Inklusionsbeauftragte*r / Beauftragte*r der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Entsprechend §181 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch wird ein*e Inklusionsbeauftragte*r bestellt, der/die schwerbehinderte Menschen in ihren Angelegenheiten verantwortlich vertritt. Die Person ist Ansprechpartner*in für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Er/Sie unterstützt bei Schwierigkeiten und Problemen, die mit dem Studium und/oder der Behinderung oder Krankheit zusammenhängen und berät in allen Fragen zur praktischen Realisation des Studiums in den Gebäuden der HBK Braunschweig.

Der/Die Inklusionsbeauftragte ist zudem Ansprechpartner*in auf Arbeitgeberseite für Behörden, insbesondere für das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit.

Insofern keine Person bestellt werden kann, werden die notwendigen Aufgaben, Pflichten und Funktionen der*des Beauftragte*n von der Verwaltung übernommen. Ansprechpartner ist in diesem Fall der Hauptberufliche Vizepräsident. 

Studierende wenden sich gerne auch an die Sozialberatung des Studentenwerks Ostniedersachsen in Braunschweig.

Kontakt

Hauptberuflicher Vizepräsident
+49 (0) 531 391-9162

Rechtliche Vorgaben sehen vor, dass in öffentlichen Einrichtungen bestimmte Aufgaben durch "Beauftragte" wahrgenommen werden. Die Beauftragten arbeiten nicht weisungsgebunden.