Dorothea-Erxleben-Programm - Ausschreibung

Ausschreibung von drei Dorothea-Erxleben-Stipendien ausschließlich für Künstlerinnen mit dem Ziel der Qualifizierung für eine Professur (Nachwuchsförderung)
Die Bewerbungsfrist ist beendet.
Die Niedersächsische Landesregierung misst der Politik zur Herstellung von Chancengleichheit für Frauen an den Hochschulen hohe Priorität zu. Sie setzt daher das 1994 begonnene Dorothea-Erxleben-Programm zur Qualifizierung von Frauen für eine Professur an künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen für den Zeitraum von 2021 bis 2023 fort. Sie sieht darin einen Beitrag, das hohe Qualifikationspotential von Frauen weiter zu stärken und somit einen Qualitätsgewinn für die niedersächsischen Hochschulen zu erzielen. Die HBK Braunschweig teilt die Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung und beteiligt sich finanziell an der Ausgestaltung des Dorothea-Erxleben-Programmes zur Förderung von Künstlerinnen.
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig/University of Art ist eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht. Mit etwa 1000 Studierenden in den Studienbereichen Freie Kunst, Kunstpädagogik, Darstellendes Spiel, Design, Visuelle Kommunikation, Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört die HBK Braunschweig zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland.
Koordinatorin Stipendienprogramm
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1. Die HBK Braunschweig vergibt ab Dezember 2021
- ein Stipendium mit dem Schwerpunkt Bildhauerei,
- ein Stipendium mit dem Schwerpunkt Performance,
- ein Stipendium mit dem Schwerpunkt Malerei.
2. Ziel ist die Qualifizierung von Künstlerinnen für eine Professur. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr künstlerisches Studium abgeschlossen haben. Sie erhalten die Möglichkeit, sich durch selbstständige künstlerische Arbeit weiter zu qualifizieren und in der Lehre an einer niedersächsischen Hochschule tätig zu werden.
3. Die Förderung erfolgt durch Vergabe von drei Stipendien in Höhe von je 1.750 € monatlich über einen Zeitraum bis zu 2 Jahren zuzüglich 250 € Sach- und Reisekostenzuschuss. Eine Kinderzulage wird in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt (400 € für das erste Kind; für jedes weitere Kind jeweils zusätzlich 100 €). Als Förderbeginn ist der 1.12.2021 vorgesehen.
4. Mit der Annahme des Stipendiums hat die Stipendiatin zugleich ihre Bereitschaft zu erklären, einen Lehrauftrag bis zu 2 SWS anzunehmen, der gesondert vergütet wird. In diesem Zusammenhang stehen für die Entwicklung eines Projektes in der Lehre 5.000 € zur Verfügung.
5. Bewerbungen sind unter Verwendung des Antragsformulars bis zum 29.09.2021 mit konkreter Bezugnahme auf eines der oben ausgeschriebenen Stipendien zu richten an folgende E-Mail-Adresse: bewerbung-dep@hbk-bs.de (E-Mail Posteingang bis 23:59 Uhr, später eintreffende Sendungen werden nicht berücksichtigt).
6. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet das Präsidium der Hochschule auf Vorschlag einer unter Hinzuziehung auswärtiger Gutachterinnen und Gutachter zu bildenden Auswahlkommission, der zugleich eine Vertreterin oder ein Vertreter des MWK mit beratender Stimme angehört. Die Eignung des künstlerischen Vorhabens für eine weitere Qualifizierung ist wesentlicher Bestandteil der Entscheidung.
7. Die Stipendiatinnen sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums und innerhalb von zwei Jahren ihren inzwischen erreichten künstlerischen Entwicklungsstand in einer Ausstellung oder einer anderen äquivalenten Form vorzustellen. Die künstlerische Betreuung durch eine hauptamtliche Hochschullehrerin oder einen hauptamtlichen Hochschullehrer der HBK Braunschweig wird gewährleistet.
Die E-Mail (Betreff: bewerbung-dep@hbk-bs.de) darf die Größe von 15 MB nicht überschreiten, sonst wird sie nicht berücksichtigt, und muss folgende Unterlagen enthalten:
a. Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular mit Angaben zu Person, tabellarischem Lebenslauf, künstlerischem Werdegang mit bisherigen Förderungen, Projektbeschreibung (PDF-Datei, max. 1 MB / Dateiname: CV_Name Antragstellerin)
b. Dokumentation der künstlerischen Arbeit: Portfolio, mit Links zu online verfügbaren Video- und Audiodateien künstlerischer Werke, ggf. mit Passwort
(PDF-Datei, max. 12 MB / Dateiname: Portfolio_ Name Antragstellerin)
c. Kopie der Abschlussurkunde des künstlerischen Studiums
(PDF-Datei, max. 1 MB / Dateiname: Abschluss_ Name Antragstellerin
d. Externe Referenz aus dem Hochschul-, Kunst- und Kulturbereich
(PDF-Datei, max. 1 MB / Dateiname: Referenz_Name Antragstellerin
Sollte die eine Bewerbungsemail die oben angeforderten Bedingungen nicht erfüllen (vollständige Unterlagen, Dateiarten, Dateinamen, Dateigrößen, email-Eingang) wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.
Auskünfte werden erteilt über e-mail: dep@hbk-bs.de
(Zum Zwecke der Personalauswahl werden auf der Grundlage von § 88 NBG (Beamtinnen und Beamte) bzw. auf der Grundlage von § 12 NDSG i.V.m. § 88 NBG (nicht beamtete Beschäftigte) personenbezogene Daten verarbeitet. Im Falle der Nichtauswahl werden die Bewerbungsunterlagen und sämtliche personenbezogenen Daten sechs Monate nach rechts- kräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet bzw. gelöscht.
Detaillierte Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie hier.