Kunstwissenschaft

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Modell eines universitären Studiengangs Kunstwissenschaft an einer Kunsthochschule außergewöhnlich. Die Nachbarschaft zu den Künsten führt zu einer lebendigen, sich stets erneuernden Auseinandersetzung mit der Gegenwartskunst. Ergänzt und vertieft wird die Konzentration auf die Kunst der Moderne und Gegenwart durch die gleichzeitige Auseinandersetzung mit ihren historischen Voraussetzungen seit dem Mittelalter. Das wissenschaftliche Studienangebot wird durch praxisorientierte Projekte in Zusammenarbeit mit Künstlern, Designern und Medienwissenschaftlern erweitert. Zudem können Studierende der Kunstwissenschaft in den zahlreichen Werkstätten der Hochschule Grundlagen künstlerischer Techniken erlernen.

Das Fach Kunstwissenschaft antwortet auf das gewachsene Interesse der Öffentlichkeit an qualifizierter Forschung und Information zur Bedeutung der Kunst in unserer Gesellschaft und damit zur Kunst in Geschichte und Gegenwart. Das Institut für Kunstwissenschaft betreibt in Forschung und Lehre die wissenschaftliche Reflektion künstlerischer und gestalterischer Arbeitsprozesse im historischen und zeitgenössischen Kontext. Es bildet den kunstwissenschaftlichen Referenzrahmen für die anderen Bereiche der Hochschule und kooperiert mit Freier Kunst, Design und dem Institut für Medienforschung (IMF).

Kontakt

Für die Bewerbung:
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Hanna Druschke
Persönliche Sprechzeiten:
Geb. 16 / Raum 008
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
0531-391-9121

Bachelor of Arts

Bewerbungsfrist

1. Juni - 15. Juli (jährlich)
1. Dezember - 15. Januar (nur höhere Fachsemester, jährlich)

AbschlussBachelor of Arts
Regelstudienzeit6 Semester
Nebenfächer
  • an der HBK Braunschweig: Medienwissenschaften, Visuelle Kommunikation
  • an der TU Braunschweig: English Studies, Erziehungswissenschaft, Germanistik, Geschichte
PflichtmoduleEinführung in die Kunstwissenschaft, Kunst der frühen Neuzeit, Kunst der Moderne, Kunst der Gegenwart, Theorie der Kunst, Vertiefung Kunstwissenschaft I/II, Kuratorische Praxis I, Werkstattpraxis I, Exkursaion, Forum HBK+, Praktikum, Professionalisierungsbereich
UnterrrichtsspracheDeutsch
StudienformVollzeit
StudienbeginnWintersemester
Bewerbungsfrist

jährlich 1. Juni - 15. Juli

jährlich 1. Dez. - 15. Januar (nur höhere Fachsemester)

ZulassungsbeschränkungJa

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife Gestaltung oder Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung
  • Studienbewerber*innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland benötigen einen Sprachnachweis. Internationale Zeugnisse müssen vor der Bewerbung von uni-assist bewertet werden

Allgemeine Informationen zu uni-assist

Registrierung bei uni-assist

Checkliste uni-assist

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen werden im Rahmen der Online-Bewerbung hochgeladen.

Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:

  • Lebenslauf
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • ggf. Sprachnachweis

Die Bewerbung an der HBK Braunschweig erfolgt durch die Online-Bewerbung über die Website der HBK Braunschweig bis 15. Juli einschließlich Upload der schriftlichen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal.

Die Anleitung zur Online-Bewerbung soll die Durchführung der Bewerbung erleichtern.

Das Bachelorstudium an der HBK Braunschweig ist ein 2-Fächer-Bachelorstudiengang, d. h. es wird ein Hauptfach mit einem Nebenfach kombiniert. Dabei stehen sowohl Nebenfächer an der HBK Braunschweig als auch an der TU Braunschweig zur Verfügung.

Alle wählbaren Bachelor-Fächerkombinationen sind zulassungsbeschränkt. Die Studienplätze werden für das Hauptfach und das gewählte Nebenfach vergeben. Es stehen voraussichtlich 31 Studienplätze zur Verfügung. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt getrennt nach Fächerkombinationen.

Soll Kunstwissenschaft als Nebenfach studiert werden, ist die Zulassung für das Nebenfach Kunstwissenschaft über das gewählte Hauptfach zu beantragen. 

Informationen zum hochschulinternen Auswahlverfahren und den Sonderquoten Zweitstudienbewerbung, Härtefälle, Berufsqualifizierte

Nebenfach Visuelle Kommunikation:

Für das Nebenfach Visuelle Kommunikation muss die besondere künstlerische Befähigung im künstlerischen Aufnahmeverfahren nachgewiesen werden. Die Bewerbungsfrist für das nächste künstlerische Aufnahmeverfahren beginnt jährlich am 1. Februar und endet am 15. März. Der Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung gilt für drei Zulassungstermine.

Das Mindestalter für die Teilnahme am künstlerischen Aufnahmeverfahren beträgt 17 Jahre.

Bewerbungen für ein höheres Fachsemester sind nur bei anrechenbaren Studienleistungen im Hauptfach und im Nebenfach möglich. Die Bewerbung für das Hauptfach ist an die HBK Braunschweig zu richten.

Wenn das Nebenfach von der TU Braunschweig angeboten wird, dann ist eine getrennte Bewerbung für das Nebenfach fristgerecht an die TU Braunschweig zu richten.

