Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Die*der Beauftragte*r ist Ansprechpartner*in für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Er*Sie berät und unterstützt bei Anliegen, die mit dem Studium und der Behinderung oder chronischen Erkrankung zusammenhängen.
Rechtsgrundlage für die Bestellung einer*eines Beauftragten der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist § 3 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 7 NHG.
Momentan wird ein*e neue*r Beauftragte*r der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an der HBK bestellt; kommissarisch werden die Aufgaben zurzeit von Prof. Dr. Elise von Bernstorff und Kornelia Olsen übernommen.
Ameldung für einen Termin bei Frau von Bernstorff über Stud.IP
Studierende können sich gerne auch an die Sozialberatung des Studentenwerks Ostniedersachsen in Braunschweig wenden.
ARTplus an der HBK

In Kooperation mit EUCREA eröffnet die HBK damit Zugänge zu künstlerischen Studiengängen für junge Kreative mit Behinderung.
Studieninteressierte, die sich für die Studiengänge Darstellendes Spiel oder Freie Kunst interessieren, können sich ab sofort an Susan Päthke wenden. Ziel der ersten Phase ist es, potenziellen Teilnehmer*innen einen praxisnahen Einblick in das Studium an der HBK Braunschweig zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage können sie besser einschätzen, ob ein Studium an der HBK Braunschweig ihren Interessen und individuellen Möglichkeiten entspricht und ob sie sich für ein Studium bewerben möchten.
Gemeinsam verfolgen EUCREA und die HBK Braunschweig das Ziel, die Lehre nachhaltig inklusiv weiterzuentwickeln.
Kontakt ARTplus
Susan Päthke
E-Mail: artplus@hbk-bs.de
Büro: +49 531 391 9132
mobil: +49 151 29877402
Arbeitstage: Montag – Mittwoch
(E-Mails werden an diesen Tagen gelesen und beantwortet; telefonische Erreichbarkeit ist gegeben)
Termine nach Vereinbarung (persönlich oder digital)
Kontakt
Prof. Dr. Elise von Bernstorff, Performative Künste und Bildung
Kontakt
Kornelia Olsen, Teamleitung Prüfungsamt
Rechtliche Vorgaben sehen vor, dass in öffentlichen Einrichtungen bestimmte Aufgaben durch "Beauftragte" wahrgenommen werden. Die Beauftragten arbeiten nicht weisungsgebunden.