NatureCulture ArtLab

Ausschreibung

Nächste Einreichfrist: 31. Januar 2027

Geförderte Formate

Gefördert werden Projekte und künstlerische Arbeiten aller an der HBK vertretenen Disziplinen, die einen Bezug
zum Themenfeld NatureCulture aufweisen und eine öffentliche Wirkung entfalten. Förderfähig sind Formate, die Bestandteil eines eigenständigen Projektvorhabens sind und dessen künstlerische oder wissenschaftliche Umsetzung unterstützen.

Gefördert werden insbesondere:

  • Ausstellungen
  • Performances
  • Film- und Medienprojekte

Vorträge, Workshops, Exkursionen oder Publikationen sind förderfähig, wenn sie in ein übergeordnetes Projekt
des ArtLabs eingebunden sind und dessen Umsetzung dienen.

Vernetzung innerhalb der Hochschule

Das NatureCulture ArtLab ist zugleich ein Förder- wie ein Vernetzungsformat. Alle geförderten Projekte nehmen
in der Entwicklungsphase an regelmäßigen Vernetzungstreffen teil, in denen Projektstände vorgestellt, Erfahrungen geteilt und fachlicher Austausch ermöglicht werden. Auf diese Weise entsteht ein hochschulweites Netzwerk, in dem Wissen und Perspektiven über Disziplingrenzen hinweg zusammengeführt werden. Den Abschluss jeder Förderrunde bildet eine hochschulöffentliche Präsentation aller geförderten Projekte.

Förderstruktur

Es können sowohl Projekte von Professor*innen bzw. Lehrenden mit ihren jeweiligen Studierenden (Klassen, Seminare, Gruppen etc.) als auch Projekte von einzelnen Studierenden gefördert werden, die entsprechend betreut werden. 

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet einmal pro Semester ein Beirat. Ihm gehören die Professur für Cultural Animal Studies sowie bis zu zwei weitere Professor*innen der HBK, zwei externe Expert*innen aus Kunst und kuratorischer Praxis, die Präsidentin der HBK sowie die Projektkoordinatorin des NatureCulture ArtLabs an.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist ein Bezug zum Themenfeld der Natur-Kultur-Relationen im weitesten Sinne. Ausdrücklich erwünscht ist dabei eine Vielfalt künstlerischer, gestalterischer und wissenschaftlicher Zugänge.

Für Projekte von Lehrenden wird eine Kooperation mit einer externen Institution oder eine Umsetzung im öffentlichen Raum angestrebt. Kooperationen können mit Partner*innen in ganz Niedersachsen erfolgen. Studentische Projekte können alternativ hochschulöffentlich umgesetzt oder in Kooperation mit bereits etablierten Partnerinstitutionen präsentiert werden. 

Von allen Geförderten wird erwartet,

  • an den Vernetzungstreffen teilzunehmen,
  • ihre Ergebnisse bei der gemeinsamen Abschlusspräsentation vorzustellen,
  • eine Dokumentation des Projekts (Text, Bild oder ein anderes geeignetes Format) zu erstellen,
  • Nachhaltigkeit als leitendes Prinzip bei der Planung und Umsetzung des Projekts zu berücksichtigen.

Projektkoordination

Die Projektkoordination begleitet die Antragstellenden während des gesamten Prozesses. Sie berät bereits in der Konzeptionsphase, unterstützt bei der Entwicklung von Kooperationen, vermittelt Kontakte zu möglichen Partnerinstitutionen und begleitet die Antragstellung sowie die Umsetzung der Projekte. Interessierte sind herzlich eingeladen, bereits während der Ideenentwicklung mit der Projektkoordinatorin ins Gespräch zu kommen. Vor der Einreichung eines Förderantrags ist ein Beratungsgespräch verbindlich.

Förderumfang

Projekte von Lehrenden werden mit bis zu 2.500 €, Projekte von Studierenden mit bis zu 1.000 € gefödert.

Kontakt

Sarah Katharina Becker
Gebäude 1, Raum 008
Dienstag & Mittwoch nach Vereinbarung
+49 531 391 9262

Antragstellung

Anträge können jeweils zum 31. Januar und 30. Juni eingereicht werden.

Für alle Förderkategorien sind einzureichen:

  • Ausgefüllter Fragebogen
  • Projektbeschreibung, max. 1 Seite
  • Grobe Kostenkalkulation
  • Grober Zeitplan

Alle Unterlagen in einer PDF-Datei per Mail an sa.becker@hbk-bs.de
Ein Beratungsgespräch mit der Projektkoordinatorin vorab ist obligatorisch.

Über Zu- oder Absagen wird Anfang April bzw. Anfang Oktober entschieden. Die Umsetzung
erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Förderzusage; eine Verlängerung ist in begründeten Fällen
möglich.

Kontakt

Sarah Katharina Becker
Gebäude 1, Raum 008
Dienstag & Mittwoch nach Vereinbarung
+49 531 391 9262