Design in der digitalen Gesellschaft B.A.

Bewerbungsfrist und Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungsfrist

jährlich 1. Februar – 15. März

Zugangsvoraussetzungen

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife Gestaltung oder Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung
  • Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung (wird im künstlerischen Aufnahmeverfahren festgestellt)
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Studienbewerber*innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland benötigen einen Sprachnachweis. Internationale Zeugnisse müssen vor der Bewerbung von uni-assist bewertet werden

Kontakt

Für die Bewerbung:
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Hanna Druschke
Persönliche Sprechzeiten:
Geb. 16 / Raum 008
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 Uhr und 13 - 15:30 Uhr
0531/391-9121

Die erfolgreiche Bewerbung

Online-Bewerbung & Upload der Mappe

Die Online-Bewerbung erfolgt innerhalb der Bewerbungsfrist über das Online-Bewerbungs-Portal des Hochschul-Informations-Systems (HIS):

1. Melden Sie sich zunächst im Online-Bewerbungs-Portal an.

2. Laden Sie anschließend bis zum 15. März Ihre Bewerbungsunterlagen inklusive der Mappeim Online-Bewerbungs-Portal hoch.

Bewerbung ohne Abitur?
Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen?
Internationale Studienbewerber*innen?
Mappenberatung?
Weitere Fragen zur Bewerbung?


Die Mappe

Zeigen Sie uns, dass Sie Produktdesign studieren möchten! Reichen Sie 20 bis 30 selbst angefertigte Arbeiten ein, die im Zusammenhang mit dem Studiengang stehen. Themen und Darstellungstechniken können Sie frei wählen.
Präsentieren Sie uns mindestens eine eigene Produktentwicklung. Stellen Sie dabei Ihren Designprozess (die Aufgabe, den Lösungsweg und das Ergebnis) so dar, dass die Mitglieder der Aufnahmekommission diesen leicht nachvollziehen können.

Bedenken Sie, die Mappe ist Ihre Visitenkarte! Sie spiegelt Ihre Persönlichkeit, Ihre Interessen sowie Ihre kreative Denk- und Vorgehensweise wider. Ihre Beobachtungsgabe, Ihre darstellerischen, gestalterischen und handwerklichen Kenntnisse und Fähigkeiten sollten anhand Ihrer Arbeiten sichtbar werden.

Für die digitale Mappe beachten Sie bitte folgendes:

  • Fassen Sie Ihre Unterlagen in einem einzigen PDF zusammen, das nicht größer als 50 MB sein darf;
  • Filme/Videos sind ebenfalls in einer MPEG4 Datei (.mp4) zusammenzufassen; die maximale Dateigröße beträgt 250 MB
  • Erstellen Sie Inhaltsverzeichnis mit einer Auflistung Ihrer Arbeiten;
  • Benennen Sie die Datei wie folgt: BA_DDG_Familienname, Vorname_Bewerbungsnummer;
  • Analoge Bilder bitte mit Handy oder Digitalkamera vor einem neutralen Hintergrund digitalisieren;
  • Je heller das Licht bei der Aufnahme, umso besser die Qualität der Fotos (gleichmäßig und schattenfrei ausleuchten!);
  • Auf Farbrichtigkeit achten;
  • Zur Einschätzung der Größe an der Außenseite jeweils ein Metermaß, Zollstock oder Lineal anlegen.

Wer unsicher ist, welche Arbeiten in die Mappe gehören, sollte an einer Mappenberatung teilnehmen. Bringen Sie dazu eigene Arbeiten mit. Die Mappe muss jedoch nicht vollständig sein.


Aufnahmegespräch

Nach einer erfolgreichen Vorauswahl auf Basis Ihrer Bewerbungsunterlagen und der Qualität Ihrer digitalen Mappe erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Aufnahmegespräch mit der Kommission. Ein Verschieben dieses Termins ist nicht möglich.

Das Ergebnis des Aufnahmegespräches wird Ihnen innerhalb von 10 Tagen postalisch mitgeteilt.

Im Aufnahmegespräch sprechen Sie mit der Aufnahmekommission über Ihre Arbeiten. Bringen Sie hierfür Ihre Mappe im Original mit. Für die Arbeiten darin ist Folgendes zu beachten:

  • Format der Arbeiten nicht größer als DIN A 1 (Größe der Mappe ca. 70 cm x 100 cm)
  • Werkstücke, Objekte und Modelle dürfen eine Größe von 50 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten
  • größerformatige Arbeiten sind als fotografische Reproduktionen einzureichen
  • bei Video-Arbeiten beträgt die maximal zugelassene Länge je Arbeit drei Minuten
  • Filme/Videos und computergestützte Arbeiten müssen in Form von Ausdrucken dokumentiert werden
     

Hinweis: Wurde der Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung bereits an der HBK Braunschweig erbracht, so gilt dieser für drei auf das Aufnahmeverfahren folgende Zulassungstermine, sodass nur die Online-Bewerbung (Schritt 1) erforderlich ist. Eine Bewerbung mit Mappe und die erneute Teilnahme am Aufnahmegespräch ist jedoch auch möglich.

Das künstlerische Aufnahmeverfahren beruht auf der Feststellungsordnung der HBK Braunschweig