Kunstpädagogik

Das Studium an einer Kunsthochschule bietet Zugang zur Welt der Kunst und zur eigenen künstlerischen Praxis. Der Studiengang Kunstpädagogik professionalisiert für die Lehrtätigkeit an der Schule oder in der Kunstvermittlung. Ziel ist es, eine eigene künstlerische Position zu erarbeiten und Übersetzungsvorgänge zwischen Kunst und Pädagogik zu erproben und wissenschaftlich zu reflektieren, wie sie das Fach Kunst heute in der Schule und in anderen Bildungskontexten erforderlich macht.

Kunstpädagogik B.A.

Kontakt

Für die Bewerbung:
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Hanna Druschke
Persönliche Sprechzeiten:
Geb. 16 / Raum 008
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
0531/391-9121

Bewerbungsfrist

1. Februar – 15. März (jährlich)

Der Studiengang Kunstpädagogik kombiniert den hohen Anteil künstlerischer Praxis mit einem vielfältigen, zeitgemäßen Lehrangebot zur Kunstdidaktik und weiteren Fachdisziplinen wie der Kunstwissenschaft. Einführungskurse in den Werkstätten der HBK Braunschweig führen in unterschiedliche Materialstoffe, Gewerke und Medien ein und professionelle Beratungen unterstützen in der fachgerechten Umsetzung von individuellen künstlerischen Projekten. Zeitgenössische Entwicklungen in der Kunst stellen ein breites Erfahrungs- und Wissensfeld bereit. Die Struktur des Studiums trägt in künstlerisch-ästhetischer, sozialer und wissenschaftlich-theoretischer Weise zum Selbst- und Weltverstehen bei. Die enge Verschränkung von Kunst, Theorie und Vermittlung ermöglicht es den Studierenden, im Bachelorstudium die Nähe zu lebensweltlichen Themen und gesellschaftlicher Relevanz wahrzunehmen und herzustellen.

Kurzinformation

AbschlussBachelor of Arts
Regelstudienzeit8 Semester
Neben-/ Zweitfächer
  • an der HBK Braunschweig: Darstellendes Spiel (in Kombination mit Darstellendem Spiel kann Kunstpädagogik auch als Nebenfach studiert werden)
  • an der TU Braunschweig: Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik, Physik, Chemie
Künstlerisches Studiumin Grundklassen der Freien Kunst und im jahrgangsübergreifenden Plenum
PflichtmoduleKünstlerisches Denken und Handeln, Kunst lehren und lernen, Material, Verfahren, Übersetzung, Kunstwissenschaft, Praktika, Profilbereich
UnterrichtsspracheDeutsch
StudienformVollzeitstudium
StudienbeginnWintersemester
Bewerbungsfristjährlich 1. Februar – 15. März
Zulassungsbeschränkungfür die Neben-/ Zweitfächer

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife Gestaltung oder Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung
  • Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Studienbewerber*innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland benötigen einen Sprachnachweis. Internationale Zeugnisse müssen vor der Bewerbung von uni-assist bewertet werden

Allgemeine Informationen zu uni-assist

Registrierung bei uni-assist

Checkliste uni-assist

Die Bewerbung an der HBK Braunschweig erfolgt in mehreren Schritten, in deren Verlauf Studienbewerber*innen die "besondere künstlerische Befähigung" nachweisen. Dies geschieht durch die Bewerbung mit einem Portfolio und die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung. Hierfür sind folgende Schritte nötig:

1. Online-Bewerbung über die Website der HBK Braunschweig bis 15. März einschließlich Upload der schriftlichen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal.
2. Abgabe der Mappe bis 31. März: nach Überprüfung der Online-Bewerbung auf Vollständigkeit erhalten die Bewerber*innen per E-Mail einen Link zum Upload über Powerfolder.

Folgende Informationen sollen die Durchführung der Bewerbung erleichtern:

Die nachfolgenden Informationen für die Durchführung der Bewerbung zum Wintersemester 2023/24 wurden aktualisiert.

Checkliste digitale Bewerbungsmappe

Informationen rund um das künstlerische Aufnahmeverfahren

Anleitung zur Online-Bewerbung

Für die Bewerbung muss ein Portfolio (Mappe) mit einem Motivationsschreiben zur Aufnahme des Kunstpädagogikstudiums eingereicht werden, das nachstehende Arbeiten enthält.

