Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die*der Beauftragte*r ist Ansprechpartner*in für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Er*Sie berät und unterstützt bei Anliegen, die mit dem Studium und der Behinderung oder chronischen Erkrankung zusammenhängen.

Rechtsgrundlage für die Bestellung einer*eines Beauftragten der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist § 3 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 7 NHG.

Momentan wird ein*e neue*r Beauftragte*r der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an der HBK bestellt; kommissarisch werden die Aufgaben zurzeit von Prof. Dr. Elise von Bernstorff und Kornelia Olsen übernommen.

Ameldung für einen Termin bei Frau von Bernstorff über Stud.IP

Studierende können sich gerne auch an die Sozialberatung des Studentenwerks Ostniedersachsen in Braunschweig wenden. 

Kontakt

Kommissarische Beauftragte der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Prof. Dr. Elise von Bernstorff, Performative Künste und Bildung
Anmeldung über Stud.IP
+49 531 391 9149

Kontakt

Kommissarische Beauftragte der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Kornelia Olsen, Teamleitung Prüfungsamt
Mo – Do: 10 – 13 Uhr
+49 531 391 9153

Rechtliche Vorgaben sehen vor, dass in öffentlichen Einrichtungen bestimmte Aufgaben durch "Beauftragte" wahrgenommen werden. Die Beauftragten arbeiten nicht weisungsgebunden.