Dorothea-Erxleben-Programm

Ausschreibung

Ausschreibung von drei Dorothea-Erxleben-Stipendien ausschließlich für Künstlerinnen mit dem Ziel der Qualifizierung für eine Professur (Nachwuchsförderung)

Die Bewerbung ist bis zum 7. Juni 2023 möglich.

Die Niedersächsische Landesregierung misst der Politik zur Herstellung von Chancengleichheit für Frauen an den Hochschulen hohe Priorität zu. Sie setzt daher das 1994 begonnene Dorothea-Erxleben-Programm zur Qualifizierung von Frauen für eine Professur an künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen für den Zeitraum von 2023 bis 2025 fort. Sie sieht darin einen Beitrag, das hohe Qualifikationspotential von Frauen weiter zu stärken und somit einen Qualitätsgewinn für die niedersächsischen Hochschulen zu erzielen. Die HBK Braunschweig teilt die Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung und beteiligt sich finanziell an der Ausgestaltung des Dorothea-Erxleben-Programmes zur Förderung von Künstlerinnen.

Die HBK Braunschweig ist eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht. Mit ca. 1000 Studierenden in den Studienbereichen Freie Kunst, Kunstpädagogik, Darstellendes Spiel, Design, Visuelle Kommunikation sowie Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört die HBK zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland.


Kontakt

Ingrid Birkholz

Gebäude 14, Raum 112
+49 531 391 9370

1. Die HBK Braunschweig vergibt ab Dezember 2023

  • ein Stipendium mit dem Schwerpunkt Zeichnung
  • ein Stipendium mit dem Schwerpunkt Video
  • ein Stipendium mit dem Schwerpunkt Performative Praktiken

2. Ziel ist die Qualifizierung von Künstlerinnen für eine Professur. Sie sollen - in der Regel nach Abschluss eines künstlerischen Studiums - die Möglichkeit erhalten, sich durch selbstständige künstlerische Arbeit weiter zu qualifizieren und in der Lehre an einer niedersächsischen Hochschule tätig zu werden.

3. Die Förderung erfolgt durch Vergabe von drei Stipendien in Höhe von je 1.750  € monatlich über einen Zeitraum bis zu 2 Jahren sowie einem Sach- und Reisekostenzuschuss von 250 € monatlich. Eine Kinderzulage wird in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt (400 € für das erste Kind; für jedes weitere Kind jeweils zusätzlich 100 €). Als Förderbeginn ist der 1.12.2023 vorgesehen.

Um die Lehrkompetenz der Stipendiatin zu erhöhen, wird ihr die Gelegenheit geboten, einen – gesondert zu vergütenden – Lehrauftrag an der Hochschule durchzuführen. Ihre Bereitschaft hierzu sollte die Stipendiatin zugleich mit der Annahme des Stipendiums erklären.

In diesem Zusammenhang stehen für die Entwicklung eines Projektes in der Lehre 5.000 € zur Verfügung.

4. Bewerbungen sind unter Verwendung des Antragsformulars bis zum 07.06.2023 mit konkreter Bezugnahme auf eines der oben ausgeschriebenen Stipendien zu richten an folgende E-Mail-Adresse: bewerbung-dep@hbk-bs.de (E-Mail Posteingang bis 23:59 Uhr, später eintreffende Sendungen werden nicht berücksichtigt).

5. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet das Präsidium der Hochschule auf Vorschlag einer unter Hinzuziehung auswärtiger Gutachterinnen und Gutachter zu bildenden Auswahlkommission, der zugleich eine Vertreterin oder ein Vertreter des MWK mit beratender Stimme angehört. Die Eignung des künstlerischen Vorhabens für eine weitere Qualifizierung ist wesentlicher Bestandteil der Entscheidung.

6. Die Stipendiatinnen sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums und innerhalb von zwei Jahren ihren inzwischen erreichten künstlerischen Entwicklungsstand in einer Ausstellung oder einer anderen äquivalenten Form vorzustellen. Die künstlerische Betreuung durch eine hauptamtliche Hochschullehrerin oder einen hauptamtlichen Hochschullehrer der HBK Braunschweig wird gewährleistet.

     

    Die E-Mail muss folgende Unterlagen enthalten:

    1. Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular mit Angaben zu Person, tabellarischem Lebenslauf, künstlerischem Werdegang mit bisherigen Förderungen in Kurzform, Beschreibung des künstlerischen Vorhabens (PDF-Datei, max. 1 MB / Dateiname: CV_Name Antragstellerin)
       
    2. Dokumentation der künstlerischen Arbeit: Portfolio, mit Links zu online verfügbaren Video- und Audiodateien künstlerischer Werke, ggf. mit Passwort (PDF-Datei, max. 12 MB / Dateiname: Portfolio_Name Antragstellerin)
       
    3. Kopie der Abschlussurkunde eines künstlerischen Studiums (PDF-Datei, max. 1 MB / Dateiname: Abschluss_Name Antragstellerin)
       
    4. Externe Referenz aus dem Hochschul-, Kunst- und Kulturbereich (PDF-Datei, max. 1 MB / Dateiname: Referenz_Name Antragstellerin)


    Die E-Mail muss folgende Bedingungen erfüllen:
        - mit Betreff 'bewerbung-dep' und dem Schwerpunkt
        - vollständige Unterlagen
        - Dateiarten, Dateinamen, Dateigrößen insgesamt maximal 15 MB, wie oben beschrieben
        - E-Mail Eingang bis spätestens 7. Juni 2023, 23:59 Uhr

    Detaillierte Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
    Auskünfte werden erteilt über E-Mail: dep@hbk-bs.de