  • 20 - 30 selbst gefertigte künstlerische Arbeiten im Original (max. DIN A 0) aus frei wählbaren Bereichen wie Zeichnung, Malerei, Grafik/Druckgrafik, Plastik, Collage, Montage, Fotografie, Film/Video, Digitaldruck, Laser- oder Tintenstrahldruck (sofern die Drucke technischer Träger der künstlerischen Arbeit sind) sowie akustische Medien.
  • Bei Film/Video-Arbeiten beträgt die maximal zugelassene Länge je Arbeit drei Minuten.
  • Eigenständigkeitserklärung

Zeigen Sie uns in Ihren künstlerischen Arbeiten, was Sie bewegt und mit welchen Themen Sie sich gerade auseinandersetzen. Entwickeln Sie eigene künstlerische Herangehensweisen, um die Sie interessierenden Fragestellungen näher zu untersuchen, abseits der Standardlösungen, die Ihnen eventuell Mappenberatungskurse anbieten können.

Wer unsicher ist, welche Arbeiten in die Mappe gehören, sollte an einer Mappenberatung teilnehmen. Bringen Sie dazu eigene Arbeiten mit. Die Mappe muss nicht vollständig sein.

Als Dateiformate sind PDF und/oder JPEG, Filme im Standardformat, möglich. Nach der Online-Bewerbung erhalten Sie einen Link zum Upload der Mappe im Powerfolder.

  • Dateiname der Mappe: Studiengang + Name + Bewerbernummer
  • Inhaltsverzeichnis (PDF): Auflistung der Arbeiten in der Reihenfolge innerhalb der Datei
  • Digitalisierung analoger Bilder mit Handy oder Digitalkamera vor einem neutralen Hintergrund
  • Je heller das Licht bei der Aufnahme, umso besser die Qualität der Fotos (Gleichmäßig und schattenfrei ausleuchten!)
  • Farbrichtigkeit beim Fotografieren beachten!
  • Zur Einschätzung der Größe an der Außenseite jeweils ein Metermaß, Zollstock oder Lineal anlegen
  • Skizzenbücher entweder seitenweise fotografieren oder das Durchblättern als Video aufnehmen

Fassen Sie Ihre Arbeiten in einem einzigen PDF zusammen. Kennzeichnen Sie die Datei wie folgt:
BA_KuPäd _Familienname,Vorname _Bewerbungsnummer.
Die Datei sollte über ein Inhaltsverzeichnis verfügen und 50 MB nicht übersteigen.

Die Vorauswahl erfolgt auf Basis Ihrer eingereichten Arbeiten. Nach bestandener Vorauswahl erhalten Sie eine Einladung zur Zugangsprüfung.

Nur in Ausnahmefällen kann der Prüfungstermin innerhalb der zur Verfügung stehenden Prüfungstage verschoben werden.

Es ist geplant, dass die Zugangsprüfung in Präsenz stattfinden wird.

Termine künstlerisches Aufnahmeverfahren 2023 [pdf]

 

Die Zugangsprüfung besteht aus einer Gruppenaufgabe und einem Einzelgespräch, die gleich gewichtet werden.

Gruppenaufgabe mit künstlerischen und pädagogischen Anteilen: 

Lösung einer auf eine kollektive künstlerische Haltung gerichteten Aufgabenstellung, die sich den Mitgliedern der Kommission vermitteln soll (in der Regel 3 - 5 Personen).

Einzelgespräch: 

Das Motivationsschreiben und das Portfolio bilden die Basis des Einzelgesprächs (ca. 10 oder 15 min). Gegenstand des Gesprächs können u.a. Fragen zur Vermittlung zeitgenössischer Kunst, zu eigenen Rezeptionserfahrungen, zu biografischen Erfahrungen im Kunstunterricht und hieraus ggf. bereits entwickelten künstlerischen bzw. pädagogischen Haltungen sein.

Was kommt nach dem Studium?

Für eine Lehrtätigkeit an Gymnasien oder Gesamtschulen im Unterrichtsfach Kunst ist der erfolgreiche Bachelorabschluss Grundvoraussetzung für ein anschließendes Masterstudium und den späteren Zugang zum schulischen Vorbereitungsdienst.
Der Bachelorabschluss befähigt zu institutioneller (Schule, Museum, Stadtteilzentrum, Altersheim, Theater u. v. m.) sowie außer-institutioneller Kunstvermittlungsarbeit (freiberufliche Projekte, art as community work, Prozessbegleitung, etc.).

Kunst, Lehramt an Gymnasien M.Ed.

