Nachwuchsförderung
Promovieren an der HBK Braunschweig
Die Promotion ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer wissenschaftlichen Karriere und der Nachweis der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Eine Promotion umfasst eine Dissertationsschrift und eine Disputation und findet mit der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ihren Abschluss. Die Dauer einer Promotion beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre, abhängig vom Forschungsgebiet und dem individuellen Arbeitsumfeld. An der HBK Braunschweig finden Promotionen in der Designforschung, in der Kunstpädagogik, in der Kunstwissenschaft und in den Medienwissenschaften statt.
Voraussetzung ist die Betreuungszusage von einem Mitglied der Hochschule im aktiven Hochschuldienst. Die Lehrenden, die als Betreuungspersonen in Frage kommen, sind auf den Seiten der jeweiligen Institute zu finden. Richten Sie Ihre Betreuungsanfrage direkt an die betreffende Person.
Anschließend sind die nachfolgenden Verfahrensschritte notwendig. Bei allen Schritten ist der Promotionsausschuss das befindende und verfahrenssichernde Gremium. Genauere Hinweise zu Detailfragen liefert die Promotionsordnung.
Kontakt
Promotionsausschuss
Marion Zinke
Gebäude 16, Raum 008
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK Braunschweig) verleiht den Grad eines*r Doktors*in der Philosophie (Dr. phil.) für wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet eines der an der HBK Braunschweig vertretenen wissenschaftlichen Fächer. Voraussetzung ist in der Regel der Nachweis eines überdurchschnittlich abgeschlossenen Master-, Diplom- oder Magister-Studiengangs oder eines diesen Abschlüssen entsprechenden Studiengangs, der zu einem Staatsexamen führt mit Studienanteilen, die auf die Bereiche Kunst und/oder Medien und/oder Design und/oder Kultur bezogen sind. Die Annahme als Doktorand*in ist beim Promotionsausschuss der HBK schriftlich oder elektronisch zu beantragen. Der Antrag soll vor Aufnahme der wissenschaftlichen Arbeit an der Dissertation gestellt werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
a) ein tabellarischer Lebenslauf,
b) in der Regel eine Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen,
c) die Betreuungszusage eines Betreuers / einer Betreuerin, mit dem/der der Gegenstand des Promotionsvorhabens vereinbart worden ist,
d) in der Regel ein Exposé des Promotionsvorhabens,
e) Nachweise zum abgeschlossenen Hochschulstudium,
f) eine Erklärung, die Grundlagen und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu kennen und einzuhalten.
g) der ausgefüllte Datenerfassungsbogen der HBK Braunschweig.
Soll die Dissertation als Gemeinschaftsarbeit erstellt werden, ist die Geeignetheit des Themas im Exposé darzulegen und durch den Promotionsausschuss festzustellen sowie zu genehmigen. Wird die Annahme als Doktorand*in ausgesprochen, ist dies mit der Auflage verbunden, die Zulassung zur Promotion und die Eröffnung des Promotionsverfahren unter Einreichung der Dissertation innerhalb von fünf Jahren zu beantragen.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion und Eröffnung des Promotionsverfahrens ist schriftlich oder elektronisch an den Promotionsausschuss zu richten. Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion und die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist die Annahme als Doktorand*in.
Dem Antrag sind beizufügen:
a) ein aktualisierter Lebenslauf des/der Doktoranden*in mit Angaben zum Ausbildungsgang sowie zu den beruflichen und wissenschaftlichen Tätigkeiten,
b) eine vollständige Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen,
c) Angaben darüber, inwieweit die Dissertationsschrift oder Teile davon schon vorveröffentlicht worden sind,
d) eine Erklärung, ob bereits früher oder gleichzeitig die Promotionsabsicht oder ein Promotionsverfahren bei einer anderen Hochschule beantragt wurde, gegebenenfalls vollständige Angaben über dessen Ausgang,
e) gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzung
f) gegebenenfalls Nachweise der Erfüllung der erteilten Auflagen,
g) ein Vorschlag für eine*n Erst- und Zweitgutachter*in,
h) eine in der Regel in deutscher Sprache abgefasste wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) in druckfertigem Zustand. Die Dissertation ist in elektronischer Form sowie in vier gleichlautenden gedruckten und gebundenen Exemplaren einzureichen, von denen eines in dauerhaftem Besitz der Hochschule verbleibt,
i) eine eidesstattliche Versicherung des/der Doktoranden*in, dass die Dissertation selbstständig verfasst wurde und alle verwendeten Hilfsmittel vollständig angegeben wurden so-
wie in Fällen, in denen die Dissertation als Gemeinschaftsarbeit erstellt wurde, zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung, dass die Darstellung des jeweiligen Eigenanteils zutreffend ist,
j) eine Einverständniserklärung, dass die Dissertation in einem Verdachtsfall mit einer Plagiatssoftware geprüft werden kann.
In der 90-minütigen Disputation wird die Dissertation vor der Promotionskommission hochschulöffentlich verteidigt. Die Disputation erstreckt sich darüber hinaus auf ausgewählte Probleme des Fachs und angrenzende Gebiete anderer wissenschaftlicher Fächer. Die Disputation wird in der Regel in deutscher Sprache geführt.
Innerhalb von zwei Jahren nach der bestandenen Disputation hat der/die Doktorand*in die Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für die Veröffentlichung der Dissertation ist eine Druckerlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses.
Der Promotionsausschuss tagt dreimal im Semester. Alle Antragsunterlagen müssen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses an der HBK Braunschweig eingetroffen sein und sind an folgende Anschrift (Poststelle der HBK Braunschweig) zu richten: HBK Braunschweig, Immatrikulations- und Prüfungsamt, Pippelweg 2, 38118 Braunschweig.
Promovierendenvertretung
Graduiertenförderung
GradTUBS- Unterstützungsangebote für Promovierende
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig und die Technische Universität Braunschweig kooperieren bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Doktorand*innen. Promovierende der HBK Braunschweig können alle überfachlichen Qualifizierungsangebote der Graduiertenakademie der TU Braunschweig (GradTUBS) nutzen. Als registrierte Nutzer*innen haben Promovierende die Auswahl zwischen etwa 150 Workshops, Netzwerkveranstaltungen (bspw. Kaminabende, Exkursionen, Vorträge), Schreibwerkstätten und einem individuellen Karriere-Coaching.
Die Veranstaltungen werden in Deutsch oder in Englisch angeboten und sind den Bereichen „Kommunikation“, „Karriere & Perspektive“, „Organisation & Management“ sowie „Wissenschaftliches Arbeiten & Tools“ zugeordnet.
Graduiertenförderung für Künstlerinnen
Das Dorothea-Erxleben-Programm ist ein Gleichstellungsinstrument, das 1994 vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur entwickelt wurde. Zunächst für Wissenschaftlerinnen konzipiert, etablierte sich die Fördermaßnahme seit 2006 an den künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen des Landes. Die Dorothea-Erxleben-Stipendien dienen seither der Qualifizierung von Künstlerinnen für Professuren. Mit Anpassung der Stipendienmittel im Jahr 2016 an die Graduiertenförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG und einer Vergabe von Lehraufträgen sowie der Bereitstellung von Projektmitteln an die Stipendiatinnen forciert und konsolidiert dieses Programm nachhaltig künstlerische Karrierewege.