Zeichnung, Malerei, Grafik/Druckgrafik, Plastik, Collage, Montage, Fotografie, Drucke (sofern diese technischer Träger der künstlerischen Arbeit sind), Film/Video oder Klangskulptur/Klanginstallation. Bei Film/Video-Arbeiten beträgt die maximal zugelassene Länge je Arbeit drei Minuten.
  • Bewerbungsschwerpunkt Film/Video:
  • mind. 1 - 3 Filme oder Videos (keine Längenvorgaben)
  • Bewerbungsschwerpunkt Klangskulptur/Klanginstallation:
  • mind. 1 - 3 audiovisuelle Konzeptionen mit frei wählbarem medialen Schwerpunkt
  • Eigenständigkeitserklärung

Die künstlerischen Arbeiten sollen zeigen, was Sie bewegt und mit welchen Themen Sie sich gerade auseinandersetzen. Entwickeln Sie eigene künstlerische Herangehensweisen, um die Sie interessierenden Fragestellungen näher zu untersuchen, abseits der Standardlösungen, die eventuell Mappenberatungskurse anbieten.

Wer unsicher ist, welche Arbeiten in die Mappe gehören, sollte an einer Mappenberatung teilnehmen. Bringen Sie dazu eigene Arbeiten mit. Die Mappe muss nicht vollständig sein.

Als Dateiformate sind PDF und/oder JPEG, Filme im Standardformat, möglich. Nach der Online-Bewerbung erhalten Sie einen Link zum Upload der Mappe im Powerfolder.

  • Dateiname der Mappe: Studiengang + Name + Bewerbernummer
  • Inhaltsverzeichnis (PDF): Auflistung der Arbeiten in der Reihenfolge innerhalb der Datei
  • Digitalisierung analoger Bilder mit Handy oder Digitalkamera vor einem neutralen Hintergrund
  • Je heller das Licht bei der Aufnahme, umso besser die Qualität der Fotos (Gleichmäßig und schattenfrei ausleuchten!)
  • Farbrichtigkeit beim Fotografieren beachten!
  • Zur Einschätzung der Größe an der Außenseite jeweils ein Metermaß, Zollstock oder Lineal anlegen
  • Skizzenbücher entweder seitenweise fotografieren oder das Durchblättern als Video aufnehmen

Fassen Sie Ihre Arbeiten in einem einzigen PDF zusammen. Kennzeichnen Sie die Datei wie folgt:
DP_FK _Familienname,Vorname _Bewerbungsnummer.
Die Datei sollte über ein Inhaltsverzeichnis verfügen und 50 MB nicht übersteigen.

Die Vorauswahl erfolgt auf Basis Ihrer eingereichten Arbeiten. Nach bestandener Vorauswahl erhalten Sie eine Einladung zum Aufnahmegespräch.

Nur in Ausnahmefällen kann der Prüfungstermin innerhalb der zur Verfügung stehenden Prüfungstage verschoben werden.

Es ist geplant, dass die Aufnahmegespräche in Präsenz stattfinden werden.

Termine künstlerisches Aufnahmeverfahren 2023 [pdf]

Ausschließlich für höhere Fachsemester gilt die Bewerbungsfrist 1. Juni - 15. Juli. Voraussetzung für die Zulassung in einem höheren Fachsemester ist die schriftliche Zusage über die Aufnahme in eine Fachklasse!

Dies gilt sowohl für Hochschulwechsler*innen als auch für Studierende der HBK Braunschweig. Studierende der HBK Brauschweig führen ihre Bewerbung als Studierende durch.

Online-Bewerbung über die Website der HBK Braunschweig bis 15. Juli
einschließlich Upload der schriftlichen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal:

  • Lebenslauf
  • Fachklassenzusage (Formular zum Download
  • Zeugnisse bzw. Studiennachweise
  • Studienbewerber*innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland benötigen einen Sprachnachweis

Die Mappenabgabe entfällt für Studienbewerber*innen im höheren Fachsemester durch die Fachklassenzusage. Es muss direkt Kontakt zu den Lehrenden (über die Tutoren) aufgenommen werden.