Bewerbungsfrist

1. Juni – 15. Juli (jährlich)

Im Masterstudium werden bisherige künstlerische Erfahrungen und Praktiken in Bildungskontexte, insbesondere den Handlungsraum Schule übersetzt. Die Modulstruktur gewährleistet die kontinuierliche Verschränkung zwischen künstlerischem, forschendem und pädagogischem Arbeiten. Methoden und Konzepte edukativen Handelns werden in eigenen Projekten angewandt, reflektiert und erweitert. Vertiefende Bezüge zur fachspezifischen Praxis wie auch Theoriebildung der schulischen wie außerschulischen Kunstvermittlung werden hergestellt. Die Module dienen der Weiterentwicklung einer künstlerisch-edukativen Haltung und sind damit Teil der Professionalisierung für den Lehrer*innenberuf. Neben dem Zusammenspiel von Künstlerischer Praxis, Theorie und Didaktik steht der Bezug zur Kunst der Gegenwart im Zentrum der kunstpädagogischen Auseinandersetzung. Das bereits im Bachelorstudium gewählte zweite Unterrichtsfach wird an der HBK Braunschweig oder der Technischen Universität Braunschweig weiterstudiert. Das Studium der bildungs- und erziehungswissenschaftlichen Anteile erfolgt für alle Fächerkombinationen an der Technischen Universität Braunschweig und liefert weitere Bezugspunkte für die unterrichts- bezogene Fokussierung.

Kurzinformation

AbschlussMaster of Education
Regelstudienzeit4 Semester
Zweitfächer
  • an der HBK Braunschweig: Darstellendes Spiel (in Kombination mit Darstellendem Spiel kann Kunstpädagogik auch als Nebenfach studiert werden)
  • an der TU Braunschweig: Deutsch*, Englisch*, Geschichte*, Mathematik, Physik, Chemie

*Studium als Große oder Kleine Fakultas möglich

StudienbereicheÜbersetzung und vertiefende Exploration, Fachpraktikum, Bildungswissenschaften, Masterarbeit
UnterrichtsspracheDeutsch
StudienformVollzeitstudium
StudienbeginnWintersemester
Bewerbungsfristjährlich 1. Juni – 15. Juli
ZulassungsbeschränkungNein

Das Master-Studium wird als Zwei-Fächer-Studium mit zwei Unterrichtsfächern angeboten und setzt in der Regel das Bachelor-Studium in der bisherigen Fächerkombination fort.

Hauptfach Kunstpädagogik im Bachelor:

War das Bachelorhauptfach Kunstpädagogik, so erfolgt die Bewerbung für den Masterstudienplatz an der HBK Braunschweig. Das Zweitfach im 1. Fachsemester an der TU Braunschweig wird durch die HBK Braunschweig mit vergeben.

Bewerbungen für ein höheres Fachsemester im Zweitfach sind an der TU Braunschweig vorzunehmen.

Die Bewerbung setzt einen erfolgreichen Bachelorabschluss Kunstpädagogik mit einem Lehramtsfach voraus. Sofern ein Zeugnis noch nicht vorliegt, muss ein Nachweis über eine Mindestanzahl von 200 Leistungspunkten eingereicht werden.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen werden im Rahmen der Online-Bewerbung hochgeladen.

  • Abschlusszeugnis des zugangsberechtigenden Studiengangs  oder 
  • Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, Leistungspunkte
  • eine Aufstellung der noch fehlenden Prüfungs- und Studienleistungen und wann diese absolviert werden
  • Lebenslauf (entfällt für HBK-Studierende)

Studierende der HBK Braunschweig vereinbaren bitte vor der Bewerbung mit Frau Druschke per E-Mail einen Beratungstermin zur Klärung des Leistungsstandes. Die Bestätigung der Leistungspunkte wird intern weitergegeben.

Die Anleitung zur Online-Bewerbung soll die Durchführung der Bewerbung erleichtern.

Des Weiteren benutzen Studierende der HBK Braunschweig für die Online-Bewerbung das Bewerbungsportal.

Die HBK Braunschweig vergibt die Studienplätze für das 1. Fachsemester im Unterrichtsfach Kunst für das Lehramt an Gymnasien, als auch für das Zweitfach an der TU Braunschweig.

Wenn aber bereits Studien- und Prüfungsleistungen für das Zweitfach der TU Braunschweig in einem vorherigen Studium erbracht worden sind, dann ist bis zum 15. Juli eine getrennte Bewerbung für das Zweitfach für ein höheres Fachsemester fristgerecht an die TU Braunschweig zu richten. Dort ist auch die Anrechnung für das Zweitfach zu beantragen.

Was kommt nach dem Studium?

Der Masterabschluss qualifiziert als Äquivalent für das Erste Staatsexamen für den Übergang in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) und eine anschließende Tätigkeit als Lehrer*in. Da das Unterrichtsfach Kunst für das Lehramt an Gymnasien zu den so genannten Mangelfächern gehört, bieten sich den Absolvent*innen zurzeit sehr gute berufliche Perspektiven. Der Masterabschluss öffnet aber auch den Weg zu einer anschließenden Promotion.

Das Referendariat kann grundsätzlich auch in anderen Bundesländern absolviert werden. Über die Einstellung entscheidet das aufnehmende Bundesland. Anfragen zu Einstellungsmöglichkeiten und -chancen sind an das jeweilige Kultusministerium zu richten.