Inklusion
Inklusionsbeauftragte*r
Entsprechend §181 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch wird ein*e Inklusionsbeauftragte*r bestellt, der/die schwerbehinderte Menschen in ihren Angelegenheiten verantwortlich vertritt. Der/Die Inklusionsbeauftragte ist zudem Ansprechpartner*in auf Arbeitgeberseite für Behörden, insbesondere für das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit.
Insofern keine Person bestellt werden kann, werden die notwendigen Aufgaben, Pflichten und Funktionen der*des Beauftragte*n von der Verwaltung übernommen. Ansprechpartner ist in diesem Fall der Hauptberufliche Vizepräsident.
Kontakt
Rechtliche Vorgaben sehen vor, dass in öffentlichen Einrichtungen bestimmte Aufgaben durch "Beauftragte" wahrgenommen werden. Die Beauftragten arbeiten nicht weisungsgebunden.
Beauftragte*r der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Die*der Beauftragte*r ist Ansprechpartner*in für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Er*Sie berät und unterstützt bei Anliegen, die mit dem Studium und der Behinderung oder chronischen Erkrankung zusammenhängen.
Rechtsgrundlage für die Bestellung einer*eines Beauftragten der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist § 3 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 7 NHG.
Momentan wird ein*e neue*r Beauftragte*r der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an der HBK bestellt; kommissarisch werden die Aufgaben zurzeit von Prof. Dr. Elise von Bernstorff und Kornelia Olsen übernommen.
Studierende können sich gerne auch an die Sozialberatung des Studentenwerks Ostniedersachsen in Braunschweig wenden.
Kontakt
Kornelia Olsen (Teamleitung Prüfungsamt )
+49 531 391 9153