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach der Fachklassenkonferenz im Juli. Voraussichtlich Ende Juli / Anfang August wird der Zulassungsbescheid mit den Immatrikulationsunterlagen versandt. Die Entscheidung über die anzurechnenden Fachsemester trifft die/der Fachklassenlehrer*in. Der Antrag auf Anrechnung wird mit dem Befreiungsbescheid zugesandt.

Die Immatrikulation ist im August vorzunehmen. Das Studium beginnt mit der Einführungswoche im Oktober.

Telefonsprechstunde für Hochschulwechsler*innen
Bitte erkundigen Sie sich vorher unter 0531/391-9124, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.

Was kommt nach dem Studium?

Ziel des Studiums ist, eigene künstlerische Arbeitsvor­haben auf der Basis breiter handwerklicher und medien­- sowie materialspezifischer Fertigkeiten selbstständig realisieren zu können. Absolvent*innen, insbesondere jene mit der Zusatzqualifikation Kunstvermittlung, haben darüber hinaus Kompetenzen erworben, die für die Vermittlung von Kunst in Erwachsenenbildung, Museen, Unternehmen, Kunstschulen etc. hilfreich sind. Besonders qualifizierte Studierende können zu einem zweisemestrigen Meisterschülerstudium zugelassen werden.

Meisterschüler*innen

Bewerbungsfrist

1. Juni– 15. Juli (jährlich)

Das Meisterschülerstudium dient der Realisation des künstlerischen Entwicklungsvorhabens unter Nutzung der Werkstätten und Labore der Hochschule und dessen späterer Präsentation sowie dem hochschulöffentlichen Vortrag.

Mit dem Antritt des Meisterschülerstudiums verpflichten sich die Studierenden zur Teilnahme an den Fachklassenplenen in Absprache mit der betreffenden Fachklassenlehrerin bzw. dem Fachklassenlehrer. Die Studierenden sollen im Verlauf des Meisterschülerstudiums die Lehrangebote nach Wahl, insbesondere im Bereich der Professionalisierung für Künstlerinnen und Künstler sowie weitere künstlerische und wissenschaftliche Lehrangebote besuchen. Am Ende des ersten Semesters stellen die Meisterschülerinnen und Meisterschüler den Stand ihres Meisterschülerprojektes in der jeweiligen Fachklasse der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor in Form eines Meisterschülerplenums hochschulöffentlich vor.
Das Meisterschülerstudium endet mit der hochschulinternen oder hochschulexternen Präsentation der Ergebnisse des künstlerischen Entwicklungsvorhabens, die von der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor begutachtet wird. Zudem halten die Meisterschülerinnen und Meisterschüler im Rahmen des Rundganges einen Vortrag. Zusätzlich finden Gespräche mit Expertinnen und Experten aus dem Kunstbetrieb (z.B. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Kuratorinnen und Kuratoren, Fachleute aus dem Museums-, Kunsthallen- und Kunstvereinskontext) statt, die vom Institut eingeladen werden.  

  • der Nachweis der bestandenen Diplomprüfung im Diplomstudiengang Freie Kunst oder eines gleichwertigen Studiengangs an der HBK Braunschweig oder einer anderen deutschen oder ausländischen Kunsthochschule
  • eine Beschreibung eines künstlerischen Entwicklungsvorhabens, das die Ziele das Meisterschülerstudiums und das Entwicklungsvorhaben skizziert (Projektbeschreibung)
  • die Betreuungszusage (Formular zum Download)  einer Fachklassenprofessorin oder eines Fachklassenprofessors des Institutes FREIE KUNST
  • Internationale Zeugnisse müssen vor der Bewerbung von uni-assist  bewertet werden