Die Anrechnung für das Hauptfach Kunstwissenschaft ist im Immatrikulations- und Prüfungsamt der HBK Braunschweig zu beantragen. Der Anrechnungsantrag für das Nebenfach ist an die Hochschule, die das Nebenfach anbietet, zu richten.

An der HBK Braunschweig wird zum Sommersemester keine Online-Bewerbung angeboten. Hier ist immer eine schriftliche Antragstellung bis zum 15. Januar notwendig.

Ein Losverfahren wird durchgeführt, wenn nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienplätze frei geblieben sind.

Die Bewerbung für das Losverfahren muss bis spätestens 30. September formlos per E-Mail unter Angabe von Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail und der gewünschten Fächerkombination erfolgen an i-amt@hbk-bs.de

2022

Alle Bewerber*innen haben eine Zulassung erhalten.

2021

Alle Bewerber*innen haben eine Zulassung erhalten.

Grenzränge 2020

Nebenfach Germanistik: Zweitstudienbewerberquote, Messzahl 9

Master of Arts

Bewerbungsfrist

1. Juni – 15. August (jährlich)

AbschlussMaster of Arts
Regelstudienzeit4 Semester
Nebenfächer./.
ModuleSprechen und Schreiben, Wahrnehmen, Zeigen, Vertiefen, Exkursion, Projekt, Praktikum, Forum HBK+, Künstlerische und Kunstwissenschaftliche Praxis, Visuelle Kommunikation, Medienwissenschaften, "Methoden, Medien, Verantwortung"
UnterrichtsspracheDeutsch
StudienformVollzeit
StudienbeginnWintersemester
Bewerbungsfrist1. Juni  - 15. August
Zulassungsbeschränkungja

Um einen Studienplatz im Masterstudiengang Kunstwissenschaft an der HBK Braunschweig kann sich bewerben, wer

  • an einer Hochschule der EU-Mitgliedstaaten und weiterer Länder im EU-Beitrittsverfahren einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Studienabschluss im Studiengang Kunstwissenschaft erworben hat oder
  • einen Bachelorabschluss oder einen diesem gleichwertigen Studienabschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat und deren Abschlussarbeit (i.d.R. die Bachelorarbeit) schwerpunktmäßig kunstwissenschaftliche Bezüge ausweist oder einen gleichwertigen Abschluss einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studium erworben hat oder
  • an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studium erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz festgestellt.

Sofern bei Ablauf der Bewerbungsfrist der Studienabschluss noch nicht vorliegt, wird die Bewerbung in das Auswahlverfahren einbezogen, wenn 150 Leistungspunkte (in einem sechssemestrigen Studiengang) erbracht wurden. Die vorläufige Durchschnittsnote wird dann im weiteren Auswahlverfahren zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob später die tatsächliche Abschlussnote hiervon abweicht. Eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule muss der Bewerbung beigelegt werden.

Studienbewerber*innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland benötigen einen Sprachnachweis. Internationale Zeugnisse müssen vor der Bewerbung von uni-assist bewertet werden.

Die Bewerbung an der HBK Braunschweig erfolgt durch die Online-Bewerbung über die Website der HBK Braunschweig bis 15. August einschließlich Upload der schriftlichen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal.

Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:

  • Abschlusszeugnis des zugangsberechtigenden Studiengangs oder Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, Leistungspunkte, Bewertung der Abschlussarbeit und Durchschnittsnote (einschl. Transcript of Records)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. weitere Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, wie z.B. Berufserfahrungen, Veröffentlichungen, Praktika, Teilnahme an Projekten, Auslandsaufenthalte
  • ggf. Nachweise über anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen aus einem gleichwertigen Studiengang
  • zur Einschätzung, ob das vorangegangene Studium fachlich eng verwandt ist, wird empfohlen, den Bewerbungsunterlagen zusätzlich ein Motivationsschreiben (maximal 1 DIN A 4-Seite) beizufügen.

Die Anleitung zur Online-Bewerbung soll die Durchführung der Bewerbung erleichtern.

Studierende der HBK Braunschweig vereinbaren bitte vor der Bewerbung mit Frau Druschke per E-Mail einen Beratungstermin zur Klärung des Leistungsstandes. Die Bestätigung der Leistungspunkte wird intern weitergegeben.

Des Weiteren benutzen Studierende der HBK Braunschweig für die Online-Bewerbung das Bewerbungsportal.

Anhand der eingangenen Bewerbungen entscheidet die Auswahlkommission, ob die formalen Voraussetzungen vorliegen. Die Auswahlkommission setzt sich aus zwei Professorinnen oder Professoren sowie einem Mitglied der Mitarbeiter*innengruppe und einer studentischen Vertretung zusammen.

Es stehen voraussichtlich 15 Studienplätze zur Verfügung. Erfüllen mehr Bewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach einer Verfahrensnote vergeben, die zu 51 % aus der Abschluss- bzw. Durchschnittsnote und zu 49 % aus der Abschlussarbeit (in der Regel Bachelorarbeit) gebildet wird.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Ergebnisse telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.

Bewerber*innen, die eine Zulassung erhalten haben, müssen den angebotenen Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist annehmen. Andernfalls verfällt die Studienplatzzusage und der Studienplatz wird im Nachrück- oder Losverfahren vergeben.